Hallo! Meinem Sohn wurde vorgestern die Wohnung fristlos gekündigt wegen Verschmutzung/Verwahrlosung.Der Vermieter wollte mal die Wohnung sehen, wurde reingelassen und der Vermieter hat auch Fotos vom Zustand gemacht!Dann Tage später kam die Kündigung! Hätte da nicht nach der Besichtigung erst eine Abmahnung mit Frist zum ändern der Zustände kommen müssen?
Bin selbst entsetzt über den Zustand der Wohnung, aber kann man meinen Sohn einfach so auf die Straße setzen ohne ihm eine Chance/Frist zur Verbesserung zu geben? Er ist in Ausbildung, wo soll er denn hin in 4 Wochen?
Hallo,
so einfach geht es wirklich nicht!!
Ihr Sohn muss sofort Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, bitte immer alles schriftlich und mit Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen.
Wenn keine nachweisbare Schädigung der Bausubstanz des Vermieters in der Wohnung aufgetreten ist oder unhygienische Auswirkungen auf das übrige Haus, kann er gegen den Zustand in der Wohnung nichts unternehmen. Grundsatz: jeder kann so leben, wie er will, auch im Chaos; vorausgesetzt, es beeinträchtigt keine anderen Bewohner im Haus.
Ihr Sohn soll nicht ausziehen, wenn er es nicht will. Sollte der Vermieter klagen wollen oder damit drohen, lassen Sie sich nicht beeindrucken, holen sich aber dann Rechtsbeistand bei Mieterverein oder einem RA.
Gruß suver