Fristlose Kündigung wegen Vertrauensbruch, Diebstahl

Einige Köche und Kellner haben sich  nach Dienstschluss im gastronomischen Betrieb einige Runden alkoholischer Getränke gegönnt ohne das Wissen des Arbeitgebers. Die Getränke wurden weder boniert noch als Personalgetränke ( also deutlich preiswerter) bezahlt. Alle Beteiligten sind noch in der Probezeit, ein leitender Koch hat die Zeit sogar als Arbeitszeit eingetragen. Des weiteren wurde einer minderjährigen ( 17 Jahre) Serviceaushilfe Jägermeister ausgeschenkt. Fristlose Kündigung für alle gerechtfertigt?  Gründe:
Diebstahl, Vertrauensbruch, womöglich Gefährdung der Konzession für den Betrieb?

Moin,

bei bestehender Probezeit sollte man einfach nur kündigen - wenn man das für nötig und richtig hält.

Man könnte sich nämlich fragenb, ob die behaupteten Verfehlungen tatsächlich gerichtsfest beweisbar sind (und nicht z.B. von einer illegalen Videoüberwachung oder Hören-Sagen stammen).

Lässt sich da jemand seine Hausaufgaben erledigen
Die Fragestellung scheint abgetippt aus den Hausaufgaben.

Da hier keinerlei eigener Lösungsansatz erkennbar scheint, verstößt das wohl eindeutig gegen die Regeln.

Die Videoüberwachung ist allen als Objektüberwachung bekannt

Die Antwort verstehe ich nicht,Frage ist ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist. (?)

… kommt aber auf die individuelle Betrachtung des Einzelfalls an.

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Guten Morgen!

Alle Beteiligten sind noch in der Probezeit…
Fristlose Kündigung für alle gerechtfertigt?
Gründe: Diebstahl, Vertrauensbruch, womöglich Gefährdung der
Konzession für den Betrieb?

Wegen noch laufender Probezeit kann mit 14 Tagen Kündigungsfrist ohne Begründung gekündigt werden. Ob der beschriebene Vorfall eine fristlose Kündigung rechtfertigt, wird ein Arbeitsgericht feststellen. Mit Gewissheit ist nur prognostizierbar, dass das Ansinnen des Arbeitgebers zum teuren Rohrkrepierer wird, wenn er sich bei der fristlosen Kündigung Fehler leistet. Für Kündigungen gibt es Formvorschriften. Fristlose Kündigungen gingen in jedem Fall vors Arbeitsgericht, weil die Mitarbeiter bei verhaltensbedingter Kündigung nicht nur den Arbeitsplatz verlieren, sondern auch noch mit Sanktionen der Arbeitsagentur/des Jobcenters rechnen müssen. Ganz zu schweigen vom Problem, nach verhaltensbedingter Kündigung einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Es geht für die Betroffenen also um Existentielles, denn über nennenswerte Reserven verfügen Beschäftigte in der Gastronomie i. d. R. nicht.

Es geht in solchen Fällen regelmäßig nicht um Gründe wie Vertrauensbruch und was sonst noch so herbei gezerrt wird. Man kann solche Verhaltensweisen nicht dulden, man kann sie aber leicht abstellen. Ein klärendes Gespräch, eine Abmahnung und der Fall wäre erledigt. Ein Arbeitgeber in der beschriebenen Situation will die Mitarbeiter aber nicht behalten, sucht vielmehr einen passend erscheinenden Grund, sich der Leute zu entledigen. Der Gastro-Betrieb ist Saisongeschäft und/oder der Gastronom steht sowieso mit dem Rücken an der Wand … der Inhaber schwört natürlich jeden Eid, dass es sich um bösartige Unterstellungen handelt. Dass das Unternehmenskonzept wenig taugt und abhängig Beschäftigte die Sache ausbaden sollen, eine Auszubildende so schnell keine neue Ausbildungsstelle findet und insgesamt viel Elend angerichtet wird, wird ausgeblendet oder interessiert nicht, weil die Verfahrensweise für normal gehalten wird.

Arbeitsgerichte kennen das. Im Viertelstundentakt stehen dort ähnliche Sachverhalte zur Güteverhandlung an, wobei der Arbeitgeber damit rechnen muss, mit der fristlosen Kündigung nicht durchzukommen. Hat er bei den Kündigungen formal wirklich alles richtig gemacht, läuft es auf fristgerechte Kündigungen hinaus - in der Probezeit also mit 14-tägiger Frist. Leistete sich der Gastronom Angriffspunkte, muss er damit rechnen, dass er die Löhne mindestens bis zum Gütetermin weiterzahlen muss, zuzüglich Auszahlung nicht gewährten Urlaubs … es kann aber auch noch bitterer kommen.

Soll heißen: Wer sich die Hosen nicht mit der Kreifzange anzieht, kennt die Gepflogenheiten und die üblicherweise vorliegenden echten Gründe. Natürlich weiß man auch, dass es für den Inhaber des Kleinbetriebs ebenfalls um die Existenz geht. Der hat nämlich kein Geld, er bekam vielleicht sogar von der Arbeitsagentur/vom Jobcenter irgendwelche Zuschüsse für die Beschäftigung der Mitarbeiter, die er zurückzahlen müsste, wenn er selbst kündigt, es sei denn, er ist ein armes Hascherl und war schier gezwungen, die Leute auf die Straße zu setzen, weil es sich um lauter Diebe handelte.

Müsste ich den Gastronomen beraten, würde ich ihm von der fristlosen Kündigung aus verschiedenen Gründen abraten. Lieber die etwas teurere Lösung, als die vorher wirklich nicht einschätzbaren Risiken. Außerdem ist ein Gastronom an seinen Standort gebunden, so dass schäbiges Verhalten den Ruf am Ort schädigt. Solches gefährliche Gift nimmt man nicht ohne Not. Ein Berater würde prüfen, ob und wie das Geschäft zu retten ist, ob eine Insolvenz die Lösung ist, ob mit verändertem Konzept etwas zu machen ist, ob es Rückstände bei Sozialkassen gibt, ob man mit Gläubigern reden kann. Jedenfalls würde ein Berater den nachhaltig tragfähigen Weg suchen, nicht die risikobehaftete Scheinlösung.

Die Situation ist mir von etlichen Betrieben geläufig. Die Sozialkassen melden sich, Post vom Zollamt, der Steuerberater mault und will Geld sehen, sonst liefert er nicht die Zahlen, die ganz dringend für die Bank gebraucht werden, Lieferanten, Vermieter, Lohnrückstände … eben das volle Programm. In solcher Situation braucht man verlässliche Zahlen, ein überzeugendes Konzept und sollte mit allen Beteiligten offen reden. Das hilft meistens. Was man aber gar nicht gebrauchen kann, sind Scheinlösungen, die für einige Wochen vermeintlich Luft schaffen, bis sämtliche ehemaligen Mitarbeiter vollstreckbare Ausführungen eines Vergleichs oder Urteils haben. Übrigens fördert es auch nicht unbedingt das wohlwollende Entgegenkommen anderer Gläubiger - ich gehe ziemlich sicher davon aus, dass es sie überreichlich gibt - wenn sie mitbekommen, wie rüde der Schuldner mit seinen Angestellten umging. Oder es zumindest versuchte.

Ein Betriebsinhaber, der seine Belegschaft rauswirft, begeht wirtschaftlichen Selbstmord, es sei denn, er ist ohnehin wirtschaftlich am Ende und hat nicht mehr viel zu verlieren. Dabei ist zu beobachten, dass sich grenzwertiges Verhalten (hier die Suche nach einem Grund für fristlose Kündigungen) nicht auf einen Sachverhalt beschränkt. Vielmehr ziehen sich unhaltbare Zustände quer durch eine Existenz/einen Betrieb; da stimmt regelmäßig nichts, angefangen vom Konzept, über Fach- und Sachkenntnis und den Zustand von Küche und Kühlraum, bis zu Buchhaltung und Finanzierung.

Gruß
Wolfgang

Eine kurze Bemerkung meinerseits:
Nach der Schilderung des Ursprungsposters (bewiesener Diebstahl) würde ich mich bedenkenlos vor einem Arbeitsgericht mit den ehemaligen Angestellten treffen.

Ich kann den Arbeitgeber mehr als verstehen, wer mich betrügt und beklaut mit dem möchte ich nicht die nächsten Jahre meines Lebens zusammen arbeiten.

Du vergaßt übrigens ganz zu erwähnen, dass so ein Prozess auch regelmäßig für den Arbeitnehmer nicht unerhebliche Kosten darstellen kann, sollte der AG Recht bekommen.

Der Plem

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Dankeschön, das Ganze geht eh zum Anwalt vorher…

Hi,

ich bin komplett bei Dir, denn wenn man sich schon in der Probezeit derart verhält, hat man vermutlich sein Vertrauen verwirkt bevor es gebildet wurde.

Du vergaßt übrigens ganz zu erwähnen, dass so ein Prozess auch
regelmäßig für den Arbeitnehmer nicht unerhebliche Kosten
darstellen kann, sollte der AG Recht bekommen.

Naja, meistens (gerade bei Probezeitkündigungen!) geht es nicht über die erste Instanz hinaus, und dort trägt jeder seine Kosten selbst, unabhängig davon, wer „gewinnt“.

Gruß
Guido

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Dankeschön, ich bin wirklich einigermaßen fassunglos, daß man sich so als Arbeitnehmer benimmt und es handelt sich auch nicht um die komplette Belegschaft ( leider allerdings 2/3 der Köche) und zwei Serviceaushilfen…Wobei ich weiß, daß ich viel zu gutmütig bin und denke, daß eine Abmahnung leider nicht mehr ausreicht…

Ich würde die Außerordentliche Kündigung immer auch direkt hilfsweise zum nächstmöglichen Termin aussprechen, damit keinesfalls mehr als die üblichen 2 Wochen auf mich zukommen.

Hallo!

Nach der Schilderung des Ursprungsposters (bewiesener Diebstahl)…

Ein Schnäpschen in der Kneipe/im Restaurant - Peanuts. Und komme mir keiner mit den einschlägigen Urteilen wegen eines trockenen Kantens Kuchen. Formaljuristen ohne Ahnung vom Leben/vom Berufsleben und Spinner gibt es neben vielen vernünftigen Leuten auch unter Richtern.

Natürlich - auch das Blatt Klopapier, das sich ein Angestellter in die Hosentasche steckt, um sich die Nase zu putzen, weil seine eigenen Taschentücher ausgegangen sind, ist rein formal Diebstahl. Der Papierkorb wurde mit einer Zeitung ausgelegt, dem Mitarbeiter fällt ein Artikel in der Zeitung auf, er reißt ihn heraus und steckt den Fetzen Papier in die Tasche - auch Diebstahl. Ein Schluck Wasser, ein Schnäpschen - alles Diebstahl. Wer Gründe sucht, wird bestimmt fündig.

Aber: Wie dumm muss ein Betriebsinhaber eigentlich sein, um Beschäftigte, die einen Fehler machten, zu feuern? Wo man meint, die Grenze zur albernen Krümelkackerei sei überschritten, reagiert man mit Gespräch, nötigenfalls mit Abmahnung. Auf solche Art biegt man sich die Belegschaft hin. Und spart richtig viel Geld. Leute feuern, neue Leute einstellen, ist die teuerste und dümmste Methode. Bis mehrere neue Leute ausgesucht und eingestellt sind, bis sie die betrieblichen Gepflogenheiten kennen und eingearbeitet sind, hat man mal eben den Gegenwert eines Mittelklasseautos ausgegeben. Dann beginnt das Spiel mit anderen Marotten der neuen Mitarbeiter von vorne.

Derart dösig ist aber nur selten ein Betriebsinhaber. In aller Regel werden Gründe für eine fristlose Kündigung gesucht und gefunden. Wie auch hier ein paar Schnäpse. Man ist nicht von dieser Welt, wenn man nicht realisiert, dass sich der Inhaber seiner Leute auf die billige Tour entledigen will. Die Ansinnen solcher Kandidaten werden jeden Tag vor allen Arbeitsgerichten der Republik im bereits erwähnten Viertelstundentakt abgearbeitet. Dabei kommen aber beide Seiten zu Wort, eben nicht nur der Arbeitgeber mit seinem albernen Diebstahlsgerede.
Empfehlung für die nächste fristlose Kündigung: Den Koch beobachten, welche Löffelgröße er fürs Abschmecken der Sauce benutzt. Ist es mehr als ein Teelöffel, womöglich ein Esslöffel, ist es ganz klar Saußendiebstahl. Wie ein Schießhund muss man aufpassen, ob die Küchenhilfe Abfälle vom Gemüseputzen womöglich fürs Kaninchen mit nach Hause nimmt. Auch ein übles Verbrechen, wenn Essensreste vom benutzten Teller eines Gastes nicht in den Müll wandern, sondern einige Löffelchen davon benutzt werden, um die in Küchennähe wartende Katze zu füttern. Man richtet am besten eine Standleitung zu Staatsanwaltschaft und GSG9 ein, um dieser Art Schwerkriminalität Herr zu werden. Aber wie der Ursprungsposter schon schrieb, ist er zu gutmütig. .

Mir ist egal, wie der Fragesteller verfährt. Ich kann nur aus dem Nähkästchen berichten und vor den Risiken einer fristlosen Kündigung warnen. Sowas macht man nach schwer wiegender Veranlassung, aber sonst nie, schon gar nicht durch Hochstilisieren von Lächerlichkeiten.

Gehe getrost davon aus, dass einfach die Saison vorüber ist und der Chef die Lohnzahlungen minimieren will. Solche Verfahrensweisen gehören in der Gastronomie zur Tagesordnung und die Betriebsinhaber leben davon, dass sich nur wenige Betroffene wehren. Eingestellt werden die Leute im März zum Saisonbeginn mit 6 Monaten Probezeit. Bezahlt wird nur mäßig und ein Teil kommt für die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen von der Arbeitsagentur. Am Ende der Saison muss irgendeine abwegige Begründung für fristlose Kündigungen herhalten. Das hat nämlich den Vorzug, dass man es während der Kündigungsfrist nicht mit demotivierten Mitarbeitern zu tun hat und außerdem darf der Inhaber das Geld von der Arbeitsagentur behalten. Praktisch alle fristlosen Kündigungen zum Saisonende in der Gastronomie haben diesen Hintergrund. Es gibt auch unter Gastronomen ehrliche Leute, die von vornherein befristet für die Saison einstellen. Aber die müssen ein bißchen mehr Lohn zahlen und bekommen weniger oder gar keine Zuschüsse von der Arbeitsagentur.

Btw: Furcht vor vermeintlich hohen Gerichtskosten sollten niemanden veranlassen, den Gang vors Arbeitsgericht zu scheuen. Die Kosten des ersten Zugs (Güteverhandlung) tragen die Beteiligten unabhängig vom Ausgang selbst. Bei den Gerichtskosten unterhält man sich über Kleinbeträge im unteren zweistelligen Bereich. Bei fristlosen Kündigungen geht es für die Betroffenen ans Eingemachte. Die Leute bekommen nämlich von der Arbeitsagentur eine Sperrzeit und deshalb keinen Cent Geld. Da kann schon mal richtige Not entstehen. Eine neue Anstellung zu finden, wird sehr schwer. Und das alles nur, weil ein kaufmännisch unfähiger und skrupelloser Chef seine Leute billig loswerden wollte.

In unkomplizierten Fällen kann ein Arbeitnehmer für die Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht ohne Rechtsanwalt zurecht kommen. Aber bei fristloser Kündigung mehrerer Mitarbeiter rate ich dringend zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das ist kostentreibend, aber dafür lässt sich ein Antrag auf Prozesskostenhilfe begründen.

Gruß
Wolfgang

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Deine Ansichten von Ehrlichkeit, Vertrauen und Anstand gehen offensichtlich an meinen ziemlich weit vorbei, von daher werden wir hier keine Einigkeit finden.

Auch bei mir gilt, „wer klaut ist raus“, und das ohne wenn und aber!

Der Plem

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Ich muß sagen, Herr Dreyer, daß Sie schon ziemlich voreingenommen scheinen. Würde man es sich wirklich leicht machen, hätte man sicher kein Forum bemüht und es ist auch nicht so, daß man sich alles leicht macht. Selbstverständlich bin ich dankbar für ehrliche Meinungen, aber wären die Arbeitnehmer sensationell gut, würde selbstverständlich ein Gespräch oder dergleichen reichen. Jedoch wo fängt es an und wo hört es auf ? Ihre Beispiele sind natürlich lächerlich, aber Runde um Runde alkoholischer Getränke sind eben nicht das eine Glas ( als Abschluß für einen guten Tag…). Andererseits brauche ich im Supermarkt nur einen Kaugummi zu stehlen oder wie war das mit dem Pfandbon?
Außerdem haben wir das ganze Jahr Saison und suchen händeringend nach (weiterem) guten Personal…

Guten Abend!

… aber wären die Arbeitnehmer sensationell gut, würde selbstverständlich ein
Gespräch oder dergleichen reichen.

Strittige fristlose Kündigungen und solche Äußerung vor Gericht - die fristlosen Kündigungen wären vom Tisch. Wer das nicht sieht, dem ist nicht mehr zu helfen.

… aber Runde um Runde alkoholischer Getränke sind eben nicht das
eine Glas ( als Abschluß für einen guten Tag…)…

Möglicherweise lag ein Fehlverhalten der Arbeitnehmer vor, aber je nach betrieblicher Gepflogenheit ist das noch keineswegs sicher. Nach Darstellung des Sachverhalts gibt es eine Videoüberwachung, von der die Mitarbeiter Kenntnis hatten. Mitarbeiter werden vor einer Überwachungskamera kein Verhalten zeigen, von dem sie wissen, das es sie den Job kostet. Die Mitarbeiter werden davon ausgegangen sein, dass alles in Ordnung ist, weil es ähnliches Vorgehen zum Abschluss eines guten Tages mit Billigung des Chefs schon vorher gab. Vielleicht auch nur mit stillschweigender Billigung oder stillschweigendem Grollen des Chefs. Was aber hingenommen wurde, ist kein Anlass mehr für fristlose Kündigungen. Außerdem spielt auch der zeitliche Abstand zwischen Fehlverhalten und fristloser Kündigung eine Rolle. Mit Zuwarten gibt man als Arbeitgeber die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aus der Hand.

Natürlich, wer stiehlt, der fliegt. Das ist gut und richtig so. Aber nicht jeder von Mitarbeitern verursachte Vermögensschaden stellt Diebstahl dar und rechtfertigt solchen schwerwiegenden Eingriff in die Existenz abhängig Beschäftigter, wie es eine fristlose Kündigung nun einmal ist. Der durch die Medien gezogene Fall mit dem Pfandbon ändert daran nichts. Es war eine andere Branche, ein anderes Gericht, ein anderer Richter und überhaupt ein anderer Sachverhalt. Handelt es sich um Verhalten, das nach Aussage des Arbeitgebers bei anderen Mitarbeitern per Gespräch abgestellt würde, liegt damit jedenfalls für fristlose Kündigungen kein Grund vor.

Deshalb halte ich nach wie vor fristlose Kündigungen nur für durchsetzbar, wenn sich die Mitarbeiter nicht wehren. Angesichts drohender Sanktionen durch die Arbeitsagentur ist aber damit zu rechnen, dass fristlose Kündigungen vor dem Arbeitsgericht landen.

Ungeachtet aller rechtlichen Aspekte sind ungerechtfertigte fristlose Kündigungen (sie sind mit Gewissheit ungerechtfertigt, siehe erster Absatz) Gift im Betrieb. Der Chef stellt sich gegenüber den verbliebenen Mitarbeitern als schräger Vogel dar. In begründeten Fällen hartes Vorgehen zu zeigen, geht vollkommen in Ordnung. Aber ein Benehmen als falscher Fuffziger, der zum Geldsparen zu schäbigem Verhalten neigt, führt zu Verachtung - bei allen Menschen, die Kenntnis der Zustände haben, Mitarbeiter, Familienangehörige, Lieferanten, Stammgäste…

Gruß
Wolfgang

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Die Videoüberwachung ist allen als Objektüberwachung bekannt

Ja und?
Trotzdem gilt das BDSG. Das erlaubt die Überwachung nur in engen Grenzen.

Aber was soll’s - Probezeit erlaubt ja Kündigung ohne Angabe von Gründen.

Ich kann den Arbeitgeber mehr als verstehen, wer mich betrügt
und beklaut mit dem möchte ich nicht die nächsten Jahre meines
Lebens zusammen arbeiten.

Da trifft sich die Belegschaft - vermutlich nach Zapfenstreich - und trinkt sich was ohne es zu verbuchen - vor laufenden Kameras, deren Existenz denen bekannt ist???

So dämlich ist ja keiner…

Ich habe da eher den Verdacht, dass dies Verhalten so schon mehrfach geduldet worden ist.

Wie wird der Prozess laufen?
A) Die Zulässigkeit der Videoüberwachung könnte angezweifelt werden.
B) Die Belegschaft wird sagen - einhellig - dass nach harten/guten/besonderen Schichten schon immer ein kostenloser Umtrunk Usus war.
C) Das Abstempeln dieses Umtrunks als Arbeitszeit war natürlich nur ein Versehen.

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Dankeschön für die ehrliche Meinung.
Herzlichen Gruß

P.S. Ich könnte ein Buch schreiben, was sich mancher Mitarbeiter schon erlaubt hat ( und man wundert sich, daß das Gehirn nicht vorher ob der Konsequenzen eingeschaltet wurde ) - aber das führt zu weit hier…

Da trifft sich die Belegschaft - vermutlich nach Zapfenstreich - und trinkt sich was ohne es zu verbuchen - vor laufenden Kameras, deren Existenz denen bekannt ist???

So dämlich ist ja keiner…

Ich habe da eher den Verdacht, dass dies Verhalten so schon mehrfach geduldet worden ist.

Erstens : Doch
Zweitens : Nein