Fristlose Kündigung wegen Vignettenhandels?

Hallo zusammen,

nach 15 Jahren Firmenzugehörigkeit wurde gestern mein Arbeitskollege fristlos Entlassen.

Situation: Unsere Firma ist Dienstleister für Autovermietgesellschaften. Unsere Aufgabe als Firma ist es also von der Annahme über die Reinigung bis zur Übergabe an die Mietwagengesellschaften. Da desöfteren Kunden der Mietwagengesellschaften Autobahnvignetten kaufen und diese an die Windschutzscheibe kleben während der Anmietung, da sie ins Ausland fahren, haben bisher einige Mitarbeiter diese sogenannten Vignetten nach der Rückgabe mittels einer Rasierklinge entfernt und weiter verkauft.
Mein Arbeitskollege, der gekündigt wurde, besitzt nicht mal die Fingerfertigkeit diese Vignetten von der Windschutzscheibe zu entfernen. Er hat nie Geld dafür erhalten, noch hat er jemals eine Vignette entfernt und / oder verkauft.
Ihm wird vorgeworfen, dass er damit handeln würde, da er mal einen Mitarbeiter darauf angesprochen hat, dass wenn er welche haben sollte, diese bei Mitarbeiter X los werden würde. Es wird auch behauptet, dass die Vignette in den Besitz der Autovermietung übergehen würde und somit quasi Diebstahl wäre.
Es gibt auch eine klare Anweisung, dass die Winschutzscheibe zu säubern ist, somit auch alle Vignetten entfernt werden müssen, wie z.B. auch die 10-Tages-Vignetten für Österreich.
Ich denke, dass die Firma nur einen Grund gesucht hat, um sich von meinem Arbeitskollegen so günstig wie möglich zu trennen, da er 15-Jahre auf dem Buckel hat.

Nun meine Fragen:

  1. Gibt es ähnliche Urteile einer solchen Situation?
    Habe leider nichts gefunden.

  2. Da die Vignette nach dem entfernen ungültig ist, ist es nicht quasi Müll?

  3. Wie kann mein Kollege die Anweisung vor Gericht beweisen? Die Anweisung erfolgte nur mündlich.

Ich wäre euch für jede Hilfe dankbar, da zumal mein Arbeitskollege alleinverdiener und verheiratet ist und 2 schnuckelige Kinder hat. Es wäre schade um die Kinder, wenn er zu unrecht das Unternehmen verlassen müsste. Ich wäre auch bereit für ihn auszusagen, selbst wenn ich meinen Job riskieren würde.

Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
mfg
der Freund

Sorry, das faellt nun wirklich nicht in mein Gebiet. Habe nichts mit Recht zu tun.

És ist selbstverständlich, dass diese Plaketten nicht weiter gegeben werden dürfen, daran besteht wohl kein Zweifel. Diese Plaketten sind nicht übertragbar, das ist also dann Betrug und somit eine Straftat. Egal, wie die Anweisung lautet, die Plaketten müssen zerstört werden. Auch Müll hat einen Besitzer und gehört somit der Firma und es wäre Diebstal. Andererseits muss der Arbeitgeber beweisen können das der Mitarbeiter damit handelt. Ich glaube der reine Verdacht recht nicht für eine Kündigung, ich Würde aufjedenfall Klagen, wenn er damit wirklich nichts zu tun hat.

Hallo derFreund,

diese Praktik, nicht mehr erwünschte Angestellte durch Vorwürfe dieser Art ohne Frist oder Abfindung loswerden zu wollen, habe ich auch schon im Freundeskreis miterlebt.

Da das Vertrauensverhältnis in der Arbeitsbeziehung ja offensichtlich nicht mehr vorhanden ist, würde ich zum Ziel haben, möglichst sauber aus der Sache rauszukommen; d.h. mit einer Kündigungsfrist und Entschädigung. So hat dein Freund Zeit und finanzielle Absicherung um sich nach anderen Stellen umzusehen.

Wenn dein Freund tatsächlich nie mit diesen Vignetten gehandelt, sondern sie lediglich entfernt und anschließend entsorgt hat (ob angewiesen oder nicht), sehe ich kein Fehlverhalten bei Ihm. Sollte er die Vignetten jedoch z.B. mitgenommen haben, kann das denke ich durchaus als Diebstahl ausgelegt werden.

Die Beweislast liegt meiner Ansicht nach aber beim Unternehmen, wenn dein Freund auf unschuldig in allen Belangen plädiert; es gilt die Unschuldsvermutung. Deine Aussage würde seine Position selbstverständlich stärken, wenn du angehört wirst.

Vor einem Arbeitsgericht sollte er gute Chancen auf eine fristgerechte Kündigung mit Abfindung oder aber eine Weiterbeschäftigung haben, wenn das Unternehmen dies vorzöge.

Ich hoffe das gibt Ihm und dir Mut. Ich kann abschließend nur zum Besuch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht raten. Das hat auch in dem Anfangs erwähnten Fall zur Auszahlung einer Abfindung geführt.

Gruß coldlizard

Tut mir leid,
damit kenn ich mich nicht aus.
Viel erfolg,
Marion

Hallo,

Direkt helfen kann ich leider nicht. Mein Tip ist aber, dass dein Arbeitskollege sich auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen sollte und die Sache dort besprechen.

Gruß,
Chris

oh Mann, harte Story, tut mir leid.
Aber das ist so komplex und wichtig, dass ich dafür einfach nicht die erforderliche Expertise habe.
Ich würde einen (guten) Anwalt für Arbeitsrecht einschalten, der kennt sich aus. Selbst wenn Dein Kollege keine RechtschutzVers hat, muß er ja höchstens die Erstkonsultation beim Anwalt bezahlen: Wenn keine Erfolgsaussicht besteht, nimmt der Anwalt den Fall nicht an; Wenn Erfolgsaussicht besteht, trägt der Beklagte die Kosten (über den erhöhten Streitwert).
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen…

Gruß, toitoitoi
Andy