Hi
Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte zieht in eine WG zu einem
Versicherungsmakler. Die Miete zahlt sie auf Wunsch bar, es
gibt keine Kaution, Beleg für Mietzahlung sowie Mietvertrag
werden ständig versprochen, jedoch nicht eingelöst. Nach
langem Drängen bekommt sie einen unvollständigen, aber
unterschriebenen Mietvertrag, den sie jedoch selbst nicht
unterschreibt.
Da der UM nicht in einem Vertragsverhältnis mit dem VM steht,
braucht sich der VM nicht um den UM-belange kümmern (bei Wohnraum).
Nun ist der Versicherungsmakler mit seiner Miete jedes Mal zu
spät, zahlt schließlich seit letzten Monat nicht mehr. Er ist
auch nicht mehr in der Wohnung, wohnt längst woanders. Die
Angestellte hat jeden Monat pünktlich ihre Miete an den
Versicherungsmakler gezahlt.
Da hier alle Beweise fehlen und iZ ersteinmal Aussage gegen Aussage steht, bringt es dies uns hier nicht weiter.
Dem Vermieter wird es zu bunt, er kündigt beiden die gesamt
Wohnung fristlos und verlangt eine Räumung innerhalb von 2
Wochen zwecks Neuvermietung zum Monatsende, droht mit
Räumungsklage.
Dies müßte der HM dem sofort UM mitteilen, sofern der UM rechtlich überhaupt ein UM wäre. Dies könnte sich auch als strittig erweisen, s.u.
Fragen:
Was wird aus der Angestellten?
Die werden sich räumlich verändern müssen.
Der Vermieter hat keinen
Vertrag mit ihr, nur mit dem Versicherungsmakler. Kann sie
trotzdem gezwungen werden, die Wohnung innerhalb von 2 Wochen
zu räumen?
Aber ganz genau, da sich ein UM-MV nicht gleich beweisen läßt, hält sich der sogenannte UM dort nach der Räumungsfist illegal dort auf und kann iZ mit Polizei abgeführt werden.
Ist eine Räumung zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich?
Das kommt auf das Temprament des VM an. Wenn überhaupt kann hier nur noch der HM etwas mit dem VM gestalten.
Könnte es eine Lösung sein, dem Vermieter direkt die halbe
Miete anzubieten bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist (3
Monate), da dies ihn höchstwahrscheinlich billiger kommt als
die Räumungsklage?
Es mag sein, das es VM gibt, die sich auf so eine kulante Mietminderung einlassen. Da aber der VM sich wohl schon (zu recht) ärgert, wird eine positive Lösung für die M Seite gering sein.
Erfolg könnte vorübergehend, wenn überhaupt, die Übernahme der volle Miete versprechen, von wem auch immer. Der „UM“ würde aber deswegen keinen Mietvertrag bekommen, noch das Geld vom HM zurück bekommen müssen. Die fehlenden Mieten würde der VM nur von dem HM verlangt werden können.
Die Räumungsklage wendet sich übrigens an den HM, der UM oder andere „Besucher“ werden nur gleich mit geräumt (bei Wohnraum).
Übrigens hat der UM bei verpaßter Kündigungsmitteilung ein Schadensersatzrecht auf den HM. Nur der UM sollte seinen Status beweisen können, zB durch Quittungen. Da der HM aber alles getan hat um diese zu vermeiden, hat der sogenante UM schlechte Karten seinen Status als UM darzulegen.
vlg MC
PS: Wenn also ein HM seinen UM eine Bestätigung seines Status verweigert, stimmt etwas mit der Absicht des HM nicht. Deshalb sollte beizeiten Konsequenzen erfolgen und nicht das bittere Ende…