Fristlose Kündigung, wenn Hauptmieter nicht zahlt?

Hallo zusammen,

Rat in folgendem Fall wäre sehr hilfreich.

Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte zieht in eine WG zu einem Versicherungsmakler. Die Miete zahlt sie auf Wunsch bar, es gibt keine Kaution, Beleg für Mietzahlung sowie Mietvertrag werden ständig versprochen, jedoch nicht eingelöst. Nach langem Drängen bekommt sie einen unvollständigen, aber unterschriebenen Mietvertrag, den sie jedoch selbst nicht unterschreibt.
Nun ist der Versicherungsmakler mit seiner Miete jedes Mal zu spät, zahlt schließlich seit letzten Monat nicht mehr. Er ist auch nicht mehr in der Wohnung, wohnt längst woanders. Die Angestellte hat jeden Monat pünktlich ihre Miete an den Versicherungsmakler gezahlt.
Dem Vermieter wird es zu bunt, er kündigt beiden die gesamt Wohnung fristlos und verlangt eine Räumung innerhalb von 2 Wochen zwecks Neuvermietung zum Monatsende, droht mit Räumungsklage.

Fragen:
Was wird aus der Angestellten? Der Vermieter hat keinen Vertrag mit ihr, nur mit dem Versicherungsmakler. Kann sie trotzdem gezwungen werden, die Wohnung innerhalb von 2 Wochen zu räumen? Ist eine Räumung zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich? Könnte es eine Lösung sein, dem Vermieter direkt die halbe Miete anzubieten bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist (3 Monate), da dies ihn höchstwahrscheinlich billiger kommt als die Räumungsklage?

Beste Grüße
emarie

Hallo emarie

Was wird aus der Angestellten?

Woher sollen wir das wissen?

Der Vermieter hat keinen
Vertrag mit ihr, nur mit dem Versicherungsmakler.

Eben.

Kann sie
trotzdem gezwungen werden, die Wohnung innerhalb von 2 Wochen
zu räumen?

Nicht nur „trotzdem“, sondern vor allem „deswegen“.

Ist eine Räumung zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich?

Nein, sondern erst nach erfolgreicher Räumungsklage.

Könnte es eine Lösung sein, dem Vermieter direkt die halbe
Miete anzubieten bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist (3
Monate), da dies ihn höchstwahrscheinlich billiger kommt als
die Räumungsklage?

Ob es eine Lösung ist, weiß nur der Vermieter. Für mich als Vermieter wäre es keine, weil letztlich gar nicht ich auf den Prozesskosten der Räumungsklage und auf dem Mietausfallschaden bis zur Räumung sitzenbleiben würde, sondern die Gegenseite. Außerdem hat ein professioneller Vermieter eine Rechtsschutzversicherung.

Die billigere Lösung ist, sich schnell was anderes zu suchen und auszuziehen.

Gruß
smalbop

Hallo,

Nach
langem Drängen bekommt sie einen unvollständigen, aber
unterschriebenen Mietvertrag, den sie jedoch selbst nicht
unterschreibt.

Na das kann sie ja nachholen. Ist aber eh egal - die andere Unterschrift ist ja das, was zählt.

Nun ist der Versicherungsmakler mit seiner Miete jedes Mal zu
spät, zahlt schließlich seit letzten Monat nicht mehr.

Das heißt, es besteht ein Mietrückstand von einem Monat? Dann kann der Vermieter noch nicht fristlos kündigen. Dafür müsste man die Miete drei Monate lang nicht gezahlt haben.

Dem Vermieter wird es zu bunt, er kündigt beiden die gesamt
Wohnung fristlos und verlangt eine Räumung innerhalb von 2
Wochen zwecks Neuvermietung zum Monatsende, droht mit
Räumungsklage.

Drohen kann er ja mit einer Räumungsklage … aber bis er mit einer Klage Erfolg hat, gehen einige Monate ins Land.

Fragen:
Was wird aus der Angestellten?

Gegenfrage: Was möchte denn die Angestellte? Weiter in dieser Wohnung bleiben? Auch wenn sie evtl. die gesamte Miete alleine zahlen muss? Oder möchte sie nur etwas Zeit, um sich eine neue Wohnung zu suchen?

Der Vermieter hat keinen
Vertrag mit ihr, nur mit dem Versicherungsmakler.

Und auf den ist der Vermieter wahrscheinlich (zu Recht) stocksauer.

Ich empfehle ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter, in dem man ihm darlegt, dass man selber nicht schuld an der Misere ist.

Kann sie
trotzdem gezwungen werden, die Wohnung innerhalb von 2 Wochen
zu räumen?

So schnell geht das nicht. Also nicht ohne Räumungsklage und Gerichtsbeschluss.

Könnte es eine Lösung sein, dem Vermieter direkt die halbe
Miete anzubieten bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist (3
Monate), da dies ihn höchstwahrscheinlich billiger kommt als
die Räumungsklage?

Ja sicher, wenn man dort nun ausziehen will, wäre es gut, dem Vermieter so ein Angebot zu machen. Man kann ihm auch anbieten, eher auszuziehen und einen vernünftigen Nachmieter für die Gesamtwohnung zu suchen, oder selbst dort wohnen zu bleiben und einen Mitbewohner zu suchen, der zuverlässig ist und zahlt. Je nachdem, was man selber möchte. … Auf keines dieser Angebote muss der Vermieter eingehen, aber machen kann man sie.

Schöne Grüße

Petra

Hallo

Nun ist der Versicherungsmakler mit seiner Miete jedes Mal zu
spät, zahlt schließlich seit letzten Monat nicht mehr.

Das heißt, es besteht ein Mietrückstand von einem Monat? Dann
kann der Vermieter noch nicht fristlos kündigen. Dafür müsste
man die Miete drei Monate lang nicht gezahlt haben.

Das halte ich für ein Gerücht.

Gruß
smalbop

Dann
kann der Vermieter noch nicht fristlos kündigen. Dafür müsste
man die Miete drei Monate lang nicht gezahlt haben.

Hm… das halte ich für eine Kneipenweisheit.

Denn tatsächlich sieht es aus…http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Dazu hin gilt - und da möchte ich nicht drauf wetten, dass dies nicht erfolgt ist - dass nach vorhergehender Abmahnung dauerhafte verspätete Mietzahlungen, eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen… sofern dies durch den Mieter zu verantworten ist, was in diesem Falle zu bejahen wäre.

Gruss HighQ

Hi

Folgender Sachverhalt:
Eine Angestellte zieht in eine WG zu einem
Versicherungsmakler. Die Miete zahlt sie auf Wunsch bar, es
gibt keine Kaution, Beleg für Mietzahlung sowie Mietvertrag
werden ständig versprochen, jedoch nicht eingelöst. Nach
langem Drängen bekommt sie einen unvollständigen, aber
unterschriebenen Mietvertrag, den sie jedoch selbst nicht
unterschreibt.

Da der UM nicht in einem Vertragsverhältnis mit dem VM steht,
braucht sich der VM nicht um den UM-belange kümmern (bei Wohnraum).

Nun ist der Versicherungsmakler mit seiner Miete jedes Mal zu
spät, zahlt schließlich seit letzten Monat nicht mehr. Er ist
auch nicht mehr in der Wohnung, wohnt längst woanders. Die
Angestellte hat jeden Monat pünktlich ihre Miete an den
Versicherungsmakler gezahlt.

Da hier alle Beweise fehlen und iZ ersteinmal Aussage gegen Aussage steht, bringt es dies uns hier nicht weiter.

Dem Vermieter wird es zu bunt, er kündigt beiden die gesamt
Wohnung fristlos und verlangt eine Räumung innerhalb von 2
Wochen zwecks Neuvermietung zum Monatsende, droht mit
Räumungsklage.

Dies müßte der HM dem sofort UM mitteilen, sofern der UM rechtlich überhaupt ein UM wäre. Dies könnte sich auch als strittig erweisen, s.u.

Fragen:
Was wird aus der Angestellten?

Die werden sich räumlich verändern müssen.

Der Vermieter hat keinen
Vertrag mit ihr, nur mit dem Versicherungsmakler. Kann sie
trotzdem gezwungen werden, die Wohnung innerhalb von 2 Wochen
zu räumen?

Aber ganz genau, da sich ein UM-MV nicht gleich beweisen läßt, hält sich der sogenannte UM dort nach der Räumungsfist illegal dort auf und kann iZ mit Polizei abgeführt werden.

Ist eine Räumung zu dem Zeitpunkt wahrscheinlich?

Das kommt auf das Temprament des VM an. Wenn überhaupt kann hier nur noch der HM etwas mit dem VM gestalten.

Könnte es eine Lösung sein, dem Vermieter direkt die halbe
Miete anzubieten bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist (3
Monate), da dies ihn höchstwahrscheinlich billiger kommt als
die Räumungsklage?

Es mag sein, das es VM gibt, die sich auf so eine kulante Mietminderung einlassen. Da aber der VM sich wohl schon (zu recht) ärgert, wird eine positive Lösung für die M Seite gering sein.

Erfolg könnte vorübergehend, wenn überhaupt, die Übernahme der volle Miete versprechen, von wem auch immer. Der „UM“ würde aber deswegen keinen Mietvertrag bekommen, noch das Geld vom HM zurück bekommen müssen. Die fehlenden Mieten würde der VM nur von dem HM verlangt werden können.

Die Räumungsklage wendet sich übrigens an den HM, der UM oder andere „Besucher“ werden nur gleich mit geräumt (bei Wohnraum).

Übrigens hat der UM bei verpaßter Kündigungsmitteilung ein Schadensersatzrecht auf den HM. Nur der UM sollte seinen Status beweisen können, zB durch Quittungen. Da der HM aber alles getan hat um diese zu vermeiden, hat der sogenante UM schlechte Karten seinen Status als UM darzulegen.

vlg MC

PS: Wenn also ein HM seinen UM eine Bestätigung seines Status verweigert, stimmt etwas mit der Absicht des HM nicht. Deshalb sollte beizeiten Konsequenzen erfolgen und nicht das bittere Ende…