Wir nehmen mal an ein Ehepaar wohnt seit 5 Jahren in der Wohnung. Der Mann würde Spielsüchtig und hätte beim Vermieter einen Akkuschrauber im Wert von etwa 150€ gestohlen. Der Mann hätte den Diebstahl leider auch eingestanden - und auch den Käufer genannt der das Teil gekauft hätte. Es gäbe auch noch ein Wortgefecht und der Vermieter wurde von dem Mieter als (schreib ich lieber nicht) bezeichnet . Der Vermieter würde fristlos kündigen und droht damit die Räumung wegen verbotener Eigenmacht nach 940a absatz 1 ZPO im Rahmen einer einstweiligen Verfügung räumen zu lassen.
Ich hab den 940a abs 1 ZPO gelesen - aber wird der Vermieter tatsächlich unser Ehepaar per einstweiliger Anordnung aus dem Haus bekommen.
Könnte der Vermieter tatsächlich fristlos kündigen und auch sofort räumen lassen - nur wegen der Bohmaschine und der par rausgerutschten Worte. Der Vermieter wäre fast 70 Jahre und der Mieter 40 und sehr kräftig und auch Handgreiflich.