Fristlose Kündigung wg Mietrückstand

Man angenommen Mieter M zahlt seine Miete 2 Monate nicht.
Er ist jetzt im Rückstand von 2 MM.

Er bekommt die fristlose Kündigung.
Der Vermieter hat die fristlose Kündigung ausgesprochen ohne Hilfsweise auch fristgerecht zu kündigen (die sogenannte alte Vermieterfalle) Weil der M schon vorher mehrfach abgemahnt worden wäre - wg unpünktlicher Zahlung in der Vergangenheit.

Jetzt kann der Mieter die Räumungsklage, im Termin kippen, in dem er die ausstehende Mieten komplett zahlt.

=======================================

Jetzt allein die Frage hier: Wer würde die Kosten eines solchen Rechtsstreits zahlen.

Der Mieter allein ?
Der Vermieter allein ?
jeder seinen Teil ?

Geli

(die sogenannte alte Vermieterfalle)

Bist du sicher, dass das so genannt wird? Ich habe das noch nie gehört und es auch bei Google nicht gefunden. Kündigungen kann man auch umdeuten, im Übrigen können ja zumindest Wohnmietverhältnisse eh nicht so dir nichts, mir nichts gekündigt werden.

Jetzt allein die Frage hier: Wer würde die Kosten eines
solchen Rechtsstreits zahlen.

Der Mieter allein ?
Der Vermieter allein ?
jeder seinen Teil ?

Die Frage lässt sich so nicht klären, weil du nicht gesagt hast, wie es prozessual weitergeht. Prozessvergleich? Klagerücknahme? Erledigterklärung?

Beim normalen Gang der Dinge wird es darauf hinauslaufen, dass der Mieter alle Kosten trägt.

Levay

hallo

Kündigungen
kann man auch umdeuten,

Ach, so wie: jetzt aber raus, oder eben später… :smile:

das Wort an sich ist doch eineindeutig

im Übrigen können ja zumindest
Wohnmietverhältnisse eh nicht so dir nichts, mir nichts
gekündigt werden.

Richtig. Aber wenn 2 Monatsmieten insgesamt oder hintereinander fehlen geht auch eine fristlose ohne Abmahnung. Die andere wegen der Unpünklichkeit können zusätzlich auch hilfsweise mit zur fristgerechten Kündigung herangezogen werden.

Jetzt allein die Frage hier: Wer würde die Kosten eines
solchen Rechtsstreits zahlen.

Der Mieter allein ?
Der Vermieter allein ?
jeder seinen Teil ?

Die Frage lässt sich so nicht klären, weil du nicht gesagt
hast, wie es prozessual weitergeht. Prozessvergleich?
Klagerücknahme?

Bei einer Klagerücknahme zahlt der Kläger.

Erledigterklärung?

Beim normalen Gang der Dinge wird es darauf hinauslaufen, dass
der Mieter alle Kosten trägt.

Sollte man so auch schriftlich vereinbaren. Auch wenn der M nur einen Teil zahlen kann (will).
Eine Klage würde der M verlieren, nur ob der dann auch zahlen kann?

vlg MC

Der Vermieter hat die fristlose Kündigung ausgesprochen ohne
Hilfsweise auch fristgerecht zu kündigen (die sogenannte alte
Vermieterfalle)

Was genau soll hieran eine Falle sein? Wenn der Mieter mit 2 Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter fristlos kündigen. Weshalb sollte er da hilfsweise ordentlich kündigen?

Jetzt kann der Mieter die Räumungsklage, im Termin kippen, in
dem er die ausstehende Mieten komplett zahlt.

Ja

Jetzt allein die Frage hier: Wer würde die Kosten eines
solchen Rechtsstreits zahlen.

Wenn das Verfahen so weiter geht, der Vermieter, weil die Klage abgewiesen wird.

Wenn der Vermieter für erledigt erklärt, der Mieter, weil er entweder nach § 91a ZPO (bei Zustimmung) die Kosten auferlegt bekommt oder die Feststellungsklage (ohne Zustimmung) verliert und nach § 91 ZPO die Kosten trägt.

Gruß
Dea