Wenn Herr X von seinem Arbeitsgeber zum 15.Dezember 2006 fristlos gekündigt wurde, weil die zwei Atteste angeblich nicht angekommen sind, Herr X aber eine Aussicht hat auf eine neue Stelle und er deshalb solange gewartet hat, sich beim Arbeitsamt arbeitslos zumelden bzw. es gar nicht hätte notwendig sein müssen, wie lange wäre die Sperre? Auf der Seite der Arbeitsagentur las ich eine Woche, ist das richtig?
Und Geld bekommt Herr X erst am arbeitslos melden oder schon ab dem 15. bzw. 16. Dezember 2006 rückwirkend…?
Hallo
wenn Herr X sich mal zu einer Anrede und einem Gruss hinreissen lassen würde, sähe es mit Antworten auch besser auch:wink:
Wenn Herr X von seinem Arbeitsgeber zum 15.Dezember 2006
fristlos gekündigt wurde, weil die zwei Atteste angeblich
nicht angekommen sind, Herr X aber eine Aussicht hat auf eine
neue Stelle und er deshalb solange gewartet hat, sich beim
Arbeitsamt arbeitslos zumelden bzw. es gar nicht hätte
notwendig sein müssen, wie lange wäre die Sperre? Auf der
Seite der Arbeitsagentur las ich eine Woche, ist das richtig?
Bei fristlos sind es mW. immer 12 Wochen
Und Geld bekommt Herr X erst am arbeitslos melden oder schon
ab dem 15. bzw. 16. Dezember 2006 rückwirkend…?
Nix Antrag nix Geld
LG
Mikesch
Hallo Herr X,
nun, ich denke mal, dass hier zwei Punkte durcheinander geraten sind:
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der Grund für die fristlose Kündigung. Hier ist - je nachdem was und wie nun passiert ist - eventuell der Gang zu einem Anwalt (und das schleunigst, seit dem Kündigungstermin sind ja nun schon 4 Wochen vergangen!) sinnvoll.
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die Sache mit dem Arbeitsamt: auch hier sollte sich Herr X allerschleunigst dorthin begeben, erklären, warum um Himmels willen er sich nicht schon längst gemeldet hat und deren Urteil abwarten. Generell kann es auch sein, dass er da Unterstützung bekommt, sollte die Kündigung anfechtbar sein. Das kriegt er aber am besten durch einen Besuch dort raus. Und auch hier gilt: begib Dich direkt dort hin. Gehe nicht über Los. Ziehe nicht 4000 Mark ein.
Ganz davon abgesehen ist’s natürlich für den Herrn X das allerwichtige überhaupt, dass er einen neuen Job findet. Hier sollte er auf jeden Fall die in Aussicht stehende neue Stelle versuchen zu kriegen. Weitere Hilfestellung gibt aber auch hier das Arbeitsamt.
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
Hier ist - je
nachdem was und wie nun passiert ist - eventuell der Gang zu
einem Anwalt (und das schleunigst, seit dem Kündigungstermin
sind ja nun schon 4 Wochen vergangen!) sinnvoll.
Was soll denn der Anwalt da jetzt noch machen?
MfG