Fristlose Kündigung, wie lange Zeit?

Hi

Mal angenommen ein MIETER spricht eine fristlose Kündigung der angemieteten Wohnung aus, wieviel Zeit bleibt dem MIETER auszuziehen?

Tumbleweed

Hi Tumbleweed,

Mal angenommen ein MIETER spricht eine fristlose Kündigung der
angemieteten Wohnung aus, wieviel Zeit bleibt dem MIETER
auszuziehen?

Bei fristloser Kündigung muß man sofort ausziehen, „fristlos“ eben, d.h. man hat lediglich Zeit seine Sachen zu packen und den Möbelwagen zu bestellen. Als Untermieter dürfte man das am gleichen bzw. am folgenden Tag schaffen, als Mieter einer 4-Zimmer-Wohnung könnte es wohl ein paar Tage länger dauern. Man wird jedoch im Kündigungsschreiben das Datum des Auszugs angeben.

Gruß
Wolfgang D.