Fristlose Kündigung Wohnung

Hallo an alle,

ich habe ein großes Problem. Mein neuer (seit 6 Monaten) Vermieter hat mir während einer Dienstreise eine fristlose Kündigung meiner Wohnung wegen Zahlungsverzuges in den Briefkasten geworfen. Der Sachverhalt ist folgender:

Im November 2009 verlies mich nach fast einem Jahrzehnt meine Freundin und Mutter unseres gemeinsamen, zu 100% behinderten Kindes. Dies stürzte mich in eine Depression - ich wollte nur unbedingt in der Nähe meines Sohnes wohnen bleiben - dies zur Vorgeschichte. Also suchte ich mir diese Wohnung aus und war wahrscheinlich dumm, dies zu tun, ohne die Wohnung vorher gesehen zu haben. Doch dies war mir in dem Moment egal. Ich war viel zu sehr damit beschäftigt, einen einigermaßen geregelten Tagesablauf aufrecht zu erhalten. Ich nahm die Wohnung im Dunkeln ab, wobei man mir versprach, dass vor allem die Fliesenfugen im Bad (und hier betrifft es fast den gesamten Rand der Fliesen) innerhalb zwei Monaten behoben würden und dann auch Strom im Bad fließe (hier ist im Protokoll nur optisch in Ordnung vermerkt, nicht technisch). Das Problem mit dem fehlendem Strom im Bad berichtete ich auch bereits einem der Hausmeister, der sich dies zwar kurz anschaute, jedoch nichts weiter unternahm. Das Nacharbeiten der Fugen ist auch im Übergabeprotokoll festgehalten. Des Weiteren nicht erfolgte Kleinigkeiten, wie Lüsterklemmen für alle Räume, die ich nie erhielt. Bei Übergabe stellte ich durch die Dunkelheit auch die sehr schlecht gestrichenen Wände und Decken nicht fest. Hiervon kann sich im Bad an der Decke noch immer überzeugt werden. Ich behielt also 2/3 der Kaution ein und konnte im April die Miete nicht zahlen. Hier zahle ich seit Mai jedoch 1/5 der monatlichen Miete pro Monat zurück.

Der Großteil der vom Vermieter genannten offenen Summe beziehet sich also auf die Mietkaution. Hier habe ich im Dezember 2009 ein eigenes Mietkautionskonto bei der Berliner Sparkasse eröffnet. Das ich die Kaution nicht hätte einbehalten dürfen lies ich mir heute sagen. Jedoch meldete sich der alte Vermieter über das gesamte Jahr 2010 nicht diesbezüglich, womit ich von meinem Recht ausging, diese zurückzuhalten, bis die Mängel behoben sind. Diese Zahlungen gehen doch aber dann nicht auf mein Mieterkonto, sondern auf dieses Mietkautionskonto, wenn ich es richtig verstehe, oder!?

Was mir am neuen Vermieter zusätzlich seltsam vorkommt ist, dass in jedem Schreiben keine Verwendungszwecke oder Mieterkonten angeben und Miete und Kaution nicht auseinandergehalten werden? Auch finde ich es merkwürdig, dass die unterdrückt anrufen, eine österreichische E-Mail-Adresse verwenden und keinen Internetauftritt haben. Ich finde, dies ist keine tolle Art der Kommunikation.

Hallo,
ist alles etwas schwierig, hoffe es richtig verstanden zu haben.
Eine fristlose Kündigung darf nur bei zwei vollen Monaten Mietrückstand erfolgen, dies zu dem Einen.
Wenn Sie bei Mietzahlung angegeben haben, für welchen Monat etc. die Miete gezahlt wurde, dann darf es nicht einfach auf das Kautionssparbuch umgeleitet werden, da es zweckbestimmt ist.
Kaution wegen Wohnungsmängel einbehalten ist nicht ok! Sie müssten hergehen und die Mängel schriftlich darlegen, mit einer Frist von ca. vier Wochen dem Vermieter Zeit geben diese zu beheben, mit Androhung Mietminderung, wie hoch diese sein darf, googlen :smile: Scheint ja einiges im Argen zu sein mit der Wohnung!
Und schreibe Sie ihm dass sie die fristlose Kündigung nicht akzeptieren, da dieses nicht rechtens ist.

Anonsten anwaltlichen Beistand einholen und nebenbei rate ich Ihnen, sich eine andere Wohnung zu suchen, in Ihrem Interesse.
Viel Erfolg, lG

Auch wenn alles bei Übergabe nicht so ganz regulär gelaufen ist , so gilt doch der Vertrag , den sie unterschrieben haben.Mängel in der Wohnung berechtigen grundsätzlich nicht zur Zurückbehaltung (auch teilweisen )der Kaution. Vielmehr haben sie Ihrem Vermieter bei Nichtabstellung der Mängel schriftlich eine angemessene Frist (i.d.R. 14Tage ) zur Beseitigung zu setzen .Erst danach haben sie die Möglichkeit angemessen die Miete zu kürzen.
Sollten sie an dem Mietverhältnis und der Wohnung wirklich interessiert sein , dann sollten sie das den Vermieter umgehend wissen lassen und ebenso umgehend die Rückstände begleichen .U.U. können sie dann das Mietverhältnis fortsetzen.Viel Glück !

von mir nicht nachvollziehbare Geschichte! Wohnung ist für die meisten Menschen das Wichtigste. Wer da Schulden macht riskiert mit Recht, obdachlos zu werden.

Hallo:smile:

ist schon sehr kurios, was sich ihr Vermieter erlaubt, ich habe aber keine Ahnung, was Ihr Sachverhalt betrifft. Am Besten ist es wohl einen Anwalt einzuschalten.

Mfg

Hallo John,

so ganz habe ich Deine Frage nicht verstanden. Aber fangen wir mal an zu sortieren:

Miete / Kaution:
Eine Kaution muss immer zu 100% auf ein Kautionskonto gezahlt werden.
Die Miete auf ein Mietkonto.

Kürzungen wegen Mängel finden immer über die Miete, ergo das Mietkonto, statt.

Zahle unverzüglich die komplette Kaution auf das Kautionskonto ein.
(Die Tatsache, daß der alte Vermieter sich die Kaution über Monate hinweg nicht reklamierte, ist irrelevant)

Neuer Vermieter:

  • Welchen Unterschied macht es, ob Du nach Deutschland mailst oder nach Österreich?
  • Es steht doch jedem frei, seine Rufnummer zu unterdrücken oder freizugeben.
    Solange Du eine Telefonnummer und eine eMail-Adresse hast, unter denen Du Deinen Vermieter erreichen kannst … ist doch alles okay.

Mängel:
melde die Mängel schriftlich beim Eigentümer / Vermieter / Verwalter an,
gebe eine Frist zur Behebung auf und teile mit, daß Du ohne Mängelbeseitigung die Brutto-Warm-Miete kürzen wirst.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen
*winke - philine