Fristlose Kündigung zu wann?

Was versteht man unter einer angemessenen Frist zur fristlosen Kündigung?Sofort, zum Ende eines Monats?
Fristlos kündigt man ja nicht geplant, stelle es mir schwierig vor innerhalb von kurzer Zeit eine geeignete neue Wohnung zu finden…
Vielen Dank schonmal :smile:

Hallo,

der Mieter muss „sofort“ ausziehen, das heißt innerhalb eines Monats.

Fristlos kündigt man ja nicht geplant, stelle es mir schwierig
vor innerhalb von kurzer Zeit eine geeignete neue Wohnung zu
finden…

Der Mieter bekommt ja vorher Abmahnungen, an die es sich zu halten gilt. Also kann die fristlose Kündigung ja gar nicht so überraschend kommen!

Die einzigen Gründe bei denen keine Mahnung vorher kommen muss, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg versprechen oder wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen von Mieter und Vermieter die sofortige Kündigung ausnahmsweise gerechtfertigt ist.

Vielen Dank schonmal :smile:

Bitte!

Gruß
Stiefel

Hallo xStiefelX,

tut mir leid, wenn das nicht so gleich zu ersehen war,die Frage war aus Mietersicht gemeint!

Hollo Puschel,

tut mir leid, wenn das nicht so gleich zu ersehen war,die
Frage war aus Mietersicht gemeint!

Macht ja nichts, aber auch der Mieter muss vorher Abmahnungen bzw. Fristen setzen. Und nicht jeder Grund berechtigt zur fristlosen Kündigung.

Aber wenn ein Mieter berechtigt fristlos kündigt, wird er ja wohl schon eine neue Bleibe haben.
Ansonsten denke ich mal, gilt auch hier die die Frist von einem Monat. Bin mir da aber nicht 100% sicher.

Gruß
Stiefel

Eine fristlose Kündigung ist ja nur bei erheblichem vertragswidrigem Verhalten der anderen Vertragspartei möglich.
Und da heisst fristlos eben: ohne Einhaltung einer Frist (zugunsten der zur Kündigung berechtigten Partei)

I.A. geht’s bei solchen Fragen eher um Kündigungen, die der Vermieter ausspricht (heisst das, dass i.d.R. sich eher Mieter vertragswidrig verhalten?) - dabei erachten die Gerichte i.A. eine Räumungsfrist von 14 Tagen (nicht 4 Wochen) für angemessen.

Wenn der Mieter selbst zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, kann er sich ja die von ihm gewünschte Frist zur Räumung selbst einräumen …