Fristlose Kündigung zum 02. eines Monats, Vermieter akzeptiert nicht

hallo zusammen,

mal theoretisch angenommen, jemand hat seine wohnung aus wichtigen gründen in absprache mit einem anwalt (der die kündigung gelesen und abgesegnet hat), auf den 02. eines monats fristlos gekündigt.
angenommen dieser 02. wäre aber ein montag und der vermieter akzeptiert die kündigung so nicht, da er natürlich direkt ab 01. schon neue mieter drin haben will - und am letzten tag des vormonats (samstag) auch gleich noch die abnahme der wohnung machen will - die man dann natürlich auch noch renovieren soll am tag des auszugs.

ist die theoretische fristlose kündigung (derjenige hat ja erklärt bekommen, dass man eben deswegen „fristlos“ kündigt, um die frist selber angemessen zu bestimmen) auf den 02. eines monats gültig, auch wenn der vermieter das nicht akzeptiert und ein schreiben zurückschickt, in dem er den auszug und abnahme am 30. fordert?

danke
gruß

Recht hat er, der Vermieter. Der 2. ist ein merkwürdiges Datum. Normalerweise ist am Lertzten die Wohnung geräumt und renoviert zu übergeben, sonst zahlt man ein weiteres Monat. Zumindest würde ich das als Vermieter so halten. Wenn jemand länger als bis zum Monatsletzten in der Wohnung sein will zahlt er bei mir entweder ein ganzes weiteres Monat bzw. einen angemessenen Mehrpreis (mindestens soviel wie in einem Hotel) oder ich schmeiß sein Zeug am Ersten um 0 Uhr in den nächsten Container, tausche die Schlösser aus und laß den nächsten Mieter einziehen. Basta.

… Der 2. ist ein merkwürdiges Datum. Normalerweise …

Dir ist der Begriff fristlos schon geläufig?

oder ich schmeiß sein Zeug am Ersten um 0 Uhr in den nächsten
Container, tausche die Schlösser aus und laß den nächsten
Mieter einziehen. Basta.

Könnte sein, dass der Richter dann das Basta verkünden wird :wink:

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Da war nun wirklich überhaupt nichts dabei was auch nur im entferntesten etwas mit Recht zu tun hat.

Wenn man keine Ahnung hat: Ruhig sein und Finger stillhalten.

So viel unausgegorenen Mist in einem Post hat’s wirklich ganz selten.

vnA

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Erst mal fehlen mir da einige Informationen. Wie sieht der Mietvertrag aus? Was ist der Grund einer fristlosen Kündigung seitens des Mieters? Wie passt „fristlos“ mit „zum 2. eines Monats“ zusammen? Fristlos ist fristlos, das heisst sofort.
Ohne nähere Erläuterungen ist hier ein Rat schlichtweg nicht möglich.
LG Einstein

Ohne nähere Erläuterungen ist hier ein Rat schlichtweg nicht möglich.

Dem schliesse ich mich an.

Um die Sache abzukürzen, wäre es sinnvoll bei den näheren Erläuterungen schon gleich folgende Punkte zu berücksichtigen bzw. auf die Umstände näher einzugehen:

derjenige hat ja erklärt bekommen, dass man eben deswegen „fristlos“ kündigt, um die frist selber angemessen zu bestimmen)

Nein - so passt der Schuh: es kann nur dann fristlos gekündigt werden, wenn der andere Vertragspartner sich eine so erhebliche Vertragsverletzung anlasten lassen muss, dass einer der wenigen vom Gesetzgeber definierten Gründe besteht > BGB § 543 und 569

Tja, und das kann man vielleicht schon gleich abhandeln:

der vermieter akzeptiert die kündigung so nicht, da er natürlich direkt ab 01. schon neue mieter drin haben will - und am letzten tag des vormonats (samstag) auch gleich noch die abnahme der wohnung machen will - die man dann natürlich auch noch renovieren soll am tag des auszugs

Das „soll man“ keineswegs - wenn der Mieter nicht frühzeitig genug auszieht/die Wohnung räumt um mit seinen Renovierungen rechtzeitig bis zum Mietende/bis zur Übergabe fertig geworden zu sein, dann ist er reichlich weltfremd und muss halt für die Folgen einstehen.
Trotzdem: natürlich hat der Vermieter auch keinen Anspruch darauf, die Mietsache vor dem Mietende, das in diesem Fall der Mieter durch den in seiner fristlosen Kündigung genannten Termin bestimmt hat, zurückzuerhalten.
Kündigung ist i.Ü. eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, was der andere Vertragspartner dazu meint interessiert erstmal nicht - wird aber möglicherweise in einer Zahlungsklage wegen unzulässiger fristloser Kündigung von entscheidender Wichtigkeit.

Hab irgendwie das Gefühl, dass da schon die 2 richtigen Querköppe aneinandergeraten sind - mal schauen, wie sich der Sachverhalt mit näheren Einzelheiten dann wirklich darstellt …

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also machen wir das ganze ein wenig konkreter:

angenommen in der wohnung ist ein massiver wasserschaden entstanden und alle tapeten und böden müssen raus. die wohnung ist für wochen völlig unbewohnbar und wird von einer trocknungsfirma wochenlang mit trocknungsgeräten getrocknet.
nehmen wir weiter an, der vermieter ist nicht versichert und hat sich alle mühe gegeben, den schaden (angeblich ein defekter abfluss der dusche, es kam kein gutachter, niemand hat in die rohre geschaut usw.) auf die mieter abzuwälzen. nach einigem hin und her stand fest dass er damit nicht durchkommt.
die mieter haben auf eigene kosten sämtliche möbel abgebaut und alles was nicht eh kaputt verschimmelt war, in das letzte nicht betroffene zimmer der wohnung geschafft und sind in eine ferienwohnung gezogen. die wohnung wurde als „mindestens 6-10 wochen nicht bewohnbar“ seitens vermieters und trocknungsfirma angekündigt.

nach mehreren lautstarken beschimpfungen des vermieters und wiederholten äußerungen dass der verschimmelte boden wieder eingebaut wird, die tapeten nur genau an den stellen wegkommen wo der schimmel war (das sei doch alles nicht so schlimm, das bisschen schimmel…) und das badezimmmer - angeblich ja der herd des schadens - nicht angetastet wird (ach da drunter ist nix, da ist bestimmt kein schimmel), können die mieter nicht davon ausgehen, eine gesundheitlich unbedenkliche wohnung zurück zu erhalten. nach mehreren unangekündigten besuchen des vermieters in der ferienwohnung und weiteren lautstarken auseinandersetzungen, ist das vertrauen in diesen restlos dahin.

die mieter haben sofort alle anstrengunden unternommen, eine neue wohnung zu finden. der rechtsanwalt hatte zugesichert, dass die situation eine fristlose kündigung absolut rechtfertigt und eben „fristlos“ bedeutet, dass man sich an keine frist halten muss sondern diese angemessen selber setzt.

angenommen, die kündigung wurde dann auf den 02. des monats ausgesprochen, um die möglichkeit zu haben, samstag und sonntag umzuziehen. eine renovierung seitens der mieter ist vorher nicht möglich, da die wohnung immer noch keine böden/tapeten hat und es nicht möglich ist, die ganzen möbel aus dem letzten nicht-betroffenen raum wieder irgendwo anders hin zu verteilen, um in diesem zimmer zu streichen.
die kündigung zum 02. erfolgte nicht aus bösem willen sondern schlicht und ergreifend da, wenn überhaupt, in der alten wohnung nur wenige tage vorher überhaupt erst eingepackt und gearbeitet werden kann.
ein umzug auf den letzten tag des monats wäre theoretisch möglich, jedoch eine renovierung am selben tag quasi unmöglich.

der auszug und die renovierung zum „mietende“ ist möglich - zu dem mietende das die mieter bestimmt haben, nämlich dem 02. eines monats.

Einsteins Antwort würde ich mich anschliessen.Wenn nur der Anwalt die "wichtigen Gründe " kennt , sollten sie diesen fragen.

Was sich mir an diesem hypothetischen Fall überhaupt nicht erschließt…
Die Wohnung ist durch den Wasserschaden unbewohnbar und sämtliche Böden und Tapeten so hinüber sind dass sie raus müssen. Warum sollte der Mieter, der deswegen fristlos kündigt, dann noch die Wohnung renovieren?
Wäre ja allein deswegen schon nicht möglich da von der Trocknungsfirma noch 6-10 Wochen die Wohnung getrocknet wird.

Wenn man aber doch schon beim Anwalt war und dieser den Sachverhalt kennt, dann sollte man vllt einfach diesem das Schreiben des Vermieters weiterleiten und ihn fragen wie weiter vorzugehen ist.

Gruß Florian

Eben das ist das Problem:
Ein Zimmer der Wohnung wäre ja nicht vom Schimmel betroffen - hier hätten die Mieter all ihre Sachen drinstehen. Dieses Zimmer würde er komplett gestrichen haben wollen.

In allen anderen Räumen hat er auch nur die Tapete abgerissen, auf denen Schimmel zu erkennen war. Die Räume hätten jetzt also teilweise noch die „alte“ Tapete (Einzug ist ja erst 7 Monate her), teilweise im Moment garkeine Tapete.
Vermieter würde die Wohnung aber so zurückwollen, wie er sie damals übergeben hat.

Der Weg zum Anwalt wäre in diesem Fall natürlich auch wieder vorgesehen, allerdings wären natürlich auch Erfahrungen von hier nützlich.

gruß

Durch die „Zusatzgeschichte“ wird nun tatsächlich vieles verständlicher und die Handlungsweise des Mieters erscheint jetzt auch nachvollziehbar :wink:

Bleiben wir also mal bei dem einen Raum, der auch nur eventuell gestrichen werden müsste.

Falls wegen der Nichtbenutzbarkeit durch den Wasserschaden 100% der Miete gemindert wurde, dann wäre die Benutzung als Lagerraum trotz aller widrigen Umstände hier keine Entschuldigung für Nichtstreichen (falls überhaupt gestrichen werden müsste).

Angenommen der Mieter würde am letzten Miettag streichen und gemäß Beispielfall auch für den 2. noch die Übergabe anbieten, dann wäre ja alles gut - ausführlich dazu z.B. hier (auf Seite 11 zum Rückgabezeitpunkt) - da Du ja wirklich interessiert zu sein scheinst, mute ich Dir mal ein etwas umfangreicheres Werk zu :smile:

Nebenbei noch: wenn die Tapeten dem Eigentum des Mieters zuzurechnen sind, weil der Mieter wirksam zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war, dann würde eine vorhandene Hausratversicherung des Mieters die Kosten der Schadensbeseitigung hinsichtlich „seiner“ Schönheitsreparaturen übernehmen (also Neutapezieren/Neustreichen)
http://www.muenster.org/mieterverein/pdf/wasserschad…

Viel Spass beim Lesen!

Jetzt frage ich mich nur noch, wie der Vermieter gleich zum 1. eine womöglich noch gar nicht zu Ende getrocknete Wohnung übergeben will.

Grüße Rudi

danke für die antwort.

die fiktiven mieter aus dem beispiel sind ab dem tag der trocknungsarbeiten in eine ferienwohnung gezogen. diese entspricht ca 50% der größe der wohnung, deshalb wäre vom anwalt eine zahlung von 50% der miete an der vermieter empfohlen worden, der vermieter zahlt die ferienwohnung (die kosten dafür sind unbekannt, die ferienwohnung gehört seiner familie, das ist ein anderes thema).

nicht zu streichen oder sich gegen irgendetwas zu wehren, wäre nie das ziel der mieter gewesen. die kündigung auf den 02. des monats entstand aus dem rat des rechtsanwalts, eine „fristlose“ kündigung ohne zwang auf den letzten oder ersten oder sonstwas des monats auszusprechen.
da bisher nicht bekannt wäre, wie lange die trocknung und die renovierung des vermieters überhaupt noch dauert, sollte der 01. des monats lediglich als puffer dienen, um den auszug durchzuführen und eben noch streichen zu können. eine übergabe am 02. des monats wäre für die fiktiven mieter kein problem.
der imaginäre vermieter macht daraus nur so ein theater, weil er am 01. des monats neue mieter drin haben will.
in verschiedenen anderen antworten haben die fiktiven mieter mittlerweile gelesen, dass man nach 7 monaten wohnzeit eventuell auch garnicht renovieren muss, zumal im mietvertrag wohl eine ungültige klausel (??) der art „es muss so und so renoviert werden“ egal nach wie lang steht.

was uns aber wieder zur urpsrünglichen frage zurückbringt:
die fiktiven mieter haben aus gutem grund fristlos zum 02. eines monats gekündigt.
der vermieter hat mittlerweile schriftlich bestätigt dass die kündigung bei ihm ankam, er aber will dass die mieter am 30. die wohnung übergeben und abhauen.
wer hätte recht?

gruß :smile: