also machen wir das ganze ein wenig konkreter:
angenommen in der wohnung ist ein massiver wasserschaden entstanden und alle tapeten und böden müssen raus. die wohnung ist für wochen völlig unbewohnbar und wird von einer trocknungsfirma wochenlang mit trocknungsgeräten getrocknet.
nehmen wir weiter an, der vermieter ist nicht versichert und hat sich alle mühe gegeben, den schaden (angeblich ein defekter abfluss der dusche, es kam kein gutachter, niemand hat in die rohre geschaut usw.) auf die mieter abzuwälzen. nach einigem hin und her stand fest dass er damit nicht durchkommt.
die mieter haben auf eigene kosten sämtliche möbel abgebaut und alles was nicht eh kaputt verschimmelt war, in das letzte nicht betroffene zimmer der wohnung geschafft und sind in eine ferienwohnung gezogen. die wohnung wurde als „mindestens 6-10 wochen nicht bewohnbar“ seitens vermieters und trocknungsfirma angekündigt.
nach mehreren lautstarken beschimpfungen des vermieters und wiederholten äußerungen dass der verschimmelte boden wieder eingebaut wird, die tapeten nur genau an den stellen wegkommen wo der schimmel war (das sei doch alles nicht so schlimm, das bisschen schimmel…) und das badezimmmer - angeblich ja der herd des schadens - nicht angetastet wird (ach da drunter ist nix, da ist bestimmt kein schimmel), können die mieter nicht davon ausgehen, eine gesundheitlich unbedenkliche wohnung zurück zu erhalten. nach mehreren unangekündigten besuchen des vermieters in der ferienwohnung und weiteren lautstarken auseinandersetzungen, ist das vertrauen in diesen restlos dahin.
die mieter haben sofort alle anstrengunden unternommen, eine neue wohnung zu finden. der rechtsanwalt hatte zugesichert, dass die situation eine fristlose kündigung absolut rechtfertigt und eben „fristlos“ bedeutet, dass man sich an keine frist halten muss sondern diese angemessen selber setzt.
angenommen, die kündigung wurde dann auf den 02. des monats ausgesprochen, um die möglichkeit zu haben, samstag und sonntag umzuziehen. eine renovierung seitens der mieter ist vorher nicht möglich, da die wohnung immer noch keine böden/tapeten hat und es nicht möglich ist, die ganzen möbel aus dem letzten nicht-betroffenen raum wieder irgendwo anders hin zu verteilen, um in diesem zimmer zu streichen.
die kündigung zum 02. erfolgte nicht aus bösem willen sondern schlicht und ergreifend da, wenn überhaupt, in der alten wohnung nur wenige tage vorher überhaupt erst eingepackt und gearbeitet werden kann.
ein umzug auf den letzten tag des monats wäre theoretisch möglich, jedoch eine renovierung am selben tag quasi unmöglich.
der auszug und die renovierung zum „mietende“ ist möglich - zu dem mietende das die mieter bestimmt haben, nämlich dem 02. eines monats.