Fristlose kündigung zwei mal aussprechen

ist es Möglich einfach mal angenommen wegen anderem Sachverhalt,einmal wegen Geschäften an der Firma vorbei , dann ausgemusterte Kugellager aus dem
Schrottcontainer in einem Portal verkauft.
Im Abstand von 6 Wochen kam die zweite Fristlose Kündigung.
Bekommt man da nochmal eine Sperre oder zählt da die erste.
Was die ausgraben wenn die erste wahrscheinlich nicht haltbar ist soll man nicht glauben.

Hallo,

wenn Du den Sachverhalt (natürlich gem. FAQ:1129) mal sauber strukturierst, ein paar Daten einfügst und dann mal möglichst exakt Deine Frage formulierst, könntest Du vielleicht mit fundierten Antworten rechnen.
So wie Du das hingerotzt hast, lautet die Antwort bestenfalls:
ES KOMMT DARAUF AN !

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,
möglich ist alles:
Bei einer fristlosen Kündigung wird i.d.R. der Mitarbeiter aufgefordert, unverzüglich nach Hause zu gehen; es gibt Firmen, die „schieben neben der fristlosen Kündigung eine fristgerechte Kündigung nach“ um sicher zu gehen, dass der Mitarbeiter auch gekündigt bleibt.

Wemm dem Arbeitsamt die 1. Kündigung bereits mitgeteilt wurde, ist ja das Arbeitsverhältnis beendet und hier hat die 2. fristlose Kündigung keine Bedeutung mehr; zudem kann das Arbeitsamt/Arge/Jobcenter immer nur eine Sanktion für ein widriges Verhalten verhängen.
Lediglich für ein evtl. Arbeitsgerichtsverfahren kann eine 2. fristlose Kündigung von Bedeutung sein.

Schönen Abend noch.

Bitte, geh doch endlich

Firmen, die „schieben neben der fristlosen Kündigung eine
fristgerechte Kündigung nach“ um sicher zu gehen, dass der
Mitarbeiter auch gekündigt bleibt.

Wenn kein Grund für eine Kdg. gem. § 626 BGB vorhanden ist, bringt auch die ordentliche Kdg. gem § 622 BGB nichts, insofern ist Deine Aussage mal wieder für den Eimer.

Wemm dem Arbeitsamt die 1. Kündigung bereits mitgeteilt wurde,
ist ja das Arbeitsverhältnis beendet und hier hat die 2.
fristlose Kündigung keine Bedeutung mehr;

Ah ja.
Ein Unternehmen kündigt mit wichtigem Grund außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist, der AN klagt auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet wurde, und das Verfahren schwebt.
Während dieser Zeit schafft der AN einen wichtigen Grund, indem er die Kasse mitnimmt und wird erneut außerordentlich gekündigt.

Nach Deiner Theorie hat diese 2. Kündigung also keine Bedeutung mehr?

Meine Güte, von Dir kommt echt ausschließlich Schwachsinn…

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Firmen, die „schieben neben der fristlosen Kündigung eine
fristgerechte Kündigung nach“ um sicher zu gehen, dass der
Mitarbeiter auch gekündigt bleibt.

Wenn kein Grund für eine Kdg. gem. § 626 BGB vorhanden ist,
bringt auch die ordentliche Kdg. gem § 622 BGB nichts,
insofern ist Deine Aussage mal wieder für den Eimer.

Hallo,
diese Art der Polemik kann hier schon befremdlich wirken.
Wenn ich Deinen Text lese, scheinen die wesentlichen Argumente von Dir zu stammen und nicht aus der Feder des Postings.
Ich kann hier nicht lesen, dass hier das Arbeitsverhältnis nach der 1. fristlosen Kündigung noch 6 Wochen andauerte, denn die 2. fristlose Kündigung war nach 6 Wochen.

Wemm dem Arbeitsamt die 1. Kündigung bereits mitgeteilt wurde,
ist ja das Arbeitsverhältnis beendet und hier hat die 2.
fristlose Kündigung keine Bedeutung mehr;

Ah ja.
Ein Unternehmen kündigt mit wichtigem Grund außerordentlich
ohne Einhaltung einer Frist, der AN klagt auf Feststellung,

zudem: wo steht denn, das auf Feststellung geklagt wurde, hier geht es doch konkret um die Frage, ob aufgrund der 2. fristlosen Kündigung eine weitere Sperre des Arbeitsamtes droht, oder verstehst Du nicht den Sinn dieser Frage?

dass das Arbeitsverhältnis durch diese Kündigung nicht beendet
wurde, und das Verfahren schwebt.
Während dieser Zeit schafft der AN einen wichtigen Grund,
indem er die Kasse mitnimmt und wird erneut außerordentlich
gekündigt.

Nach Deiner Theorie hat diese 2. Kündigung also keine
Bedeutung mehr?

Mit dem Interpretieren scheint es auch oftmals eine Glücksache zu sein; außerdem zwingt Dich ja niemand, dann einen Kommentar zu schreiben, aber ich war jetzt gezwungen,;–(((

Meine Güte, von Dir kommt echt ausschließlich Schwachsinn…

Für Deine Leseverständnisschwäche kann ich nichts
Hi!

Wenn ich Deinen Text lese, scheinen die wesentlichen Argumente
von Dir zu stammen und nicht aus der Feder des Postings.
Ich kann hier nicht lesen, dass hier das Arbeitsverhältnis
nach der 1. fristlosen Kündigung noch 6 Wochen andauerte, denn
die 2. fristlose Kündigung war nach 6 Wochen.

Ich nannte Beispiele - wenn Dir die Gabe des Sinn entnehmenden Lesens nicht gegeben ist, kann ich dafür nichts.

zudem: wo steht denn, das auf Feststellung geklagt wurde,

Ich nannte Beispiele - wenn Dir die Gabe des Sinn entnehmenden Lesens nicht gegeben ist, kann ich dafür nichts.

hier
geht es doch konkret um die Frage, ob aufgrund der 2.
fristlosen Kündigung eine weitere Sperre des Arbeitsamtes
droht,

Und diese Frage wurde anhand der geschilderten Fakten von Wolfgang bereits bestmöglich beantwortet.

außerdem zwingt Dich ja niemand,

Weißt Du, es interessiert mich ausgesprochen wenig, wenn irgendwelche Leute, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben (und ja, auch Du gehörst dazu), meinen, mich völlig neben der Spur dumm anmachen zu müssen.
Allerdings lasse ich hier im Forum klaren fachlichen Müll nicht unkommentiert stehen, weil er in einem Forum, dass den Begriff des Wissens im Namen trägt (und an anderer Stelle sogar von Experten die Rede ist), ganz einfach nicht unkommentiert hingehört.

aber ich war jetzt gezwungen,;–(((

Du hast mein Mitgefühl, es muss echt schlimm sein, wenn man nicht selbst frei über sein Tun entscheiden kann.