Kann ein Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen wenn man 2 Wochen mit der Miete in verzug ist?
Was kann man machen wenn der Vermieter nach 1 Jahr Mietzeit den Mietvertrag immer noch nicht übergeben möchte.
Kann ein Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen wenn man 2 Wochen mit der Miete in verzug ist?
Was kann man machen wenn der Vermieter nach 1 Jahr Mietzeit den Mietvertrag immer noch nicht übergeben möchte.
wieso sollte der vermieter den mietvertrag übergeben ? der mieter wird doch hoffentlich ein exemplar des mietvertrags haben ?
nein der mieter hat bisher keinen vertrag übergeben bekommen, der vermieter weigert sich diesen zu übergeben
Miete mit dem Vermerk: Miete Monat xxx A-Str.xx überweisen. Dadurch ist der Nachweis erbracht, dass ein Mietvertrag (mündlich) besteht. Hat für den Mieter den Vorteil, dass es eine All-inclusiv-Miete ist. Keine Nebenkosten, keine Schönheitsreparaturen, keine Hausordnung, keine Kleinreparaturklausel. Dafür alle 3-4 Jahre eine Mitteilung an den Vermieter, er möge das Bad neu streichen und alle 5-6 Jahre Wohn- und Schlafzimmer. Steht alles so im BGB und das - und nur das - gilt dann.
Vermieter müssen bekloppt sein, wenn sie keinen Mietvertrag aushändigen. Mieter müssen bekloppt sein, wenn sie unbedingt einen haben wollen.
Wichtig ist die Beweisbarkeit des Vertrages. Da reichen die Überweisungen oder Barquittungen.
vnA
Miete mit dem Vermerk: Miete Monat xxx A-Str.xx überweisen.
Dadurch ist der Nachweis erbracht, dass ein Mietvertrag
(mündlich) besteht.
das ein mietvertrag besteht/bestand, ist wohl unstreitig. schließlich müsste der vermieter sonst nicht kündigen.
Hat für den Mieter den Vorteil, dass es
eine All-inclusiv-Miete ist. Keine Nebenkosten, keine
Schönheitsreparaturen, keine Hausordnung, keine
Kleinreparaturklausel. Dafür alle 3-4 Jahre eine Mitteilung an
den Vermieter, er möge das Bad neu streichen und alle 5-6
Jahre Wohn- und Schlafzimmer. Steht alles so im BGB und das -
und nur das - gilt dann.
es ist doch völlig unstreitig, dass eine vertragsurkunde existiert. der vermieter möchte nur nicht (sein) original herausgeben, was er auch nicht muss.
Vermieter müssen bekloppt sein, wenn sie keinen Mietvertrag
aushändigen. Mieter müssen bekloppt sein, wenn sie unbedingt
einen haben wollen.
wieso sollte der mieter „bekloppt“ sein ? er hat -wie jede vertraspartei- regelmäßig großes interesse, zu wissen, was im vertrag vereinbart wurde.
Ich habe das UP anders verstanden. Aber auch deiner Version kann man sich anschließen. Aber: nichts genaues weiß man nicht.
vnA
Guten Tag,
nun der Mietvertrag wurde schriftlich vereinbart, es hieß man bekomme eine Kopie, die aber bis jetzt nicht herausgegeben wurde.
Die Miete beinhaltet nur Wasser, Strom muss selber bezahlt werden, auch Müll darf nicht entsorgt werden. Also keine All inclusive Miete.
Da es sich um eine alte Kneipe handelt und diese nur als Vereinsheim genutzt wird meinte der Vermieter das es zuviel wäre was aber nicht stimmt, da nur an max. 3 Tagen und auch nur Abends für ein paar Stunden geöffnet ist.
Die Mieter haben auch schon seit dem Einzug eine defekte Eingangstür bemängelt doch der Vermieter weigert sich diese zu reparieren, so das immer noch Einbruchsgefahr besteht. In diesem Vereinsheim aber stehen wertvolle Geräte.
Der Vermieter besteht auch auf einen Schlüssel da er jederzeit Zutritt zu den Räumlichkeiten haben möchte ( falls etwas wäre und er dringend rein müsste, so seine Aussage)
Eine Kopie des Mitvertrages möchte der Mieter schon gerne haben da er nicht weiß was wirklich im Mietvertrag steht.