Wollte mal fragen, ob eine fristlose Kündigung im folgenden Fall gerechtfertigt ist.
Ein Mitarbeiter hat eine E-mail an verschiedene Lieferanten geschickt. Unglücklicherweise hat er die Empfänger nich in Bcc geschrieben, sondern für alle sichtbar gelassen. Der Arbeitgeber fürchtet nun Preisabsprachen unter den Lieferanten und Nachteile in zukünftigen Preisanfragen.
Ist unter oben beschriebenen Sachverhatlt eine fristlose Kündigung wegen grober Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit gerechtfertigt?
danke für Deine Einschätzung. Ist denn eine Abmahnung denkbar?
Denkbar ist vieles, es kommt aber wesentlich darauf an, wie hoch der Grad der Fahrlässigkeit war, ob man im Einzelfall wirklich einen denkbaren Schaden verursachen könnte und vor allem, ob man vorher über genau das, was man hier nicht hätte machen dürfen, im Detail aufgeklärt worden ist.
Selbst, wenn es eine Abmahnung gäbe - da steht dann drin, was man genau zu unterlassen hat, und gut ist.
Eine Abmahnung ist denkbar. Zumindest dann, wenn der AN Betriebsinterna anderen zugänglich gemacht hat, die man nicht anders leicht sich hätte beschaffen können.
ist die Frage, ob e-mail Adressen von Lieferanten schwer zu beschaffen sind. Und ein wirklicher Schaden ist ja nicht entstanden. Evtl. eher ein fiktiver Schaden.
Muß einer Abmahnung immer ein Schaden vorausgegangen sein?