Fristlose Kündigung Arbeitslosengeld I

Guten Tag,
Ich bin Angestellte Friseurmeisterin mit Betriebsleitung.
Im Betrieb ist der Chef und meine Wenigkeit.
Mein Chef verlangt von mir das ich den Kunden schwarz kassiere.
Das habe ich verweigert und mache jetzt gar keine Kasse mehr .
Ich weiß aber das er wirklich das Finanzamt betrügt… ich möchte nicht ins kleinste Detail gehen.
Meine Frage bin ich verpflichtet das dem Finanzamt zu melden?
Kann ich fristlos kündigen ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen. Bitte nicht falsch verstehen ich bin nicht scharf Arbeitslos zu sein. Möchte aber auch nicht jeden Tag mit der Angst im Salon stehen .
Ich danke euch

Hallo!

Solche Meldung zöge vorhersehbar die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber nach sich, die womöglich vor dem Arbeitsgericht Bestand hätte. „Whistleblowing“ ist ein rechtlicher Graubereich. Eine eindeutige gesetzliche Regelung fehlt m. W. bisher.

Nein. Bessere Alternative: Suche aus ungekündigter Anstellung einen anderen Arbeitgeber.
Rein vorsichtshalber: Bei der Bewerbung und nach neuer Anstellung solltest Du über Dir bekannt gewordene steuerliche Verfehlungen des alten Arbeitgebers Stillschweigen bewahren. Ausplaudern von Interna früherer Arbeitgeber kommt nirgends gut an.

Gruß
Wolfgang

Nein, bist du nicht.
Kannst du natürlich trotzdem, auch anonym, tun.

Gruß,
Steve

Im 2 Personen- Betrieb ist das ja auch sehr sicher, es kann nie herauskommen, wer gepetzt hat, oder ?
Oder wer könnte sonst Kenntnis von den Vorgängen haben, das Geld nicht gebucht wird und in Schwarzen Kassen landet ?
Kunden werden das nicht beobachten können.

Hallo!

Ist die Aufforderung des Chefs nicht selbst strafbar ? Aufforderung zur Beihilfe einer Steuerhinterziehung- das ist Strafrecht, keine Bagatelle im Ordnungsrecht !
Lässt man sich darauf ein, so ist man selbst mit haftbar und wird bestraft und haftet sogar für das hinterzogene Geld.

Gut, man muss sich nicht darauf einlassen, aber da kommt dann der Punkt, ob man bei Weigerung negative Auswirkungen auf den Job haben müsste oder ob man die Aufforderung sogar als (strafbare)Nötigung auffassen müsste.
Und die man selbst zur (Straf)anzeige bringen könnte.

Und deshalb sehe ich schon eine fristlose Kündigung angebracht, die auch vom Jobcenter beim ALG 1 nicht negativ gewertet werden darf.

Aber der Hinweis, erst neuen Job suchen, dann kündigen, ist sicher angebracht und befolgenswert !

mfG
duck313

Auch ein Kunde dürfte bemerken, wenn der Betrag nicht in die Kasse eingetippt wird.

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt direkt mit der Behauptung, etwas zu wissen, mit der Tür ins Haus fällt - die werden eine ‚verdachtsunabhängige, zufällige Kontrolle‘ durchführen. Allein schoin, um sich bei falschen Anzeigen nicht zu blamieren.

Deshalb schrieb ich man kann das tun.
Ob man es tun sollte steht auf einem anderen Blatt.

Gruß,
Steve

Mein Chef hat keine Registrierkasse

Die Sache ist die das ich von einem guten Bekannten der steuerfachangestellter ist.
Das die kleinen Läden seid Anfang dieses Jahres überprüft werden da neue Gesetze gekommen sind was die Kasse betrifft.
Und ich bin automatisch mit dran
Es ist eine Frage der Zeit wann diese im Laden stehen

Danke für die klare Information

Das habe ich mir gedacht, es ist in Kleinbetrieben weder vorgeschrieben noch üblich.
Man schreibt alle Einnahmen auf ein Liste.

Guten Abend!

Abgesehen davon, dass Jobcenter m. W. für ALG I nicht zuständig sind, muss ein selbst kündigender und in der Folge auf Versicherungsleistungen angewiesener Mensch mit einer Leistungssperre rechnen. Zunächst gibt es nur die selbst verschuldete Arbeitslosigkeit und die Begründung dafür ist eine nicht belegbare Behauptung. Bis zur Klärung des Sachverhalts kann es lange dauern. In der Folge herrscht monatelang nackte Not, wenn jemand ohne belastbaren finanziellen Rückhalt kündigt.

Btw: Finanzämter können den Umsatz etwa eines Frisörgeschäfts je nach dessen Lage und Größe frappierend genau einschätzen. Ein Inhaber, der von Erfahrungswerten deutlich abweichende Einnahmen angibt, wird im Fall einer Prüfung die zweifelhafte Freude besonderer Akribie erleben. Schließlich lässt sich niemand gerne an der Nase herumführen. Das gilt auch für die Leute des Finanzamts. Solcher Beschiss kann viele Jahre durchgehen, hat aber irgendwann ein dickes Ende. Lohnt nicht.

Gruß
Wolfgang

Eine fristlose Kündigung mit Berufung auf die Steuerhinterziehung halte ich für nicht möglich, weil Du nicht wirst beweisen können, dass Du dazu aufgefordert wurdest. Und der einzige KIollege wird aller Wahrscheinlichkeit nach nicht Zeuge für Deine Aussage sein wollen.