Fristlose Kündigung Bausparvertrag bei Insolvenz

Hallo,
ich bin Mitschuldner bei einem Bausparvertrag. Diesen hatte mein Ex Mann und ich im Jahr 1999 abgeschlossen. Da wir selbständig waren haben wir im Jahr 2010 ihn mit ins Geschäft eingelegt. 2014 trennten wir uns dann. Das Geschäft gehört meinem Mann und ich hab garnicht mehr an diesen Vertrag gedacht. Bis zu dem Tag (15.8.17) als ich eine Zahlungsaufforderung bekam da die letzten 4 Monatsraten nicht bezahlt seien. Ich solle dies bitte bis spätestens 01.09.017 nachholen und weiterhin die monatl. raten pünktlich überweisen. Daraufhin teilte ich Der bausparkasse mit, das mein ExMann seit April insolvent ist.
Aufgrund dieser Tatsache wurde der Vertrag sofort gekündigt. Ich bekam die Zahlungsaufforderung die Restsumme von 2100 Eur bis 15.9. zu zahlen. Im gleichen Schreiben stellt die Bausparkasse allerdings auch ihre Forderung an den Insolvenzverwalter. Allerdings nur über eine Summe von 1980 EUR mit dem Hinweis Stand: 31.122016 inklusive Zinsen.
Daher meine Frage: Darf die Bausparkasse fristlos überhaupt kündigen? Und woher kommt die am mich gerichtete HÖHERE Forderung als an den Insolvenzverwalter? Wieso darf die Bausparkasse überhaupt zweimal fordern?

Hallo,

weil ihr gesamtschuldnerisch haftet. Die Bausparkasse kann daher offene Beträge von Euch beiden fordern, je nachdem wo etwas/mehr zu holen ist.
Am Ende erhält sie den Betrag natürlich nur einmal, das sollte aber klar sein.

Gruß,
Steve

Das wird der Zinsunterschied sein. Beim Mann sind die 1980 € zum Stichtag 31. 12. 16 berechnet. Bei Dir ist es ein halbes Jahr mehr.

Und wie schon gesagt, zahlungspflichtig seit ihr beide. Aber natürlich muss die Summe nur einmal gezahlt werden.

da die Summe doch noch recht überschaubar ist, verhandele mit der Bank und biete eine Anzahlung plus Ratenzahlung an.

Aus der Insolvenz ist vermutlich nichts zu erwarten, also musst Du sowieso alles zahlen. Und die Bank muss ja nicht warten, ob aus der Insolvenz was zu holen ist ! Notfalls könnte sie gegen Dich Zwangsmaßnahmen einleiten (Pfändung).
Also entweder die kannst das in Raten abzahlen oder nicht. Dann müsstest Du aber selbst Insolvenz anmelden. Allerdings bei der Summe ?

MfG
duck313

Vielen Dank. ich habe es mit Zähne knirschen bezahlt.