Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht?

Warum in aller Welt sollte man erhöhte Betriebskosten zahlen, wenn nie eine Abrechnung kam, die das begründen hätte können? Erst mal eine Abrechnung, dann kann man darüber nachdenken.

Btw., solange gar keine Abrechnung kommt, kann man sich sogar mal - MIT HILFE DES MIETERVEREINS - darüber gedanlken machen, die kompletten Nebenkostenvorauszahlungen zurück zu fordern.

Und ‚Mieterverein‘ wäre hier sowieso das Stichwort: mal dringend vor Ort beraten lassen und dazu alle Unterlagen mitnehmen (Mietvertrag, Briefe, Abrechnungen etc.).
Gruß
anf

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Wozu eigentlich? Einer unwirksamen Kündigung muss man doch gar nicht widersprechen? Im Gegenteil könnte man aus dem Widerspruch folgern, dass man die Wirksamkeit irgendwie anerkennt?

Hier gibt es eigentlich nur einen Weg: vor Ort zum Mieterschutz. Mit allen Unterlagen. SOFORT!
Gruß
anf

Warum genau soll er dem Vermieter das erzählen? Um damit kund zu tun, dass man die offensichtlich ungesetzliche Erhöhung akzeptiert?
Gruß
anf

Es gab ja eine Abrechnung. Ob die korrekt ist, und ob sie eine Betriebskostenerhöhung begründet, kann man von hier aus nicht sagen.
Und die Erhöhung wurde immerhin schriftlich mitgeteilt und auch vom Jobcenter bewilligt.

Gruß,

Kannitverstan

Wo steht das denn? Im UP finde ich nur:

Und die Erhöhung wurde auf entsprechende Nachfrage als Mieterhöhung umgedeutet, weil sich der Vermieter offensichtlich immer noch um die Abrechnung herumdrücken will.

Ich hätte auch gern gewusst, wie eine offensichtlich ungültige Mieterhöhung (ein Grund muss angegeben werden!) zu Mietschulden führen sollte.

Und was das Amt damit zu tun haben könnte ist mir völlig schleierhaft.

Hier ist professionelle Hilfe nötig! VOR ORT!
Gruß
anf

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Moinsen.
Gestern hatte ich nochmal ein Gespräch mit dem Vermieter…( mit Zeugen durch Begleitperson)
Er erklärte mir jetzt,das er an keinerlei Erhöhung selber Interesse hat,und sich auch von der Kündigung distanziere in allen Belangen.Seine Tochter mache die Buchführung, inwieweit der jetzt selber involviert war,was die Kündigung angeht,konnte ich nicht erkennen,er habe ihr noch gesagt,sie solle nichts an mich schicken,aber sie hatte das Schreiben schon los geschickt. ( Scheint darauf hinaus zu laufen das A nicht weiss was B macht)
Ich solle mir keine Sorgen machen,er will mich nicht rausschmeißen,und sollte da nochmal was von der Tochter kommen,solle ich mich sofort melden,er kläre das dann mit ihr.
Ich vermute auch das er entweder weiterhin kein Bock hat eine Abrechnung zu machen oder ihm ist es bewusst gewesen,das er im Unrecht ist,sich auf Mietschulden und somit auf eine fälschlicherweise mir übersandte Kündigung zu stützen,da ja bis heute nichts schriftliches durch ihm kam und somit unwirksam ist.

Genau,man kann tatsächlich nicht von mir verursachten Mietschulden sprechen,da ich weder eine schriftliche Mietkürzung vorgenommen habe aufgrund von Mängel oder Mietschulden verursacht habe aufgrund von einer gerechtfertigten Mieterhöhung.
Sowie du das schon richtig in deinem Kommentar geschrieben hast.
( Keine schriftliche Jahresendabrechnung bekommen und auch keine schriftlich begründete Mieterhöhung)
Soweit bin ich in dem Punkt auf sicherer Seite.

Das einzige was jetzt noch aussteht ist,in wiefern ich jetzt dem Jobcenter das verwahrte Geld schuldig bin,da das Jobcenter ja erstmal die fälschlicherweise erhöhten Kosten zahlt.
So wie ich das einschätze,wird das Jobcenter eine Rückzahlung verlangen,was ja auch kein Problem ist,die sollen ja auch ihr Geld bekommen.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-erstellt-keine-nebenkostenabrechnung/

So , da ich jetzt doch wieder verunsichert bin, habe ich den Link rausgesucht,ich verstehe das so , das ich das Geld aufgrund von einer nur vorhanden Abrechnung einbehalten kann/soll.
Denn so wie ich bisher verstanden habe muss BEVOR eine Erhöhung der Betriebskosten gestellt werden kann, mir eine Abrechnung erstellt werden, bin jetzt völlig durch. Versuche jetzt Mal die Verbraucherzentrale ans Rohr zu bekommen und dann lasse ich mich definitiv besser beraten ^^

Servus,

ich glaube, es wäre besser, wenn Du Dich nicht nach Gefühl in irgendwelchen Links herumtasten würdest, sondern Dich mal um die Grundlagen Deines Mietverhältnisses kümmertest:

Wie kam es denn dazu, dass Du etwas für eine Kündigung gehalten hast, das gar nicht von dem Vermieter kam, mit dem Du einen Vertrag geschlossen hast? Wenn ich Dir jetzt einen Brief schicke, in dem drinne steht „Buuuuh! Ich bin das Bundesfinanzkontrollzentrum, überweisen Sie sofort das gesamte Guthaben ihres Bankkontos auf IBAN DE25 0815 4711 6051 etc., sonst müssen wir Sie wegen Kontrollvereitelung für zehn Jahre in den finsteren Kerker werfen!“ - machst Du das dann auch? Wenn nein, warum nicht?

Schöne Grüße

MM

Haha nee natürlich würde ich nicht bezahlen :wink:

Naja was heißt für eine Kündigung halten, ich habe eine schriftliche Kündigung mit Absender-Adresse meines Vermieters bekommen.
Seine Tochter macht den Schreibkram für ihn.

Man kann beides löschen (und/oder ändern), aber es gibt jeweils nur eine gewisse Zeitspanne, in der das möglich ist. Und niemand (auch nicht das @team) weiß, wie lange diese Zeitspanne genau ist.
Gruß
anf

Du kannst problemlos alles reinschreiben was der Wahrheit entspricht.

MfG Peter(TOO)

Young girl’s guide to the serious of life

und wer hat sie unterschrieben?

Schöne Grüße

MM