Fristlose Kündigung gerechtfertigt oder nicht?

Hallo liebe Leute hoffe auf ein wenig Hilfe.
Nun zu meiner komplizierten Frage.
Wohne im Februar 2018 seit 3 Jahren in meiner Wohnung,die über ALG 2 finanziert wird.
Habe im Dezember 2016 eine schriftliche Betriebskostenerhöhung bekommen über 50€ ( 25€ pro Person im Haushalt) die zum 1.02.2017 zu entrichten sei.Habe das dem JC auch eingereicht ist bewilligt worden.
Da ich seit Einzug nie eine Jahresendabrechnung bekommen habe,obwohl ich eine Betriebskostenvorauszahlung leiste, war mir das bis zu der vermeidlichen Erhöhung unbewusst, dass der Vermieter mir ja eigentlich jährlich eine Endabrechnung zukommen lassen muss.( Soweit ich weiss). Habe Aufgrund dessen,vorzeitig mehrmals mit dem Vermieter gesprochen er möchte mir doch zur Überprüfung eine zukommen lassen ( das hätte er mir auch eigentlich zugesagt) das war einmal in Dezember 2016 noch und dann noch Mal im Januar 2017. Im Januar wurde mir dann mündlich erklärt,man habe sich im Schrieb geirrt, es wäre eigentlich eine allgemeine Miethöhung gemeint. Aber eine allgemeine Miethöhung muss doch auch schriftlich erfolgen mit einer Benennung von Gründen worauf sich die Mehrkosten beziehen?! Was schriftliches erfolgte auch in diesen Punkt nicht, also habe ich seit der Forderung vom Februar keine erhöhten Kosten bezahlt, da sich die Sachlage so undurchsichtig darstellt.Im März folgte nochmal eine Erinnerung der Mieterhöhung,habe angerufen und weiterhin einen Nachweis verlangt der das in irgendeiner Form begründet,kam nichts. Heute habe ich dann eine fristlose Kündigung erhalten,in dem man mir natürlich den Zahlungsverzug vorwirft und ich solle zum 15.10.17 ausziehen. Ist diese Kündigung wirklich gültig, laut meiner bisherigen Recherche, hätte er mir in beiden Fällen ja etwas zur Beweislast quasie aushändigen müssen. Habe dann natürlich heute nochmal angerufen und gefragt was das solle, da würde mir nur mündlich durch die Ehefrau gesagt,die hätte mit ihren Mann gesprochen,das Schreiben hätte ich nicht bekommen sollen,ich solle die Erhöhung" vergessen" und die Kündigung wegschmeißen.
Das sind doch alles so seltsame Aktionen, wie verhalte ich mich denn jetzt am besten, das mit dem „Kündigung“ wegschmeißen und ignorieren kann ich so ja auch nicht stehen lassen, wer weiss was die sich noch für Aktionen einfallen lassen.
Ach so,habe bis heute weiterhin die volle Miete mit den alten Nebenkosten immer bezahlt.
Sorry für den langen Text,vielleicht kann mich ja jemand minimal erleuchten! :wink:
Danke

Hallo.

So wie sich das liest, ist die Mieterhöhung unwirksam (zur erforderlichen Form siehe §558a BGB). Eine mit Zahlungsverzug begründete Kündigung ist demzufolge auch unwirksam.
Und ja, der Mieter hat Anspruch auf eine jährliche Betriebskostenabrechnung (§556 Abs. 3 BGB)

Doch, das kannst du ruhigen Gewissens tun.

Dann ist doch alles gut.

Offenbar ist der Vermieter nicht so firm mit dem Vermieten. Zu seinem Glück sind das die meisten Mieter auch nicht. Und was die Betriebskosten angeht, sollte er sich vielleicht professionelle Hilfe suchen.

Gruß,

Kannitverstan

PS:
Das hatte ich außer Acht gelassen:
Es gab ja eine schriftliche Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung. Die kann rechtens sein, deren Nichtzahlung kann auch ein Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Mieter die neue Vorauszahlung unter Vorbehalt leisten, und seine Abrechnungen überprüfen lassen.

Gruß,

Kannitverstan

der sich fragt, wieso man hier zwar Kommentare, aber keine Antworten löschen kann!?

Und abgesehen davon:

Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückständen darf es geben, wenn man insgesamt 2 Mieten im Rückstand ist.

Von Februar bis einschließlich September sind 8 Monate, bei 50€ also 400€ Rückstand. Die Miete müsste also 200€ betragen, damit jetzt gekündigt werden dürfte…

Oh, und ne fristlose hat ne Frist von 1 Monat…

Das ist der falsche Weg! Das macht man schriftlich per Einwurfeinschreiben! In dem Schreiben nimmt man dann Bezug auf die vorausgegangenen Telefonate und verlangt mit Fristsetzung den Nachweis der Betriebskostenabrechnungen.
„Wenn der Vermieter einfach keine Abrechnung erstellt
Richtig „bunt“ angesichts der verschiedenen Arten von Fristen wird es erst, wenn der Vermieter sich schlichtweg weigert, überhaupt eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Grundsätzlich gilt hier Folgendes:
Ist der Mieter jedoch der Meinung, die Betriebskostenvorauszahlungen seien zu hoch gewesen oder möchte er einfach nur Klarheit haben, kann er den Vermieter auf die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung verklagen.“
Quelle: http://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/betriebskostenabrechnung-verjaehrungsfristen/ ramses90

Hallo ramses90 .
Gut das hätte ich besser schriftlich machen sollen , das stimmt. Nun ja da ja weiterhin keine Reaktion von Vermieter bezüglich einer Klärung kam,obwohl man sich zwischenzeitlich immer mal wieder gesprochen hat und er mir auch die Unterlagen nicht zukommen lassen hat, war das für mich haben erstmal ein Zeichen das er seine Forderungen nicht mehr stellen will.Also solle ich jetzt schriftlich wiedersprechen mit einer Frist der mir passende Unterlagen bis dann und dann zukommen zu lassen,oder muss ich direkt beim Gericht Klage einreichen?

Hallo
Also die Kaltmiete beträgt 250€ dazu kommt dann die Vorauszahlung aus den Nebenkosten mit 50€
Also wäre ich mit einer kompletten Monatsmiete und 100€ ( bei den 400€ ) im Rückstand.

Okay das heißt also, das ich tatsächlich zum 15.10.17 raus muss?!
Das kann ich jetzt auch nicht mehr anwenden wenn ich schriftlich wiedersprechen würde, mit der Begründung,dass der Vermieter mir ja in Beiden Fällen,entweder eine Jahresendabrechnung oder schriftlich eine formgerechte Mieterhöhung hätte zukommen lassen müssen.Er hatte sich zuerst ja auf die Betriebskosten berufen,als ich eine Jahresendabrechnung haben wollte, wurde dann ja gesagt,dass man sich vertan hätte, er hätte ja eine allgemeine Mieterhöhung gemeint.
Trotzalledem muss ich das doch beides nachvollziehen können, die Chance hat er mir ja in beiden Fällen genommen und auf gut glauben kann man sich bei dem auch nicht verlassen.

Genau die schriftliche Erhöhung zu den Bk-Kisten gab, es ich um eine Jahresabrechnung gebeten um nachvollziehen zu können ob eine Erhöhung wirksam ist,wurde die Aussage mir gegenüber revidiert,er habe eine allgemeine Miethöhung gemeint und keine Bk-Erhöhung.Na eigentlich muss er ja sicher sein welche Kosten er nun tatsächlich erhöhen will und das dann auch dementsprechend schriftlich begründen. Also soll ich jetzt am besten die 400€ begleichen und zum Oktober die Erhöhung bezahlen damit ich nicht zum 15.10.17 an die Luft gesetzt werde und im Anschluss dann schreiben, das ich zum Ende 2017 eine Jahresendabrechnung verlange
Denn bis zum 15.10.17 wird es mir nicht möglich sein eine neue Wohnung zu finden,da ich ja auch einen Antrag ( auf Umzug) beim Jobcenter stellen müsste…

Nun ja das mit der Kündigung wegschmeißen,war ja auch wiederum nur mündlich am Telefon, meine Sorge ist ja jetzt, das ich durch die gutgläubig in dem Falle,dann nach dem 15.10.17 eine Richterliche Räumungsklage bekomme oder weiteren Ärger.
Bin ja bereits die ausstehenden Kosten zu zahlen,auch die Erhöhung.

Okay verstehe.
Aber wie formuliere ich das am besten…
Sehr geehrter Herr Bla Bla Bla,
hiermit beziehe ich mich auf die vorgegangenen Telefonate, in dem ich mehrfach eine Jahresabrechnung verlangt habe. Hiermit
fordere ich Sie nochmal auf mir bis zum „…“ eine entsprechende Abrechnung zukommen zu lassen
Mfg
So aber wie sieht das denn jetzt mit den versäumten Zahlungen aus ,soll ich die jetzt leisten also ab Oktober die Mieterhöhung erstmal unter Vorbehalt zahlen und ihm dann auch noch die fehlenden 400€ bezahlen?
Und was ist mit der Auszugsfrist, kann ich die durch Nachzahlung und durch die Zahlung der kompletten BK - Kosten jetzt anwenden und in der Wohnung bleiben?

So habe mir jetzt was für den Vermieter überlegt.

Sehr geehrter Herr …,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die Fristlose Kündigung der Wohnung in der …straße1 (EG geradeaus) zum 15.10.17 ein.

Hiermit Berufe ich mich auf vorangegangene Telefonate sowie persönliche Gespräche,indem ich Sie aufgefordert habe mir eine Jahresendabrechnung zukommen zu lassen.Dieser sind Sie bis heute nicht nachgekommen und haben mir somit die Möglichkeit genommen, eine Erhöhung der Bertriebskosten nachvollziehen zu können.
Danach wurde mir nur mündlich erklärt,es handle sich um ein Versehen,man habe eigentlich eine Allgemeine Mieterhöhung gemeint.Auch bei einer Allgemeinen Mieterhöhung sind Sie in der Pflicht diese formgerecht schriftlich zu erteilen, was bis dato auch nicht geschehen ist.
Aus diesen für mich als Mieter nicht nachvollziehbaren Gründen,welche Kosten man denn tatsächlich jetzt erhöhen möchte,habe ich bisher die Zahlung der Erhöhung nicht berücksichtigt.
Hiermit fordere ich Sie nochmals auf mir bis zum 6.10.17,entweder eine Jahresendabrechnung zukommen zu lassen oder mir eine dementsprechende schriftliche Mieterhöhung zu übermitteln.
Danach bin ich gerne bereit die ausstehenden Zahlungen zu begleichen und die Erhöhte Miete mit Vorbehalt zu zahlen.
Hochachtungsvoll

Ist das so okay,oder reite ich mich damit eventuell mehr in die Grütze? Kann ich das so formuliert abschicken?

Danke für Antworten :slight_smile:

Da sollte unbedingt noch rein, dass auch die Kündigung telefonisch als Versehen gewertet wurde und du diese, gemäss telefonischer Auskunft, ignorieren kannst.

Hilfreich wäre sicher noch dich, mit den ganzen Unterlagen, bei einem Mieterverband beraten zu lassen.

MfG Peter(TOO)

Neee!

Du schreibst daß du 250€/Monat (kalt) zahlst. Dein „Mietrückstand“ inklusive September liegt bei 8*50€=400€. Das ist weniger als zwei Kaltmieten (500€), und daher kann dir der Vermieter noch nicht wegen Mietrückständen kündigen. Das wäre erst in 2 Monaten der Fall. Siehe BGB §543 (2) 3.

Das ist ein Argument, mit dem die jetztige Kündigung unwirksam wird, aber es löst das eigentliche Problem nicht, denn in 2 Monaten wäre der Rückstand ja ausreichend.

Du solltest also DRINGEND schauen, daß das mit den 50€ geklärt wird.

Ach ja, und die telefonische Aussage, daß du die Kündigung weg schmeißen kannst, ist genau gar nichts wert. Mach alles schriftlich, und damit meine ich: Auf Papier!
Wenn der Vermieter da etwas „träge“ ist, auch per Einschreiben.

Ich würde ihn auf jeden Fall darauf hinweisen daß die aktuellen Mietrückstände - sofern sie rechtens sind - noch nicht zu einer Kündigung ausreichen - so wie ich es grade nochmal mit Paragraphen oben geschrieben habe.

Das wäre auf jeden Fall der Weg des geringsten Risikos.
Nach [§543 BGB][1] wird die Kündigung unwirksam, wenn der Zahlungsverzug unverzüglich beglichen wird.
Ob die Erhöhung (der Betriebskostenvorauszahlung) gerechtfertigt ist, ergibt sich dann aus der Abrechnung.

Gruß,

Kannitverstan
[1]: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html

Ach so! Hatte das so verstanden,das der Verzug einer kompletten Miete schon zur fristlosen Kündigung reicht!
Nee das Problem löst es nicht,mir geht es ja nur darum, das er sich auch an die " Spielregeln" hällt, das ist ja mein Recht… eigentlich
Soll ich ihm das auf’s Butterbrot schmieren,dass er mich noch nicht kündigen kann,da ich noch nicht im kompletten Verzug stehe um ihn da Wind aus den Segeln zu nehmen?
Was wäre denn jetzt das Schlauste, alles zu bezahlen aber dennoch weiterhin die Unterlagen zu verlangen? Was ist aber wenn er weiterhin nicht reagiert? Dann bleibt mir nur der Klageweg?!

Hallo Peter,
okay werde das dann noch beifügen!
Das kann ich aber auch reinschreiben wenn mir das durch seine Frau mitgeteilt wurde?
Sie sagte wortwörtlich,ich sollte die Kündigung gar nicht erhalten, sie hätte mit ihrem Mann ( mein Vermieter) gesprochen. Die Tochter, die wohl den Papierkram macht,sollte mir das gar nicht schicken.
Ich meinte dann ,was das jetzt heißt.
Daraufhin sie : Vergessen sie die Mieterhöhung,die Kündigung schmeißen sie weg.
Also gehe ich ja davon aus , das ihr Mann auch bescheid weiss, so ließ die es mich ja verstehen.

Ähhhh - nö.
Je nach Lesart hast du gar keine ausstehenden Zahlungen.

Statt dessen:
Bitte teilen Sie mir bis zum … mit, ob ich ihren Breif vom Dezember 2016 als Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung verstehen soll oder - wie von Ihnen im Januar 2017 mündlich mitgeteilt - als Mieterhöhung.

In jedem Fall muss ich auf eine korrekte Nebenkostenabrechnung bestehen, im Falle einer Mieterhöhung benötige ich diese natürlich zusätzlich auch schriftlich.

Nicht schreiben, dass er die Mieterhöhung begründen soll. Hilf ihm nicht!

Ahhh ne helfen will ich dem ganz bestimmt nicht :wink:
Vielen Dank für deine Mühe,der Vorschlag war jetzt richtig super das anders zu formulieren!
Wie sieht es mit dem Verweis auf das letze Gespräche mit seiner Frau aus, soll ich das auch noch beifügen.
Das ich die Kosten zurück zahlen würde, wenn er mir alles schickt, schreibe ich trotzdem rein,oder warte ich erstmal auf seine Antwort?
Lg