Fristlose Kündigung möglich?

Hallo,

folgende Situation: meine Freundin und ich wohnen in unserer ersten gemeinsamen Wohnung ist auch echt cool groß und verhältnismäßig Preiswert dafür dass es fast stattkern ist, es handelt sich um einen Altbau und ein 4 parteien Haus. Was uns wirklich stört sind die Nachbarn/vermieter ich empfinde das schon als Belästigung oder Terror was die machen/verlangen.

Ein paar Beispiele: es befindet sich falscher Müll in einer tonne also wird bei uns geklingelt und wir werden aufgeklärt dass das so nicht geht ob wir das waren ist egal

Es waren obstfliegen im Keller also müssen wir das gewesen sein weil ich Eidechsen hab

Dann waren „wir“ schuld daran dass Schimmel im Bad ist (das hatten wir beim Einzug gemeldet und jetzt behaupten die wir wären schuld

Dann haben die Kontrolle gemacht ob wir die Wohnung Pflegen und deren Grund sich zu beschweren waren spinnenweben

So genug der Beispiele das meiste sind nur Kleinigkeiten denke ich aber jedesmal heißt es behebt das oder wir schmeißen euch raus und ich finde das geht nicht meine Freundin hat so schiss auf der Straße zu Landen die kann kaum noch schlafen und dann dieses ständige hinterher laufen „habt ihr alles erledigt können wir gucken kommen?“ Wenn es möglich ist da schnell raus zu kommen wären wir froh

MfG

Hallo

Sind die Vermieter auch die Nachbarn, oder tun sich die Nachbarn mit den Vermietern zusammen?

Was denn? Die haben geklingelt und verlangt, dass sie die Wohnung kontrollieren dürfen?

Ihr habt einen Mietvertrag als Hauptmieter, oder? - Dann kann man euch aufgrund solcher Sachen nicht rausschmeißen.

Dann sagt denen doch mal, dass sie überhaupt nicht gucken kommen können, und dass sie eine Anzeige wegen Stalkings bekommen, wenn sie noch ein einziges Mal sowas abziehen. Was anderes ist das nämlich nicht. Wenn ihr ein Handy habt, das sowas kann, dann nehmt jedes Mal auf, was sie sagen, so dass sie es mitkriegen. Und macht Fotos und Notizen.

Dann könntet ihr denen auch einen eingeschriebenen Brief schicken, dass sie das lassen sollen.

Zur Not könnt ihr ja auch mal tatsächlich einen Rechtsanwalt beschäftigen, der sie über die geltenden Gesetze aufklärt. (aber vorher fragen, was es kostet)

Ansonsten wäre es wahrscheinlich das beste, ihnen mitzuteilen, dass sie euch nicht mehr ansprechen sollen, und einfach nicht mehr antworten, wenn sie es versuchen.

Diesen Psychoterror müsst ihr beenden, sonst seid ihr auch sehr stark beeinträchtigt dabei, wenn ihr eine neue Wohnung sucht. Aus so einer Situation heraus nimmt man ja auch evtl. Wohnungen. die einem gar nicht gefallen.

Viele Grüße

Die Vermieter sind die direkten Nachbarn.

Wir, meine Freundin und ich, sind als hauptmieter eingetragen.

Und wegen der Kontrollen die laufen unterschiedlich ab. Mal wird meine Freundin direkt abgefangen wenn sie von der Arbeit kommt, mal wird bei uns geklingelt, mal bekommen wir eine Nachricht per Handy.

Das mit dem aufnehmen ist vielleicht eine gute Idee. In Richtung stalking hatte ich noch gar nicht gedacht ehrlich gesagt aber es trifft schon irgendwie zu.

Hallo,

schau mal hier zum Besichtigungsrecht des Vermieters: https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/Das_Besichtigungsrecht_des_Vermieters.pdf

Der kann nicht einfach klingeln und nach Lust und Laune (oder Neugier) die Wohnungen der Mieter überprüfen.

Druck enfach die rehtlichen Bestimmugen aus und drück sie dem Vermieter beim nächsten Klingeln in die Hand, statt ihn rein zu lassen. Sofern ihr einen normalen Mietvertrag habt.

Bei möblierter- oder Untervermietung kann es anders aussehen, googeln kannst Du sicher selbt.

Gruß, Paran

Wichtig ist, dass ihr zunächst es ihnen gegenüber als Stalking und als Straftat bezeichnet und ihnen in aller Deutlichkeit untersagt. Und unter Umständen tatsächlich eine Anzeige bei der Polizei macht, wenn sie es nicht lassen.

Hallo,

Für die nächste Wohnung:

Mach ein schriftliches Protokoll mit den Mängeln.
Dieses dann vom Vermieter unterzeichnen lassen und die unterschriebene Kopie bis nach dem Auszug und der Rückerstattung der Mietkaution im Save verwahren.
Oder eingeschrieben, am besten mit Rückschein, zustellen lassen.

Der Vermieter kann Mängel auch nach dem Auszug geltend machen, manche „vergessen“ dann gerne, dass der Mangel schon beim Einzug bestanden hat.

MfG Peter(TOO)

Moin,

Stalking? Worin siehst du genau den Tatbestand erfüllt oder auch nur Ansätze dazu? siehe https://dejure.org/gesetze/StGB/238.html und Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Stalking

Ulrich

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Das ist leider so eine unangenehme Sache. Wir haben auch schon mal mit den Vermietern in einem Haus gewohnt und es wurde irgendwann unerträglich. Sucht Euch eine neue Wohnung und kündigt selbst…

Beatrix

Sollen sie sich lächerlich machen? Um danach Narrenfreiheit zu haben?

Was hier passiert ist hat weder mit Stalking noch mit irgendeiner Straftat auch nur entfernt zu tun!

Wer kann denn außer Euch und dem Vermieter da dran?

Wo könnten die denn außer von Eurem Eidechsenfutter herkommen?

Gucken kommen, kontrollieren, fristlose Kündigung ist in keinem Fall begründet und steht dem Vermieter nicht zu. Also ruhig bleiben.

Moin,

Ich habe übrigens wenig Verständnis für solche Extremdrohungen, die von einem Vermieter auch als bösartige Unterstellung gewertet werden könnten. Und ja, man selber setzt sich auch der Lächerlichkeit Preis.

Zum ursprünglichen Beitrag:
Die Situation der Mieter ist doch bereits mehr als unangenehm, also warum dann noch einen solchen Riesenstreit vom Zaum brechen? Da freuen sich eventuell die Anwälte, es wird vor Gericht kistenweise schmutzige Wäsche gewaschen und so richtig gewinnen wird letztlich niemand. Die damit versemmelte Zeit und das Geld kann man auch in eine Suche nach einer neuen Wohnung und eine gute Tasse Kaffee investieren. Es sei denn, man wäre rachsüchtig. Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, sagt der Volksmund.
Wenn noch ein Funken Hoffnung auf Besserung der Situation bestehen sollte, dann sollte man doch bitte nicht mit dem großen juristischen Geschütz „Stalking“ ankommen, allenfalls höflich mit den Vermieterpflichten. Das wäre einen Versuch wert, aber mehr doch nicht. Und wenn nicht, dann eben Abmarsch und fertig.
Wie siehst du das?

Ulrich

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Aus dem Ärger oder aus der Wohnung?

Letzteres könnte einfacher gehen als gedacht. Beim Lesen kommt einem der Verdacht, dass der Vermieter euch nicht mag. Und ihr ihn nicht. Dann bietet doch an, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen.

Den Ärger werdet ihr los, wenn ihr euch (weiterhin) vernünftig verhaltet, aber irgendwelche Kontrollwünsche ignoriert.
Bis auf sehr wenige Ausnahmen hat der Vermieter in eurer Wohnung NICHTS verloren.
Den eigenen Müllabwurf kann man auch simpel mit der Handykamera dokumentieren.

Wurde der Schimmelbefall bei Einzug irgendwie dokumentiert? Wenn nicht: Menno, immer die selben Fehler! Man sollte sich schon mal einen halben Tag Zeit nehmen, den Zustand der Wohnung umfassend mit dem Vermieter zusammen zu protokollieren.

Man kann euch nicht wegen der behaupteten Kleinigkeiten kündigen. Oder hast du Beispiele vergessen, etwa „wir haben Lagerfeuer im Wohnzimmer gemacht, aber immer nur Donnerstags, weil wir dann ja eine gewerbliche Techno-Party mit 80 zahlenden Gästen von 0 Uhr bis 6 Uhr veranstalten.“

da es sich wie in meinem ersten Beitrag erwähnt um ein 4 Parteien Haus handelt können mehrere Leute daran, da der Müll im Keller steht.

Die Obstfliegen können von vielen Sachen kommen aber sicher nicht von meinen EIdechsen da ich diese nicht kaufe! Sie bekamen zu lebzeiten Heuschrecken, Heimchen und Würmer. Mittlerweile habe ich keine mehr.

schön wärs :smiley: alle Partys die wir gemacht haben waren privat und mit Einverständnis der Hausgemeinschaft. Allerdings gab es eine Beschwerde das wir die Rollos zu laut runter machen würden zur Nacht hin. :no_mouth:

Dann gilt erst recht: fristlose Kündigung geht nicht. Ein Verdacht ist noch lange kein Grund.

Dann gibt es auch nicht mal eine erleichterte Kündigung für den Vermieter (https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html), sprich: er muss einen der gesetzlich vorgesehenen Gründe haben, diesen nennen und auch nachweisen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

Also: ruhig bleiben.