Hallo liebe Experten,
Ich habe einige Fragen zur fristlose kündigung. Es geht einmal drum, das ein freund von mir eine fristlose kündigung am 21.9.16 erhalten hat. Der hat 4 Monate wegen finanziellen Probleme seine Miete nicht bezahlt. Zum 30.09.16 soll er seine Wohnung abgeben, sonst kommt eine Räumungsklage. Außerdem stand in der Kündigung das ein mahnbescheid bereits beantragt worde und sie keinesfalls laut Paragraph 545 bgb das Mietverhältnis nach der Räumungsfrist fortsetzen werden.
Nun schon mal vorab , er könnte den gesamten Rückstand nächste Woche überweisen , somit ist die fristlose kündigung dann geheilt, wenn ich das richtig verstanden habe und kann weiterhin drin bleiben, oder?
Außerdem wenn ich mich nicht irre ist diese kündigung auch fehlerhaft.
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Die Kündigung wurde von verwalterin (Rechnungswesen) geschrieben , diese hat auch i.A diese kündigung unterschrieben und eine weitere Unterschrift ist nicht original.
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Braucht man nicht eine i.v als unterschrieft und eine Bevollmächtigung im original?
Er hat einfach angst diese kündigung zu widerrufen, damit der vm nicht diese fristlose kündigung in eine fristlose und ordentliche Kündigung umwandelt. Er will einfach das Geld überweisen und einfach drin wohnen bleiben. Er ist fix und fertig.
Vielen dank im voraus