Fristlose Kündigung wegen Mietrückstände

Hallo liebe Experten,

Ich habe einige Fragen zur fristlose kündigung. Es geht einmal drum, das ein freund von mir eine fristlose kündigung am 21.9.16 erhalten hat. Der hat 4 Monate wegen finanziellen Probleme seine Miete nicht bezahlt. Zum 30.09.16 soll er seine Wohnung abgeben, sonst kommt eine Räumungsklage. Außerdem stand in der Kündigung das ein mahnbescheid bereits beantragt worde und sie keinesfalls laut Paragraph 545 bgb das Mietverhältnis nach der Räumungsfrist fortsetzen werden.

Nun schon mal vorab , er könnte den gesamten Rückstand nächste Woche überweisen , somit ist die fristlose kündigung dann geheilt, wenn ich das richtig verstanden habe und kann weiterhin drin bleiben, oder?

Außerdem wenn ich mich nicht irre ist diese kündigung auch fehlerhaft.

  1. Die Kündigung wurde von verwalterin (Rechnungswesen) geschrieben , diese hat auch i.A diese kündigung unterschrieben und eine weitere Unterschrift ist nicht original.

  2. Braucht man nicht eine i.v als unterschrieft und eine Bevollmächtigung im original?

Er hat einfach angst diese kündigung zu widerrufen, damit der vm nicht diese fristlose kündigung in eine fristlose und ordentliche Kündigung umwandelt. Er will einfach das Geld überweisen und einfach drin wohnen bleiben. Er ist fix und fertig.

Vielen dank im voraus

Hallo!

Dann rat deinem „Freund mit den Geldsorgen“, er solle seine gesamten Unterlagen mitnehmen und sich bei einem Mieterverein, Verbraucherberatung oder Anwalt beraten lassen.

Wenn Du hier nicht einiges wichtige weggelassen hast, dann kann der Freund die Kündigung auch noch „vom Tisch“ bekommen wenn er zahlt.
Sogar nach einer Räumungsklage (der gerichtlichen Zustellung beim Mieter) gibt es eine sog. Schonfrist.
Wenn man dann alle ( ich betone alle !) Schulden auf einmal bezahlt, dann ist die Räumungsklage hinfällig.

Aber es gibt einiges zu beachten und deshalb beraten lassen.
So ein Fall eignet sich nicht für ein Forum.

Und ob eine nachträgliche oder spätere reguläre Kündigung möglich ist, kann man hier nicht sagen. Es kann bei so langer Nichtzahlung und womöglich auch fehlender Kontaktaufnahme mit dem Vermieter durchaus wegen „fehlender Zuverlässigkeit und Vertragstreue“ gekündigt werden.
Es ist unzumutbar, so lange auf seine Mietzahlung zu warten.

MfG
duck313