Fristlose mündliche Kündigung

Folgender Fall:

Minijob-AN wird seit Monaten vom Geschäftsführer einer sehr kleinen Firma mehr oder weniger ignoriert und nicht mit Aufgaben betreut. Sucht sich selbst (Hilfs-)Aufgaben oder bekommt vom anderen Vorgesetzten Aufgaben, die aber nicht beendet werden können, weil der Geschäftsführer nicht sein o.k. gibt bzw. weil es für die Aufgaben des AN noch nicht mal einen geeigenten PC/das nötige Programm gibt. AN „bettelt“ seit Monaten um Kontakt zum GF und um Aufgaben, für die er schließlich eingestellt wurde.

Vor vier Tagen nun teilt ihm der Vorgesetzte durch die Blume mit, dass der GF heute ins Haus käme und mit AN (unerfreulich) sprechen müsse, weil GF 1. den AN persönlich nicht mag und 2. weil AN nur Geld kostet, aber unter’m Strich nichts einbringt.

Daraufhin wird der AN sehr ungehalten und wirft dem GF inkompetenz und unsoziales Verhalten vor … und beschimpft ihn in seinem Frust der letzten Monate auch als Hanswurst. Außerdem äußert der AN, dass er nun die Schnauze voll hat und jetzt nach Hause geht. Eigentlich wollte AN in seiner ersten großen Wut kündigen, aber da er keine andere Arbeit hat, würden ihm dadurch einfach nur Nachteile entstehen.
Vor zwei Tagen nun ließ der GF über den „netten“ Vorgesetzten tel. mitteilen, dass er eine fristlose Kündigung will und dass der AN das Büro nicht mehr betreten dürfte.

Wer die fristlose Kündigung aussprechen soll hat er wohl nicht gesagt. Aufgrund seines bisherigen Verhaltens ist aber anzunehmen, dass er sich nicht die Mühe machen wird - und bis jetzt ist auch noch keine Kündigung eingetroffen. Weiter wird befürchtet, dass der GF das letzte Gehalt als „Druckmittel“ einbehält, was natürlich finanzielle Schwierigkeiten für den AN nach sich ziehen würde. AN hat beim netten Vorgesetzten weiter Arbeitsbereitschaft signalisiert, was allerdings schwer wird, wenn er die Firma nicht mehr betreten darf.

Wie soll/kann sich AN verhalten, um wenigstens eine fristgerechte Kündigung mit Zahlung aller bis zu diesem Termin offenen Gehälter zu erwirken?

Hallo,

abgesehen davon, daß sich der AN hier wohl ziemlich dämlich ggü. dem AG verhalten hat, ist jetzt erst mal abzuwarten, ob der AG § 623 BGB beachtet:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html
Bis der AG wirklich reagiert, muß der AN seine Arbeitskraft ausdrücklich und nachweislich dem AG anbieten.
Offene Gehälter haben mit der Form der Kündigung nix zu tun.

&Tschüß
Wolfgang