Hallo ihr Lieben!
Ich habe schon weiter unten einen gewissen Anteil eines hypothetischen Falls erfragt, möchte jetzt aber gern den Fall im ganzen vorstellen.
Folgende (hypothetische) Ausgangssituation:
Hauptmieter A hat einen auf 4 Jahre befristeten Zeitvertrag mit dem Vermieter abgeschlossen. Untermieter B hat einen Untermietvertrag mit A abgeschlossen, in dem die Mietzahlung und die Nutzung der Räume festgelegt ist. Da A und B im gleichen Objekt wohnen, wird vertragsmässig festgelegt, dass folgende räume (Küche, Bad, Wohnzimmer, Keller) gemeinsam genutzt werden. DEr Untermietvertrag legt auch pauschal die Höhe der Nebenkosten fest.
Gehen wir von folgender Situtation aus:
- A und der Vermieter haben den Verbrauch des Heizmittels vollkommen unrealistisch festgelegt (ca. 1/3 des Durchschnittsverbrauchs für ein ähnliches Objekt)
A verlangt nun von B eine Nachzahlung bzgl. des höheren Verbrauchs und will zukünftig monatlich wesentlich mehr Geld. Eine Nebenkostenabrechnung besteht nicht. Untermietvertrag ist nur unter der Vorausetzung auf die vertraglich festgelegte monatliche Summe von B abgeschlossen worden. - A hat extrem oft (jedes 2. Wochenende) Besuch von durchschnittlich 7 Personen, die Wasser und Strom nutzen. Damit ist eine Nutzung der Gemeinschaftsräume für B nicht mehr möglich, da diese Personen das Wohnzimmer komplett „besetzen“. Die Verbrauchskosten dieser Personen werden lt. A auf A und B verteilt.
- B fühlt sich in der Privatsphäre und auch Sicherheit bedroht. Obige Personen wechseln ständig, sind ihm unbekannt. Ohne Absprache mit B händigt A diesen Ersatzschlüssel für das Objekt aus, so dass diese ständig aus und eingehen bzw. auch zur nacht trotz mehrmaliger Aufforderung die Tür nicht verschlossen ist. Folgender Zwischenfall hat zu einer vollkommenen Zerüttung geführt: während einer Besuchsphase für A mit Party und Alkohol, ist ein stark betrunkener Gast in das Schlafzimmer von B gekommen und hat B zu Tode erschreckt und ist erst nach lautstarkem Verweis gegangen.
B möchte das Objekt so schnell wie möglich verlassen, stünde ihm mit diesem Hintergrund eine fristlose Sonderkündigung zu? Für B ist die Mietsituation so nicht mehr tragbar.
Danke!