Angenommen, F hatte bei PVZ-Sockendort ein Abonnement für einen Magazin für ein Jahr unterschrieben. Nun gelegentlich wurde der Magazin nicht zugestellt. Mittlerweile reicht es F, sie möchte den Vertrag fristlos kündigen. Geht das oder wird PVZ-Sockendort sich zu wehren wissen? Was kann F tun, damit sie nicht noch weitere 3 Monate zahlen muss für eine „halbe“ Leistung? Wird im Falle, dass eine fristlose Kündigung nicht anerkannt wird, diese in eine ordentliche Kündigung umgedeutet oder muss F (falls eine fristlose Kündigung nicht anerkannt wird) nochmal ordentlich kündigen?
Angenommen, F hatte bei PVZ-Sockendort ein Abonnement für
einen Magazin für ein Jahr unterschrieben. Nun gelegentlich
wurde der Magazin nicht zugestellt. Mittlerweile reicht es F,
sie möchte den Vertrag fristlos kündigen. Geht das oder wird
PVZ-Sockendort sich zu wehren wissen?
Und ob die das wissen werden. Mahnung - Inkasso usw.
Was kann F tun, damit
sie nicht noch weitere 3 Monate zahlen muss für eine „halbe“
Leistung? Wird im Falle, dass eine fristlose Kündigung nicht
anerkannt wird, diese in eine ordentliche Kündigung umgedeutet
oder muss F (falls eine fristlose Kündigung nicht anerkannt
wird) nochmal ordentlich kündigen?
Aufgrund dessen, das der Vertragspartner PVZ seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt ist F zunächst gehalten, diesem zur Nacherfüllung aufzufordern. Liefert dann also PVZ alles fehlende nach, kann F dies akzeptieren.
Andererseits, handelt es sich um ein Monatsmagazin mit wechselnden aktuellem Inhalt, kann F auf die regelmäßige zeitnahe Lieferung bestehen, da sonst der zeitliche Bezug zum Magazininhalt fehlt. D.h. z.B. die Januarausgabe eines aktuellen Magazins, welches der Leser beruflich verwertet, nützt ihm im April nicht mehr so viel.
Erfüllt also PVZ regelmäßig den Liefervertrag nicht kündigt F fristlos und nach eigenem Ermessen hilfsweise ordentlich zum Ablauf.
Der Fall könnte man aber noch weiter stricken, und zwar wenn PVZ auf nichts reagiert, sprich wenn sie
auf die Aufforderung der F, nachzuliefern, sagt, der Magazin wurde von ihnen rechtzeitig abgeschickt und sie trifft kein Verschulden, dass F den Magazin nicht bekommen hat. Was kann F hier tun? Schlucken oder kann sie sagen, die Gefahr trägt PVZ? Hier muss man dazu sagen, dass aus dem Briefkasten der F noch NIE etwas geklaut wurde.
Ist F beweispflichtig? Wie kann sie das beweisen?
obwohl F eine Kündiung abgeschickt hat (egal , welche), PVZ meldet sich nicht. Kündigung ist doch empfangsbedürftige Erklärung, nicht wahr? Ist sie trotz des Schweigens des PVZ wirklsam? Kann F die Zahlung des Abonnements einstellen?
Vielen Dank nochmal, falls Du die Zeit dafür findest um diese Fragen zu beantworten