(Fristlose) Vertragskündigung !?

Guten Tag, liebe Experten.

Angenommen Herr X hat einen Vertrag beim Sportstudio Y, fängt dann ein Studium an und steht erstmal ohne Gehalt dar (auch ohne Bafög). Er versucht den Vertrag beim Sportstudio fristlos zu kündigen, was aber nicht funktioniert. Es wird abgelehnt. Herr X muss daher weitere 6 Monate warten und jeden Monat Beiträge bezahlen, obwohl er das Sportstudio ncht besucht und keine Geldmittel hat.
Herr X wurde darüber unterrichtet, dass es in vielen Fällen möglich ist, den Vertrag fristlos zu kündigen, allerdings nicht in seinem Fall. Der Vertrag selbst, unterrichtet einen nicht darüber in welchen Fällen die fristlose Kündigung erfolgen kann.

Ist es denn nicht Grund genug, wenn Herr X ohne Beschäftigung ist und somit nicht die Möglichkeit hat, weitere Beiträge zu bezahlen? Muss er
weiter zusehen wie Beiträge fliessen und die Gerichtskosten sich häufen?

Kann Herr X etwas unternehmen? Wäre es sinnvoll für ihn einen Anwalt hinzuzuziehen? Welche Paragraphen würden denn FÜR Herr X sprechen?

Danke im Voraus!

Hi,

ich habe in diesem Brett nichts zu suchen, aber folgendes konnte ich mir nicht verkneifen (auch wenn es in deiner Frage nicht um einen Kaufvertrag geht):

Dein Herr X ist Bäcker. Frau Y kommt zu ihm ins Geschäft und kauft ein Brötchen. X gibt Y das Brötchen. Da fällt ihr ein, dass sie kein Geld hat, nickt freundlich und geht mit dem Brötchen hinaus.

Frau Y meint, da sie kein Geld für Brötchen hat, braucht sie den vereinbarten Kaufpreis nicht zu zahlen.

Es grüßt

Berta

Ist es denn nicht Grund genug, wenn Herr X ohne Beschäftigung
ist und somit nicht die Möglichkeit hat, weitere Beiträge zu
bezahlen? Muss er
weiter zusehen wie Beiträge fliessen und die Gerichtskosten
sich häufen?

Ist es denn nicht Grund genug, wenn Herr X ohne Beschäftigung
ist und somit nicht die Möglichkeit hat, weitere Beiträge zu
bezahlen?

Nein. Geld hat man zu haben, lautet ein wichtiger juristischer Grundsatz. Würden wir den aufgeben, würde die Wirtschaft binnen kurzer Zeit zusammenzubrechen.

Muss er
weiter zusehen wie Beiträge fliessen und die Gerichtskosten
sich häufen?

Nein, er kann auch bezahlen.

Kann Herr X etwas unternehmen?

Zahlen. Das kann er nicht nur, das muss er sogar.

Wäre es sinnvoll für ihn einen
Anwalt hinzuzuziehen?

Nein, denn der kostet nur zusätzlich und kann auch nichts am Gesetz ändern.

Welche Paragraphen würden denn FÜR Herr
X sprechen?

Keiner.

Levay

Hallo Kampfgeist!

Dein Herr X hat bereits einen Vertrag beim Sportstudio Y, und fängt dann ein Studium an.
Folglich hat er die Verschlechterung seiner Zahlungsfähigkeit absichtlich und bewusst herbeigeführt.

Gruß
BT

pacta sunt servanda