Fristloser Auszug durch Kündigung des Vermieters?

Es wurde durch einen vermieter eine vor erst 10 monaten angemietete wohnung gekündigt!
jetzt würde eine frist von 6monaten gelten die wohnung vertragsgerecht zu übergeben!
wenn man für nächsten monat eine wohnung haben könnte,müsste man dann selbst kündigen und eine frist von drei monaten einhalten,und für diese zeit beide wohnungen zahlen,oder könnte man einfach ausziehen ohne eine weitere frist?
außerdem hätte man sich eine küche auf maß anfertigen lassen und die vorher unterwohnte wohnung komplett renoviert!
hätte man schadensersatzansprüche gegenüber einem vermieter?

Hallo erstmal!

jetzt würde eine frist von 6monaten gelten die wohnung
vertragsgerecht zu übergeben!

Die Kündigung ist vermutlich rechtlich ok.

wenn man für nächsten monat eine wohnung haben könnte,müsste
man dann selbst kündigen und eine frist von drei monaten
einhalten, und für diese zeit beide wohnungen zahlen,

Ja, oder man fragt den Vermieter, ob er einen eher aus dem Vertrag lässt.

oder könnte man einfach ausziehen ohne eine weitere frist?

Natürlich nicht. D.h. ausziehen darfst du immer.

hätte man schadensersatzansprüche gegenüber einem vermieter?

Nein.

Gruß, Jan

Es wurde durch einen vermieter eine vor erst 10 monaten
angemietete wohnung gekündigt!
jetzt würde eine frist von 6monaten gelten die wohnung
vertragsgerecht zu übergeben!

Handelt es sich um eine Räumungsklage, bzw. -beschluss?

TM

Hallo,

jetzt würde eine frist von 6monaten gelten die wohnung
vertragsgerecht zu übergeben!

Die Kündigung ist vermutlich rechtlich ok.

Woraus schließt Du das? Oder war das eigentlich eine Frage?

hätte man schadensersatzansprüche gegenüber einem vermieter?

Nein.

Kommt ein wenig drauf an, warum gekündigt wurde, findest Du nicht? War da nicht was wegen Treu und Glauben?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo!

jetzt würde eine frist von 6monaten gelten die wohnung
vertragsgerecht zu übergeben!

Die Kündigung ist vermutlich rechtlich ok.

Woraus schließt Du das?

Weil die Fragestellerin selbst die Rechtmäßigkeit gar nicht anzweifelt, ja sogar mit „vertragsgerecht“ bekräftigt. 10 Monate Mietdauer und 6 Monate Frist klingt nach BGB § 573a. Aber hier uninteressant.

Oder war das eigentlich eine Frage?

Im Unterton.

hätte man schadensersatzansprüche gegenüber einem vermieter?

Nein.

Kommt ein wenig drauf an, warum gekündigt wurde, findest Du
nicht?

Es wurde „vertragsgerecht“ gekündigt. Wieso sollte dann eine Anspruch existieren?

Jan

Hallo,

ich glaube du hast dich verlesen.

Weil die Fragestellerin selbst die Rechtmäßigkeit gar nicht
anzweifelt, ja sogar mit „vertragsgerecht“ bekräftigt. 10
Monate Mietdauer und 6 Monate Frist klingt nach BGB § 573a.

Das könnte natürlich auch sein, aber die Fragestellerin sprach in Bezug auf „vertragsgerecht“ innerhalb einer Frist von 6 Monaten die wohnung zu übergeben.

TM

Hallo!

Das könnte natürlich auch sein, aber die Fragestellerin sprach
in Bezug auf „vertragsgerecht“ innerhalb einer Frist von 6
Monaten die wohnung zu übergeben.

Wenn mone82 „vertragsgerecht“ schreibt, meint sich sicherlich, dass die Kündigung rechtlich unstreitig ist. Naja, und wenn der Vermieter die Kündigungsfrist knapp einhält, sind es eben 6 Monate innerhalb der man die Wohnung übergeben muss. Außerhalb ist zu spät.

Jan

Hallo,

jetzt würde eine frist von 6monaten gelten die wohnung
vertragsgerecht zu übergeben!

Die Kündigung ist vermutlich rechtlich ok.

Woraus schließt Du das?

Weil die Fragestellerin selbst die Rechtmäßigkeit gar nicht
anzweifelt, ja sogar mit „vertragsgerecht“ bekräftigt.

Und? Wenn sie umfassend informiert wäre, würde sie hier gar nicht fragen.

hätte man schadensersatzansprüche gegenüber einem vermieter?

Nein.

Kommt ein wenig drauf an, warum gekündigt wurde, findest Du
nicht?

Es wurde „vertragsgerecht“ gekündigt. Wieso sollte dann eine
Anspruch existieren?

Weil es grob unbillig ist, wenn man jemand eine Wohnung vermietet, ihn renovieren und eine Küche einbauen lässt und kurz darauf (vielleicht auch noch ohne eigenes Interesse) kündigt. Da macht man sich halt ggf. schadensersatzpflichtig.
Gruß
loderunner (ianal)