Angenommen Vermieter V und ehemaliger Mieter M haben über die Höhe einer Mietmidnerung zu befinden.
M bat V um eine solche.
V wiederum bat M um Stellungnahme zur Höhe der Minderung und setzte ihm diesbezüglich eine Frist von 7 Tagen.
Angenommen M würde nicht fristgerecht seine Forderung bei V geltend machen, verlöre M dann seinen Anspruch auf die Minderung? NAch welcher Fristverstreichung ginge die Minderung tatsächlich verloren?
Wie ist die Rechtslage und worauf begründen sich eure Antworten?
Angenommen Vermieter V und ehemaliger Mieter M haben über die
Höhe einer Mietmidnerung zu befinden.
M bat V um eine solche.
V wiederum bat M um Stellungnahme zur Höhe der Minderung und
setzte ihm diesbezüglich eine Frist von 7 Tagen.
Mit anderen Worten: Der M forderte eine Mietminderung, die er aber wohl nicht ausreichend begründet hat. Der Vermieter fragt berechtigterweise nach diesen Einzelheiten (Minderungsgrund, -höhe und -zeitraum, Musterurteilen usw.). Eine Fristsetzung ist zu diesem Zeitpunkt unsinnig und wirkungslos. M+V sind noch im Klärungsstadium, da darf jeder schon mal bis ca. 3 Wochen (im Geschäftsleben als Üblich anerkannt) mit der Antwort warten, denn man muß sich ja vorher auch informieren oder beraten lassen. Mit einer 7-Tage-Frist will der V wohl Druck ausüben.
Angenommen M würde nicht fristgerecht seine Forderung bei V
geltend machen, verlöre M dann seinen Anspruch auf die
Minderung? NAch welcher Fristverstreichung ginge die Minderung
tatsächlich verloren?
M hat ja seine Forderung angemeldet (auch wenn sie nicht ausreichend begründet wurde). Theoretisch beginnt jetzt eine mehrjährige Verjährungsfrist (3 Jahre?) zu laufen, die hier aber unerheblich sein dürfte, denn:
Die Klärung der Einzelheiten zwischen M und V kann gut 3-4 Monate dauern, dann haben normalerweise juristische Laien ihre Argumente ausgetauscht. Kommt keine Einigung zustande, muß der Forderer (hier also der M) überlegen, ob er die Sache auf sich beruhen lässt und aufgibt, oder aber sie weiter betreibt, d.h. einen Rechtsanwalt einschaltet; dann kann es allerdings teuer werden, vor allem wenn Gutachter oder schließlich das Gerichte eingeschaltet werden müssen. Die Fristenwahrung ist danach Sache des Anwalts.
Wie ist die Rechtslage und worauf begründen sich eure
Antworten?