Fristsetzung

Angenommen Vermieter V und ehemaliger Mieter M haben über die Höhe einer Mietmidnerung zu befinden.
M bat V um eine solche.
V wiederum bat M um Stellungnahme zur Höhe der Minderung und setzte ihm diesbezüglich eine Frist von 7 Tagen.

Angenommen M würde nicht fristgerecht seine Forderung bei V geltend machen, verlöre M dann seinen Anspruch auf die Minderung?
Wie ist die Rechtslage und worauf begründen sich eure Antworten?

Angenommen M würde nicht fristgerecht seine Forderung bei V geltend machen, verlöre M dann seinen Anspruch auf die Minderung? Wie ist die Rechtslage und worauf begründen sich eure Antworten?

Hi, Lollipop,
7 Tage sind schon recht kurzfristig, am besten Fristverlängerung beantragen. Ob Sonderregelungen im Mietrecht bestehen, bitte im dortigen Brett nachfragen.

Natürlich nicht
Klagen kann er immer noch.
Wolfgang

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