Angenommen Vermieter V und ehemaliger Mieter M haben über die Höhe einer Mietmidnerung zu befinden.
M bat V um eine solche.
V wiederum bat M um Stellungnahme zur Höhe der Minderung und setzte ihm diesbezüglich eine Frist von 7 Tagen.
Angenommen M würde nicht fristgerecht seine Forderung bei V geltend machen, verlöre M dann seinen Anspruch auf die Minderung?
Wie ist die Rechtslage und worauf begründen sich eure Antworten?
Angenommen M würde nicht fristgerecht seine Forderung bei V geltend machen, verlöre M dann seinen Anspruch auf die Minderung? Wie ist die Rechtslage und worauf begründen sich eure Antworten?
Hi, Lollipop,
7 Tage sind schon recht kurzfristig, am besten Fristverlängerung beantragen. Ob Sonderregelungen im Mietrecht bestehen, bitte im dortigen Brett nachfragen.