Ich hab gelesen, dass dem Vermieter im Vorfeld einer Mietminderung eine Frist einzuräumen ist, innerhalb der er die Chance hat, den Grund für die Minderung zu beseitigen. Gilt das auch bei einer Goßbaustelle, bei der Vermieter nicht die Möglichkeit hat, den Grund zu beseitigen? Oder reicht es, wenn dann die Minderung nur ankündigt wird? Gibt es einen Zeitraum, der zu beachten ist, oder kann am 31. ankündigt und bei der Zahlung am 1. bereits gemindert werden?
generell gilt, dass dem Vermieter die Möglichkeit zu geben ist, die Mietbeeinträchtigung abzustellen; eine Mietminderung ohne dem Vermieter diese Möglichkeit einzuräumen, ist selten und man läuft Gefahr, dass der Vermieter wegen fehlender Mietzahlung rechtlich dagegen vorgehen könnte.
Es empfiehlt sich auch immer, erst ein Gespräch mit dem Vermieter zu führen,gehört eigentlich zum „guten Ton“)
Schönen Tag noch.
Mietminderung eine Frist einzuräumen ist, innerhalb der er die
Chance hat, den Grund für die Minderung zu beseitigen. Gilt
das auch bei einer Goßbaustelle, bei der Vermieter nicht die
Möglichkeit hat, den Grund zu beseitigen? Oder reicht es, wenn
dann die Minderung nur ankündigt wird? Gibt es einen Zeitraum,
der zu beachten ist, oder kann am 31. ankündigt und bei der
Zahlung am 1. bereits gemindert werden?
Ich hab gelesen, dass dem Vermieter im Vorfeld einer
Mietminderung eine Frist einzuräumen ist, innerhalb der er die
Chance hat, […]
dann hast du was falsches gelesen. Der Anspruch auf Minderung entsteht mit dem Mangel (§ 536 Abs. 1 BGB) und ab dem Zeitpunkt da der Vermieter über den Mangel informiert ist (§ 536c Abs.2 Satz 2 1. BGB).
danke für die Beiträge. Unterschiedlicher hätten die Antworten ja kaum ausfallen können :o(
Da es sich um ein hypotetisches Beispiel handelt kann ich nicht sagen, ob im Vorfeld Gespräche geführt wurden :o) Für mich wäre das eine Selbstverständlichkeit.