Hi @all!
Ich habe eine Frage zu den Fristen, wie sie üblicherweise in Benachrichtigungen über Verwarngelder enthalten sind, wenn man „geblitzt“ wurde. Ist man „einverstanden“, zahlt man innerhalb einer Woche „nach Zugang“ - ansonsten verwandelt sich das Ganze in ein Bußgeldverfahren. Soweit ist ja alles klar.
Als „Zugang“ wird meines Wissens ja schon das Einstecken der Benachrichtigung in den Briefkasten des Empfängers gewertet.
Wie sieht das jedoch aus, wenn man beispielsweise durch einen Urlaub von sagen wir 14 Tagen besagte Frist versäumt? Die Frist verlängert sich doch nicht um die Zeit, bis man den Brief gelesen hat, oder?