Hallo zusammen! Ich habe da ein kleines Problem, zu dem ich gerne mal euren Rat wissen würde. Und zwar hat sie der Mann von seiner Partnerin getrennt, sie haben zuvor 1 1/2 Jahre in einer gemeinsamen Wohnung gelebt, wo sie auch beide im Mietvertrag stehen (der Mann Hauptmieter, sie als weitere zur Miete lebende Person). Der Mann möchte gerne in der Wohnung wohnen bleiben, ist auch schon alles soweit mit der Exfreundin geklärt. Sie ist allerdings schon seit 6 Wochen nicht mehr in der Wohnung, wohnt zur Zeit bei ihrem Vater und wird bis zum Auszug auch nicht mehr wieder kommen. Jetzt zu meiner Frage. Wie lang kann sie noch hier" leben" bis sie ausziehen muss? Der Mann hat ihr eine Frist von 4 Wochen zum Monatsletzten gestellt, muss sie sich daran halten? Der Vermieter wurde selbstverständlich auch schon informiert. Außerdem würde ich noch gerne wissen, ob die Exfreundin die Hälfte der Miete für die Zeit, wo sie zwar nicht mehr hier wohnt, aber noch im Mietvertrag steht zahlen muss? Danke schonmal für eure Antworten! MFG Michael
Hallo Michael,
aus der Schilderung geht leider nicht eindeutig hervor, welche Art von Mietverhältnis die Ex nun hat. Steht sie mit im Mietvertrag, so ist sie Hauptmieterin und hat dieselben Rechte und Pflichten wie der Mann.
War sie dagegen als Untermieterin im Vertrag, so ergeben sich Ansprüche auf Mietzahlungen aus diesem Untermietverhältnis und der Hauptmieter ist allein gegenüber dem Vermieter verpflichtet.
Gruß!
Horst
Danke erstmal für deine Antwort!
Also im Mietvertrag steht, beide kommen die Wohnung auf, sie steht also nicht als Untermieter im Vertrag. Dies würde doch beudeuten, dass die Expartnerin mit für die Miete aufkommt, oder?
Wichtiger ist allerdings noch die Frage mit der Frist für den Auszug. Wenn keine Fristsetzung möglich ist, wäre sie dann in der Lage, so lange sie will eine neue Wohnung zu suchen und der Mann muss dies dulden?
MFG Michael
Nun, wenn beide Hauptmieter sind, dann sind beide Gesamtschuldner. D.h. dem Vermieter kann es egal sein, wer von beiden die Miete zahlt und welchen Teil davon. Das müssen die Mieter unter sich ausmachen.
Eine Frist zum Auszug kann ein Hauptmieter dem anderen auch nicht einfach so setzen. Hauptmieter können sich nicht mal eben gegenseitig kündigen. Außerdem bliebe der Ausziehende weiterhin Gesamtschuldner, wenn das nicht gemeinsam mit dem Vermieter geregelt wird.
Die korrekte Vorgehensweise wäre daher die Kündigung des Mietvertrags und ein neuer Mietvertrag zwischen dem verbleibenden Mieter und dem Vermieter.
Gruß!
Horst
Also bedeutet das, dass der Mann selbst keine Möglichkeit hat, seine Expartnerin aus der Wohnung zu kriegen und dies am besten durch den Vermieter gemacht wird?
Nochmals danke für deine Antwort!
MFG Michael
Der Vermieter hat mit der Situation eigentlich wenig zu tun und auch keine Handhabe dazu.
Entweder setzen sich alle drei Vertragsparteien zusammen und ändern den Vertrag nach aller Zufriedenheit ab oder aber das Mietverhältnis wird insgesamt beendet und ein neuer Vertrag mit dem bleibenden Mieter geschlossen.
Ansonsten kann der verbliebene Partner lediglich auf eine gemeinsame Kündigungserklärung klagen.
Gruß!
Horst
Hallo Odad,
Ich denke man solltet erst mal klären:
wo sie auch beide im Mietvertrag stehen (der Mann Hauptmieter,
sie als weitere zur Miete lebende Person)
ob SIE, wenn der Wortlaut so stimmt auch als Hauptmieterin gilt.
Gruss Dieter