Hallo Michaela,
ich gehe davon aus, daß die Vereinbarung betr. das Ausräumen des Hauses sinnvollerweise nicht Bestandteil der notariellen Grundstückskaufvertragsverhandlung war.
Vermutlich wurde lediglich privatschriftlich oder gar nur mündlich vereinbart, daß die Verkäufer „die Möbel nach und nach ausräumen könnten“. Zumindest aus dieser Formulierung läßt sich m.E. nicht einmal erkennen, ob sich die Verkäufer überhaupt rechtswirksam dazu verpflichtet haben, die Möbel auszuräumen. (War gemeint, daß sie die Möbel ausräumen sollen, dürfen oder müssen?) Außerdem fehlt eine konkrete Zeitangabe. Nach und nach kann sehr lange dauern!
Jedenfalls ist diese Vereinbarung m.E. unabhängig von dem notariellen Grundstückskaufvertrag zu sehen, wenn sie nicht in diesem getroffen wurde, und somit nicht so ohne weiteres mit der Zahlung des Kaufpreises, der Grunderwerbsteuer oder gar damit verknüpfbar, daß Sie „leider mit dem Verkäufer nicht so ganz klar kommen“. Normalerweise trennen sich die Wege der Vertragsbeteiligten nach Vollzug eines Kaufvertrages, so daß es nicht mehr erforderlich ist, miteinander klar zu kommen.
Ich vermute, daß Sie meinen, noch über die „Möbelgeschichte“ hinaus gehende Ansprüche, Forderungen oder gar lediglich irgendwelche Erwartungen gegenüber dem Verkäufer (oder den Verkäufern?) zu haben, die Sie über die „Möbelgeschichte“ zu realisieren versuchen.
Ich sehe hier allenfalls die Möglichkeit, sich zu weigern, die Möbel herauszugeben, ohne jedoch Ihrer Anfrage entnehmen zu können, woraus sich eine derartige Berechtigung herleiten ließe. Eine Realisierung Ihrer Ansprüche, Forderungen o.ä. geht
natürlich eher, wenn sie in irgendeinem Zusammenhang zu der „Möbelgeschichte“ stehen, der sich Ihrer Anfrage ebenfalls nicht entnehmen läßt. Falls dieser Zusammenhang - wie vermutet - nicht besteht, läßt sich die Frage, ob und wie sich diese Ansprüche, Forderungen o.ä. realisieren lassen, nur mit Kenntnis darüber beurteilen, um welche es sich dabei konkret handelt.
Es tut mir leid, keine erfreulichere Antwort gefunden zu haben, hoffe dennoch, behilflich gewesen zu sein, und verbleibe
mfG
Gudrun
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