Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Fensterbauer braucht eine Motivationshilfe, diverse Nachbesserungen/Reparaturen vorzunehmen. Noch besteht wohl Garantie (Fertigstellung 03/2002).
Wie lange ist so eine Garantiezeit in dieser Sparte?
Ab welchem Termin läuft die Garantiefrist (Fertigstellung/Endabnahme)?
Die Geschäftsbedingungen sehen vor, Mängel schriftlich anzuzeigen. Kann ich in der Mängelanzeige schon eine Frist setzen, oder mache ich das besser in einem weiteren Schreiben? Wie lange sollte die Frist sein?
Mit was drohe ich, wenn der Kerl nicht spurt?
Ich war leider so blöd und habe den letzten Rest der Rechnung bezahlt, obwohl man das ja eigentlich nicht machen sollte…
mit Dank im Voraus
und Gruss,
Stefan
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Mein Fensterbauer braucht eine Motivationshilfe, diverse
Nachbesserungen/Reparaturen vorzunehmen. Noch besteht wohl
Garantie (Fertigstellung 03/2002).
Wie lange ist so eine Garantiezeit in dieser Sparte?
Für Verträge ab dem 01.01.02 sowieso 2 Jahre, Bauleistungen 5 Jahre, sofern nicht nach VOB/B ausgeführt - wiederum 2 Jahre, vertragsgemäße Verminderung auf 1 Jahr möglich.
Ab welchem Termin läuft die Garantiefrist
(Fertigstellung/Endabnahme)?
Abnahme, sofern nicht schriftlich anderes vereinbart ( was kaum der Fall sein kann )
Die Geschäftsbedingungen sehen vor, Mängel schriftlich
anzuzeigen. Kann ich in der Mängelanzeige schon eine Frist
setzen,
Ja! Wie dem Beitrag zu entnehmen ist, hattest du ja schon im Vorfeld vergeblich um Nachbesserung von Mängeln ersucht.
oder mache ich das besser in einem weiteren Schreiben?
Wie lange sollte die Frist sein?
Schriftlich, am Besten Einschreiben mit Rückschein, Mängelanzeige zustellen, angemessene Frist ab Zugang des Schreibens in Höhe von 2 … 4 Wochen setzen, und zur Bedingung machen, dass er sich 3 Werktage vor Arbeitsbeginn ankündigt ( das hat Verwandten von mir Schwierigkeiten gebracht, als der bemängelte Betrieb in aller Herrgottsfrüh, am letzten Tag der Frist [!!!], ohne Ankündigung vor der Tür stand und damit beginnen wollte, das Badezimmer zu demontieren - er wurde natürlich weggeschickt, da man sich hätte vorher anmelden müssen, da ja Absprachen zur Badbenutzung mit anderen Mietern getroffen werden müssen u.a. - das wäre vor Gericht beinahe schief gegangen - der Betrieb natürlich hat das darauf angelegt, um sich vor der Nachb. zu drücken )
Mit was drohe ich, wenn der Kerl nicht spurt?
Eile ist geboten, denn innerhalb der ersten 6 Monate muss der Werkunternehmer nachweisen, dass sein Werk frei von offensichtlichen Mängeln ist - unbeeinflusst davon hat der die Pflicht, für seine Arbeit Gewähr zu leisten.
Die schriftliche Mängelanzeige sollte eine genaue Auflistung aller Beanstandungen enthalten, z.B.
- Fenster in Küche schließt nicht vollständig - es bleibt 3 mm über dem Rahmen stehen
- Fenster im Schlafzimmer lässt sich nicht anstrengungsfrei schließen, Messungen ergaben einen Überhang von 4 mm zum Rahmen an der äußersten Seite
- Balkontür - Öffnungshebel locker
undsoweiter, also nicht pauschal „Alles mögliche nicht i.O.“ oder ähnlich…
Drohungen würde ich unterlassen, die bringen gar nichts. Man kann lediglich durchblicken lassen, dass eine Kontaktaufnahme mit einer rechtskundigen Person bevorsteht, sollte das freundliche Anschreiben keine Früchte tragen.
Ich war leider so blöd und habe den letzten Rest der Rechnung
bezahlt, obwohl man das ja eigentlich nicht machen sollte…
Nunja, die Verwandten von mir mussten den Vorwurf seitens des Gerichtes erdulden, mit der Zahlung der vollen Summe Einverständnis erklärt zu haben, die aber haben aus Anstand sofort bezahlt und sich auf den guten Ruf des ausführenden Betriebs, der ihm vorauseilte, verlassen. Hintenhinaus war das ganze Werk ein einziger Pfusch, der Prozess erstreckte sich über reichlich 5 Jahre und meine Verwandten obsiegten schlussendlich.
Du musst jetzt erstmal vorsichtshalber Beweise sichern: Fertigen aussagekräftiger Lichtbilder, schriftliches Niederlegen von Zeugenaussagen.
Weiterhin wirst du sehen, was sich in der gesetzten Fist tut. Dann sehen wir weiter.
mit Dank im Voraus
und Gruss,
Stefan
Lieber Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Antwort.
machen, dass er sich 3 Werktage vor Arbeitsbeginn ankündigt (
das hat Verwandten von mir Schwierigkeiten gebracht, als der
bemängelte Betrieb in aller Herrgottsfrüh, am letzten Tag der
Frist [!!!], ohne Ankündigung vor der Tür stand und damit
beginnen wollte, das Badezimmer zu demontieren - er wurde
natürlich weggeschickt, da man sich hätte vorher anmelden
müssen, da ja Absprachen zur Badbenutzung mit anderen Mietern
getroffen werden müssen u.a. - das wäre vor Gericht beinahe
schief gegangen - der Betrieb natürlich hat das darauf
angelegt, um sich vor der Nachb. zu drücken )
das ist ein guter Tip!:
Ich war leider so blöd und habe den letzten Rest der Rechnung
bezahlt, obwohl man das ja eigentlich nicht machen sollte…Nunja, die Verwandten von mir mussten den Vorwurf seitens des
Gerichtes erdulden, mit der Zahlung der vollen Summe
Einverständnis erklärt zu haben,
Ist das die generelle von Justitia abgesegnete Meinung?
Läuft das dann darauf raus, dass man Rechnungen erst nach Ablauf der Garantie bezahlen sollte?
mit Dank und Gruss,
Stefan
hi,
Ich war leider so blöd und habe den letzten Rest der Rechnung
bezahlt, obwohl man das ja eigentlich nicht machen sollte…Nunja, die Verwandten von mir mussten den Vorwurf seitens des
Gerichtes erdulden, mit der Zahlung der vollen Summe
Einverständnis erklärt zu haben,Ist das die generelle von Justitia abgesegnete Meinung?
Läuft das dann darauf raus, dass man Rechnungen erst nach
Ablauf der Garantie bezahlen sollte?
das ist genau das wo der hase im pfeffer liegt, die „guten“ kunden zaHLEN IN DER HOFFNUNG DAS DIE MÄNGEL ABGESTELLT WERDEN UND DIE SCHLECHTEN KUNDEN ZAHLEN PRINZIPIELL ERSTMAL nicht weil sie wissen das sie es nicht müssen - ohne das hier weiter zu kommentieren -
also gartantie und gewährleistung ist etwas ollkommen unterschiedliches, wir sprechen hier von gewährleistung, da hast du mind. 2 jahre nach VOB bzw. nach jeden anderen vertrag mind. 5 Jahre gewährleistung, das die sache zum zeitpunkt der abnahme frei von mängeln die den nach dem bestimmungsgemäßen gebrauch der sache … vorrrausgestzt werden - so grob die genaue formulierung muss ich nachschlagen - also wie herr maier schon sagte mängelanzeige mit fristsetzung - nachweisbar das zugang erfolgte - und dann der dinge abwarten die da kommen, kann sich allerdings in die länge ziehen wenn man ein paar fast unwichtige details vergisst -
wenn du mehr hilfe haben möchtest mail mich mal an, ich helf dir mit entspr. formulierungen, vorgehensweisen etc.
uwe
(der aufgrund damaliger schlechter, prinzipiell nicht zahlender kunden mit der firma frustriert war … und na ja …)
Ist das die generelle von Justitia abgesegnete Meinung?
Läuft das dann darauf raus, dass man Rechnungen erst nach
Ablauf der Garantie bezahlen sollte?das ist genau das wo der hase im pfeffer liegt, die „guten“
kunden zaHLEN IN DER HOFFNUNG DAS DIE MÄNGEL ABGESTELLT WERDEN
UND DIE SCHLECHTEN KUNDEN ZAHLEN PRINZIPIELL ERSTMAL nicht
weil sie wissen das sie es nicht müssen - ohne das hier weiter
zu kommentieren -
d.h. es zahlt sich unterm Strich nicht aus, „guter Kunde“ zu sein…
kann sich allerdings in die
länge ziehen wenn man ein paar fast unwichtige details
vergisst -
Welche?
wenn du mehr hilfe haben möchtest mail mich mal an, ich helf
dir mit entspr. formulierungen, vorgehensweisen etc.
danke, ich werd’s erst mal so probieren und mich dann nochmal melden
Gruss,
Stefan