Fristsetzung nicht vollst. Erfüllung Kaufvertrag

Hallo Experten,

habe folgende Frage:

Die vom Verkäufer beschriebene Ware mit allen in der Beschreibung enthaltenen Teilen wurde vom Käufer vollständig bezahlt. Es erfolgte jedoch nicht die komplette Lieferung. Ein für den Käufer wichtiges Teil fehlt.

Welche Frist muß ich als Käufer dem Verkäufer zur (restlichen) Nachlieferung setzten? Habe im BGB nur den Ausdruck „angemessene“ Frist gefunden.

Danke vorab.

Babsi

Es gibt keine starre Regelung, wann eine Frist angemessen ist. Sie muss jedenfalls (nur) so bemessen sein, dass eine schon vorbereitete Leistungshandlung nunmehr vorgenommen wird. Im Zweifel lieber ein Tag zu viel als zu wenig, dann bist du auf der sicheren Seite.

Levay