Hallo Experten,
habe folgende Frage:
Die vom Verkäufer beschriebene Ware mit allen in der Beschreibung enthaltenen Teilen wurde vom Käufer vollständig bezahlt. Es erfolgte jedoch nicht die komplette Lieferung. Ein für den Käufer wichtiges Teil fehlt.
Welche Frist muß ich als Käufer dem Verkäufer zur (restlichen) Nachlieferung setzten? Habe im BGB nur den Ausdruck „angemessene“ Frist gefunden.
Danke vorab.
Babsi