Fristsetzung und mietkürzungen

hallo ich habe nochmal eine frage. und zwar wurde vor 2 jahren ein haus an einem anderen eigentümer verkauft. dieser versprach den 5 mietparteien renovierungsarbeiten im flur und garten. außerdem sind in den wohnung viele mängel die er versprach zu beseitigen. da bis heute nix getan wurde haben sich die mietparteien zusammen gesetzt und eine mängelliste gestellt. diese wollen sie nun dem neuen eigentümer zuschicken. mit einer frist wann diese zu erledigen wären.
wenn die frist verstreicht hätten die mieter doch das recht die miete um einen gewissen % satz zu kürzen (bzw einzuhalten und nach erledigung der frist den rest der miete zu zahlen) kann mir einer sagen wie es sich damit verhält. % des geldes komplett einbehalten, oder einbehalten und nach beseitigung der mängel auszahlen. wie hoch wäre der % satz und wie lang wäre eine angemessene frist zur erledigung?

Hallo,

da sich die Hausgemeinschaft einig zu sein scheint, empfehle ich zusammenzulegen und gemeinsam einen Anwalt für Mietrecht zu Rate zu ziehen.

Eine Mietminderung sollte nie ohne rechtlichen Beistand durchgesetzt werden, da eine unberechtigt angesetzte Mietminderung schlimmstenfalls die fristlose Kündigung zur Folge haben kann.

Wie hoch genau die Mietminderung ausfällt ist individuell und von Mangel zuu Mangel unterschiedlich, es gibt im Netz grobe Anhaltspunkte siehe unter Mietminderungstabelle:
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&r…

Die wegen einer berechtigten Mietminderung einbehaltenen Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden.

Grundsätzliches zum Thema Mietminderung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minder…

Gruß
Maja

bei mehreren mängeln werden die % dann adiert? oder wie is das?

bei mehreren mängeln werden die % dann adiert? oder wie is
das?

Kommt darauf an…sicher werden die einzelnen Mängel nicht einfach so addiert, Vermutlich wird vom Anwalt eine Art Gesamtsumme gebildet…aber auch die kann von Mieter zu Mieter variieren, jenachdem, wie stark die Wohnqualität für den Einzelnen gemindert ist…100% Mietminderung gibt es nur bei unbewohnbaren Wohnungen.