Fristsetzung Vermieter zur Instandsetzung

Hallo an alle!
Mal angenommen…
…bei einer alten Dame ist in der Küche der Abfluss verstopft. (Die Verstopfung würde in der Wand sitzen)
Die arme alte Dame müsste seit Weihnachten immer mit ihrer Spülschüssel ins Badezimmer laufen um sie dort auszuleeren.
Der Vermieter bzw. das betreuende Unternehmen (TreuR…) wäre am 28.12. unterrichtet worden und rührt sich bis heute nicht. Auch nach mehrern Anrufen.
Mal weiter angenommen, dass heute wieder dort angerufen wurde und man hätte die Aussage erhalten, dass morgen der Eigentümer in der Stadt wäre und man das auch erst morgen mit ihm besprechen kann.

Welche Frist zur Instandsetzung des Schadens kann man diesem Unternehmen setzen?
Und wann könnte man selbst eine Firma beauftragen?

Gruß
plunze

Hallo,

auf der folgenden Seite ist das Procedere bei Mängeln ganz gut beschrieben http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/maengelbeseitigu…

Was eine „angemessene“ Frist ist, ist sicherlich in Zeiten von Weihnachtsferien und einigen Feiertagen Auslegungssache.

Liest man sich aber mal durch, was eine wirklich fehlerfreie, gerichtlich wasserdichte Vorgehensweise alles beinhaltet kann man sich vorstellen, dass 1 oder 1,5 Wochen nicht ausreichen, um schon wirklich in Wallung zu geraten.

Die Umbequemlichkeiten der Oma in allen Ehren (wer hat das schon gern), aber ich glaube noch ist Vorsicht geboten, was das Beauftragen von Handwerkern betrifft, insbesondere wenn Oma das Geld wiederhaben will, oder gar nicht erst selbst bezahlen will.

Wie gesagt der Link beschreibt das m.E. alles ganz gut.

Gruß
Nita

Weiter kann es noch sein dass die Verstopfung selbst verursacht wurde. Badewanne und Dusche sind es Haare in der Küche Essensreste.

Wäre das der Fall so müsste man die Kosten der Reparatur selbst tragen…