Fristverlängerung EkSt-Erklärung

Hallo,

Frist für die Abgabe der EkSt-Erklärung ist der 31.Mai.
Wer Erträge aus Kapitalvermögen hat, bekommt von seiner Bank eine entsprechende Bescheinigung, anhand derer er die Anlage KAP ausfüllen kann.
Mehrere Großbanken haben derzeit ein Umstellungsproblem mit ihrer EDV und liefern diese Bescheinigungen nicht. Aussage: Das kann noch Wochen dauern. Das bedeutet, die Frist ist nicht zu halten.

Andererseits war schon zu lesen, daß die Finanzämter bzgl. Verarbeitung der Anlagen KAP Probleme mit ihrer eigenen EDV haben und deswegen mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen sei.

Gibt es seitens der Finanzverwaltungen für diese Situation so etwas wie eine „Generalabsolution“ bzgl. Abgabefrist?
Oder muß jeder Betroffene um Fristverlängerung bitten (Begründung Situation der Bank)? Das würde die Finanzämter „ersäufen“.

Gruß
Cassius

Diesebezüglich gab es vor kurzem bereits eine rege Diskussion. Einfach mal im Archiv stöbern.

Hallo,

also bei uns ist es so: einfach mal anrufen und in der Regel kriegt man die innerhalb von einer Minute. Fertig. Nix Papier und geht viel schneller.
Ansonsten wird eh nicht gleich am 01.06. gemahnt wenn eine Erklärung nicht da ist. Außerdem haben die Mitarbeiter in der Zeit bis Juli / August mindestens zu tun die abgegebenen Erklärungen zu bearbeiten. Da werden die sich nicht hinsetzen und sagen: wir müssen unbedingt mahnen - wenn eh die Bearbeitung noch ne ganze Ecke dauern kann. :smile:

Zur Not kann man die Erklärung ja auch ohne Anlage KAP einreichen (Stichwort: Bearbeitung nach Eingangsdatum) und dort mitteilen dass die KAP noch nachgereicht wird. :smile:

LG

Da werden die sich nicht hinsetzen
und sagen: wir müssen unbedingt mahnen

Das Mahnen macht der Computer ganz von allein.

Der Fortschritt hat schon Einzug gehalten in den Finanzämtern.

Und das sollte Tobi@s eigentlich wissen :wink:

Oder muß jeder Betroffene um Fristverlängerung bitten
(Begründung Situation der Bank)? Das würde die Finanzämter „ersäufen“.

Die können das ab; es ist ja auch nicht die Mehrheit der Steuerzaler, die das braucht.

Formlosen Brief ans FA schreiben, um eine Fristverlängerung bis Ende September bitten
und 3 Werktage eine Antwort bekommen, dass die Frist (warum auch immer *grübel*) bis Ende August verlängert ist.

Gruß
JK

Das Mahnen macht der Computer ganz von allein.

das ist insoweit richtig. Aber auch der Bearbeiter kann eine „Erinnerung“ manuell schreiben und im PC vermerken …

Der Fortschritt hat schon Einzug gehalten in den Finanzämtern.

weiß ich, bin ich doch einer der Verfechter dass noch mehr mit PC gemacht wird …

LG

Hallo JK,

Formlosen Brief ans FA schreiben, um eine Fristverlängerung
bis Ende September bitten
und 3 Werktage eine Antwort bekommen, dass die Frist (warum
auch immer *grübel*) bis Ende August verlängert ist.

Wo lebst du denn? Bei Fristverlängerung wird NIE eine Bestätigung versandt. Höchstens wenn dem Antrag nicht entsprochen wird.
Aber natürlich können die Stpfl auch eine Telefon-Nummer oder Email-Adresse angeben. Dann wird es dem Bearbeiter auch leichter fallen doch sich zu äußern. Denn wie schon geschrieben wurde - auch im Finanzamt hat die Technik Einzug gehalten …

LG

Wo lebst du denn?

Letzte Woche hat es noch bei inem großen Finanzamt in Südhessen wie in meinem Postig beschrieben funktioniert.

Aber natürlich können die Stpfl auch eine Telefon-Nummer oder
Email-Adresse angeben.

Nur ein Telefonat oder ein Mail, falls es hinterher Steit mit dem FA gibt? - Lieber nicht!

Gruß JK

Wo lebst du denn?

Letzte Woche hat es noch bei inem großen Finanzamt in
Südhessen wie in meinem Postig beschrieben funktioniert.

Mag sein. Vielleicht können die noch viel Geld (des Steuerzahlers) raushauen um solchen Service durchzuführen (zulasten natürlich der Bearbeitungszeit - nicht nur - einer Erklärung). Bei uns wird das nicht (mehr) gemacht.

Aber natürlich können die Stpfl auch eine Telefon-Nummer oder
Email-Adresse angeben.

Nur ein Telefonat oder ein Mail, falls es hinterher Steit mit
dem FA gibt? - Lieber nicht!

Bei was soll es Streit geben? Zum einen ging es hier nur um die Bestätigung der Fristverlängerung. Zum anderen hat man auch per Mail etwas schriftliches in der Hand. Und telefonisch würde man „wichtige“ Dinge sowieso nicht durchführen.

LG Tobi@s

Danke an alle! owT
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