Ein Arbeitnehmer hat 3 Monate vor seinem Teilzeitwunsch den Antrag auf Teilzeit gestellt (durch Übergabe und Empfangsbestätigung). Der Arbeitgeber hat zwei Monate verstreichen lassen, ihm nur kurz mal mitgeteilt per Email das er mit dem Arbeitnehmer reden will. Dies ist aber nicht passiert. Der Arbeitnehmer hat noch zwei Tage zu arbeiten, da er bis zum Monatsende in Urlaub fährt. Sein Chef ist im Urlaub, und kann somit nicht mit ihm reden. Was passiert wenn die Frist (1. Monat vor Inkrafttretung) abgelaufen ist, und mit dem Arbeitnehmer nicht gesprochen wurde? Kann der Arbeitnehmer annehmen dass der Teilzeitwunsch somit erlaubt wurde? Oder muss er über das Arbeitsgericht seinen Wunsch einklagen?
Hallo
Kann der
Arbeitnehmer annehmen dass der Teilzeitwunsch somit erlaubt
wurde? Oder muss er über das Arbeitsgericht seinen Wunsch
einklagen?
Annehmen kann man viel. Einen wirksamen TZ-Antrag vorausgesetzt, verringert „sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang“ dann auch in der Tat.
Das heißt aber nicht, daß der AG das auch so sieht und man sich im Streitfalle nicht doch vor Gericht sieht… Theorie und Praxis gehen nicht immer Hand in Hand einher.
Gruß,
LeoLo
Annehmen kann man viel. Einen wirksamen TZ-Antrag
vorausgesetzt, verringert „sich die Arbeitszeit in dem vom
Arbeitnehmer gewünschten Umfang“ dann auch in der Tat.
Nehmen wir an er ist wirksam, kann der Arbeitnehmer von sich aus die Zeit verkürzen? Oder kann der Arbeitgeber noch was dagegen haben?
Gibt es dazu Urteile?
Das heißt aber nicht, daß der AG das auch so sieht und man
sich im Streitfalle nicht doch vor Gericht sieht… Theorie
und Praxis gehen nicht immer Hand in Hand einher.
Klar wäre sicher besser wenn der Arbeitnehmer nochmal auf den Arbeitgeber zugehen würde. Kann es trotz Fristversäumnis dazu kommen das der Arbeitgeber trotzdem ablehnen kann? Oder wird das Arbeitsgericht eher dem Wunsch des Arbeitnehmers folgen?
Hallo
Wie konkret war denn das Teilzeitansinnen formuliert? War nur eine Reduzierung von X Stunden auf Y Stunden beantragt? Oder war die genaue Verteilung der gewünschten Arbeitszeit angegeben (also Montag bis Freitag von X Uhr bis Y Uhr)?
Gruß,
LeoLo