Fristversäumnis bei einem Förderprogramm

Liebe ExpertInnen,
das Problem ist, dass es einen Coachingvertrag mit einem Coach geschlossen gibt.Die Dienstleistung des Coachs sollte zu 90% von der Mittelstandsbank KfW getragen werden.Voraussetzung dafür war eine Frist: Coachingvertrag (Unterschrift) spätestens 1 Jahr nach Geschäftsgründung.Diese Frist war nicht bekannt- beim Kunden nicht und der Dienstleister (Coach) hat sie auch übersehen.Das Coaching hat begonnen und die Förderung wurde später abgelehnt wegen der Fristversäumnis.Es gab aber schon Leistungserbringung.Für den Kunden war die Geschäftsgrundlage des Vertrages, dass er 10% der Gesamtsumme zahlt.Durch die Fristversäumnis muss er 100% zahlen. Der Coach sagt, die Fristversäumnis sei nicht sein Problem. Das sieht der Kunde anders - dass zumindest jeder für die Fristeinhaltung verantwortlich war. Wenn ein Dienstleister weiß, dass der Kunde den Vertrag nur schließt, weil er 10% zahlen muss- kann er nicht davon ausgehen, dass er problemlos 100% zahlt.Nach den Geboten der Fairness sollte der Coach die Rechnung mindern. Ist das zuviel verlangt? Welche Rahmen und Regelungen gibt es für so einen Fall?

Vielen Dank für Tipps und Hinweise!
Besten Gruss aus dem eiskalten Norddeutschland
Victor

Hallo!

Als Existenzgründer-Coach ist der beschriebene Herr eine klare Niete, aber trotzdem dürfte er nicht für die Verträge verantwortlich sein, die sein Kunde mit der KfW abschließt, ohne sie genau zu lesen.