Fristversäumnis - Bekannter leerte Briefkasten

Hallo liebe Experten,

angenommen, ein Bürger fährt ein paar Tage in den Urlaub und läßt den Briefkasten von einem Bekannten leeren, um Überfüllung zu vermeiden.

Während dieser Zeit kommt ein Brief, z.B. der BaföG-Rückzahlungs-Bescheid, bei diesem Bürger an. Der Bekannte jedoch versäumt es, diesen Brief dem Bürger auszuhändigen und der Bürger versäumt dadurch eine wichtige 1-Monats-Frist zur Antragstellung wichtiger Rückzahlungserlasse.

Der Bekannte händigt diesen Brief erst 5 Monate später dem Bürger aus, als er den Brief zufällig bei sich zuhause entdeckt (wo er ja nicht hingehört, aber dummerweise gelandet ist). Es handelt sich hierbei um ein Versehen.

Der Bekannte ist sogar bereit, eine schriftliche Erklärung über diesen Vorfall zu unterzeichnen und räumt das Versäumnis ein.

Kann diese schriftliche Erklärung dazu führen, daß die 1-Monats-Frist erst ab dem Tag der Briefübergabe läuft, weil der Bürger ja schließlich vorher keine Kenntnis über diesen Brief hatte, oder ist die Frist damit verstrichen?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Tips,

liebe Grüße, Birte

Hallo Birte,

du solltest sofort einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen. Dabei ist auch die versäumte Handlung (Antrag auf Rückzahlungserlass) zu stellen.

Hier ein Vordruck:

http://www.google.de/search?q=cache:jRXXhmDvFqUJ:www…

Der Vordruck muss entsprechend abgeändert werden.
Du solltest nach Möglichkeit auch eine eidesstattliche Erklärung deines Bekannten beifügen. Die Wiedereinsetzungsfrist beträgt 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses.

Super Hilfe, danke!!!
Hallo Bitter Moon,

gaaanz herzlichen Dank für Deinen Tip. Von einem solchen Antrag habe ich vorher noch nie was gehört, aber als ich die entsprechende Behörde darauf ansprach, hat sie bestätigt, daß es diese Möglichkeit gibt.

Nun geht alles seinen Weg und wir sparen eine Menge Geld! :smile:

Nochmal: DANKE!!!

Birte