Hallo.
Angenommen der Steuerpflichtige hat eine Einspruchs-/Klagefrist (z. B. Einkommensteuer) versäumt. Auf der Grundlage eines anderen Verfahrens (z. B. Umsatzsteuer) stellt sich allerdings die Unrichtigkeit des bestandskräftigen Steuerbescheides heraus.
Kann das Finanzamt trotzdem die Steuerschuld eintreiben oder wäre das nicht eine ungerechtfertigte Bereicherung?
Danke für Tipps, wie in einem solchen Fall vorgegangen werden könnte.
Hallo,
Grundsatz: Verfahrensrecht geht vor materiellem Recht.
D. h. in diesem Falle, wenn der Bescheid bestandskräftig ist und keine Änderungsvorschrift greift (z.B. neue Tatsache, widerstreitende Steuerfestsetzung), dann kann daran nichts mehr geändert werden. Die Erhebung (bzw. Vollstreckung) der festgesetzten Steuer ist dann nurmehr die zwangsläufige Folge davon und nicht unrechtmäßig.
Helfen könnte hier höchstens noch ein Antrag auf Erlass oder abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen.
Gruß,
Markus
Hallo.
Danke erstmal. Wenn ich das richtig verstehe, könnte man also über das Institut der „widerstreitenden Steuerfestsetzung“ die Korrektur des verfristeten Bescheides erreichen?
Hallo,
über das Institut der „widerstreitenden Steuerfestsetzung“ die
Korrektur des verfristeten Bescheides erreichen?
Die widersteitende Steuerfestsetzung (§174 AO) ist ein Tatbestand, der die Änderung eines bestandskräfitgen Bescheides ermöglichen würde, ebenso wie eine neue Tatsache (§173 AO).
Diese Vorschriften habe ich aber nur beispielshaft genannt, weil sie mir spontan als Möglichkeiten eingefallen sind, die im von dir geschilderten Fall vorliegen könnten. Ob die Voraussetzungen (teilweise ganz schön verzwickt!) dafür auch wirklich vorliegen, kann man so natürlich nicht sagen, dabei kommts u.U. auf jede Einzelheit an.
Gruß,
Markus