Friteuse auf Balkon erlaubt?

Das Grillen auf dem Balkon nicht erlaubt ist bzw. Zwei Mal im ganzen Jahr und dann auch nur auf Elektrobasis ist ja mittlerweile weit verbreitet, aber wie sieht es mit Friteusen und deren täglichen Gebrauch auf einem Balkon aus? Der Gestank ist fast noch schlimmer als der zumeist angenehme Geruch eines Holzkohlegrilles bzw. des gegrillten Fleisches. Und was sollte man wohl unternehmen, wenn es nicht erlaubt ist? Ist hier die Polizei der richtige Ansprechpartner oder die Wohngenossenschaft? Der Verursacher stellt sich meistens quer und frittiert weiter. Oder sollte man gleich zum Anwalt und die rechtlichen Dinge klären?

Danke vorab für eine Antwort

Gruß

Honki

Hallo

man sollte sich erst mal an seinen Vermieter wenden, falls mehrere Mieter betroffen sind - zusammenschließen.

Moin,

aber meint Ihr, dass das was bringt? Im Zweifelsfall wird er halt drinnen frittieren und dann lüften, dann habt Ihr den Gestank auch und ausserdem noch zusätzlichen Stress mit dem Frittierer…

Gruß,

Florian

Der Vermieter macht in diesem Fall gar nichts. Die anderen Mieter haben Angst vor der Mietpartei. Wenn drinnen frittiert wird, dann nutzt man normalerweise eine Dunstabzugshaube, so dass beim Lüften nicht mehr diese abnormale Geruchsbelästigung entsteht.