Liebe Eltern, liebe ErzieherInnen, liebe Jungscharleiter und Lehrer,
ich möchte gerne den allseits bekannten Spruch
„Fröhlich sei’s beim Mittagessen, guten Appetit!
Jeder esse was er kann, nur nicht seinen Nebenmann
und wir nehmens ganz genau, auch nicht seine Nebenfrau…“ usw…
in einer Veröffentlichung zitieren. Leider habe ich keine Ahnung, wer
der wirkliche Urheber diese Spruches ist. Jeder kennt ihn, in jeder
Jugendgruppe wird er gelernt, aber nie bekommt man gesagt, woher er
stammt. Zwar taucht der Spruch auch oft im Internet auf, aber nie
steht ein Urheber dabei. Ich möchte gerne sicher gehen, dass ich
keine
Probleme bekomme, falls ich den Spruch für die Veröffentlichung
verwende.
dieser Spruch muß wirklich schon so uralt sein, daß ich sehr stark vermute, daß er zum Allgemeingut gehört. (Schon vor dem 2.Weltkrieg bekannt…)
Wenn Du den Spruch nicht als Deine eigene Erfindung ausgibst und im Zweifelsfall noch angibst „Urheber ließ sich nicht ermitteln“ dürftest Du keine Schwierigkeiten bekommen.
Falls Du doch noch unsicher bist, kannst Du ja mal beim Brett "Rechtsfragen " nachfragen.
vielen Dank. Der Hinweis, dass es den Spruch schon vor dem 2. Weltkrieg
gab ist schonmal Gold wert
Ja, ich werde mal bei „Rechtsfragen“ zur Sicherheit nachfragen.
Fröhlich sei‘s beim Mittagessen/Abendessen/Kaffeetrinken,
guten Appetit!
Nichts verlebbern, nichts verschütt‘,
jeder esse was er kann,
nur nicht seinen Nebenmann.
Und wir nehmen‘s ganz genau:
Auch nicht seine Nebenfrau.
Hat er sie dann doch gegessen:
Zähneputzen nicht vergessen!
Wie die Hunde - nur noch schneller -
stürzen wir uns auf die Teller.
Lieber sich den Bauch verrenken
als der Küche etwas schenken.
Piep, piep, piep;
wir haben uns so lieb.
Haut rein! Haut rein! Haut rein!
(Danach wurde einmal mit beiden Ellenbogen und einmal mit beiden
Fäusten auf den Tisch geschlagen)
…wie gesagt: urheber ist mir nicht bekannt und ich bin nach wie
vor für jeden hinweis dankbar.