Hallo Angel,
ich nehme mal nicht an, dass dieses ein Aufruf einer Straftat von dir ist ??
Frösche fallen unter das Bundesartenschutzgesetz und gelten als besonders zu schützen.
Eine Beseitigung der Frösche verstößt somit gegen dieses Gesetz.
Quak! Sind Frösche gern gesehene Teich-Gäste?
Das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG schützt auch Frösche: Wenn sie quaken wollen, dürfen sie das gesetzlich auch.
Aber: Es gibt sogar eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs z.B. über quakende Frösche, deren Konzert mit 64 dB(A) den Richtwert von 35 dB(A) übersteigt.
Auch Frösche in einem künstlich angelegten Gartenteich sind nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Anlage 1 BArtSchVO geschützt.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Dies gilt auch für solche, die dort ausgesetzt worden sind.
Zivilgerichte müssen bei Lärmbelästigung des Nachbars prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach BNatSchG in Betracht kommt. Bei einem abschlägigen Bescheid ist keine Abwehr gegen den Lärm möglich.
Nachtrag: Entnahme von Amphibienlaich aus der freien Natur ist übrigens auch verboten.
Mfg. BelRia