Frontal 21 Bericht gestern

Das sollte nicht nur, das ist legal.

Schon da wäre ich sehr vorsichtig. Wenn man dir nachweist, dass du zielgerichtet nach solchen Dingen suchst, stehst du schon mit dem ersten Bein im Knast.

Auf im Internet
freigegebene Daten darfst du jederzeit zugreifen - selbst
dann, wenn du vernünftiger Weise annehmen musst, dass diese
Daten nur aufgrund der Dummheit der Besitzer freigegeben
wurden.

Nein, ganz sicher nicht. Ich habe ja nun inzwischen zunehmend Klienten im Bereich Internet-Strafrecht (wenn man mal alle Straftaten die unter Begehung von Internet-Techniken begangen wurden so unter einem Begriff zusammenfassen will) und kann dir nur sagen, dass du mit dieser Meinung zwar im Lager bestimmter Freigeister sicher hoch angesehen bist, damit aber vor keinem Richter in Deutschland Gnade finden wirst, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du zielgerichtet private oder geschäftliche Daten so auch nur eingesehen hast, die ganz offensichtlich eben nicht für jedermanns Augen bestimmt waren.

Du darfst sogar, wenn die Laufwerke mit
Schreibberechtigung freigegeben wurden, Daten schreiben,
ändern und löschen.

Ups, jetzt kommst du in einen Bereich, wo ich eigentlich Lust bekäme das Team aufzufordern den Beitrag zu löschen, denn hiermit bringst du Leute tatsächlich in die große Gefahr strafrechtlicher Verfolgung. Denn wenn eine solche Aktion rauskommt ist eine straf- und zivilrechtliche Verurteilung garantiert. Das schon gebrachte Beispiel mit der Haustür passt da sehr gut, denn jeder der seine sieben Sinne beisammen hat und seinen Verstand gebraucht kann und muss erkennen, dass eine offene Haustür keine Einladung zur Selbstbedienung ist und sobald in einer zufällig offenen Freigabe auch nur eine Datei liegt, von der nicht ganz eindeutig klar ist, dass sie für jedermann gedacht ist, bist du sofort dran. Da macht sich kein Staatsanwalt und kein Richter irgendwelche großen theoretischen Gedanken, sondern dies ist tägliche praktische Realität unserer Gerichte. Und ich weiß nicht, wie befriedigend es dann ist, sich seiner Sache ganz sicher zu sein, dummerweise aber trotzdem einzusitzen.

Und auch das Fernseherbeispiel wird in der ein oder anderen Variante ständig vor Gericht geklärt und klar, jeder Richter zerreisst dir eine solch dumme Ausrede in der Luft und verdonnert dich gleich wegen Uneinsichtigkeit zu einer höheren Strafe, denn jeder kann ganz klar erkennen, dass ein für einen Moment auf der Straße abgestellter niegelnagelneuer Fernseher eben nicht herrenlos sein wird. Den müsste man sogar nach längerer Standzeit zum Fundbüro bringen, denn alles andere wäre dann Fundunterschlagung und wird ebenfalls bestraft.

Also bitte die eigenen Rechtsansichten als schöne Träumerei kennzeichnen und für die Realität sich bitte an die Praxis von Gerichten und Staatsanwälten halten. Spätestens wenn du eine fette Anklageschrift zugestellt bekommst sitzt auch du bei einem meiner Kollegen und wirst ganz schön kleinlaut sein und merken, dass die vom Staatsanwalt beatragte Strafe ganz schön real ist.

Gruß vom Wiz

Nein, ganz sicher nicht. Ich [snip] kann dir nur sagen,
dass du [snip] vor keinem Richter in Deutschland Gnade
finden wirst, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du
zielgerichtet

Was bedeutet in diesem Zusammenhang ‚zielgerichtet‘?

private oder geschäftliche Daten so auch nur eingesehen hast,
die ganz offensichtlich eben nicht für jedermanns Augen
bestimmt waren.

Ich gestehe, ein einfach gestricktes Gemuet und ein wenig begriffsstutzig in solchen Dingen zu sein (ich hab dazumal schon nicht kapiert, wie ein ‚wirksamer Kopierschutz‘ umgangen werden kann, wo er doch per Definition wirksam ist, und solches Tun dann auch noch verboten ist). Wie zur Hoelle erkenne ich denn, ob ich die Ressource http://66.102.9.104/index.html herunterladen, betrachten oder bearbeiten darf? Welchen klar umrissenen Unterschied gibt es fuer mich mit meiner eher technischen Sichtweise auf die Dinge zwischen dieser URL und einer Windowsfreigabe?

Klar, wenn ich das Ding gesehen habe und oben drueber steht ‚Meine geile Stute…‘ komm ich langsam auf den Trichter, dasz das eher nicht fuer mich bestimmt ist. Doch dann ist es womoeglich schon zu spaet.

Hilfe,
Gruss vom Frank.
Kleingedrucktes: Haengt alle Anwaelte. (SCNR)

Hallo Jörg,

Schon da wäre ich sehr vorsichtig. Wenn man dir nachweist,
dass du zielgerichtet nach solchen Dingen suchst, stehst du
schon mit dem ersten Bein im Knast.
[…]
vor keinem Richter in Deutschland Gnade finden wirst, wenn dir
nachgewiesen werden kann, dass du zielgerichtet private oder
geschäftliche Daten so auch nur eingesehen hast, die ganz
offensichtlich eben nicht für jedermanns Augen bestimmt waren.

Ich gebe dir natürlich recht, was gezielte Dateneinsicht oder -veränderung anlangt, wenn dies mit dem Vorsatz der Schädigung geschieht und ich für diesen Zweck gezielt Teilnetze nach im Internet erkennbar nicht gewollten Freigaben absuche. Bezogen auf den ursprünglichen Artikel habe ich mich in der Tat deutlich zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Aber vor die Zielgerichtetheit und die Offensichtlichkeit sind hohe Hürden gesetzt. Sowohl das zielgerichtete Vorgehen, wie auch die Offensichtlichkeit sind spätestens dann nicht mehr gegeben, wenn die Datei auf der privaten Festplatte oder die Website im internen Unternehmensportal von einer Suchmaschine indiziert wurden, und ich auf der ganz normalen Google-Suche auf diese Daten stosse. Und wenn im Unternehmensportal ein Button ‚Beitrag löschen‘ oder ‚Beitrag ändern‘ integriert ist, und ich diesen Button ohne Authentifikationsanfrage erfolgreich betätigen kann, habe ich nichts weiter gemacht, als ein öffentliches Angebot in für mich erwartbarer und im Internet üblicher Weise genutzt.

Gruss,
Schorsch

Hallo,

http://www.softperfect.com/products/networkscanner/
Freeware und kann direkt ohne Installation über die *.exe
Datei gestartet werden.

Der zeigt mir folgendes an:

G$
F$
IPC$
(Computersymbol) H$
(Computersymbol) H$
(Computersymbol) Admin$
D$
E$

Ich habe weder viel Ahnung von Windows noch kenne ich das Programm. Aber das würde mich definitiv beunruhigen.

Gruß,

Sebastian

Hallo,

„im Windowsnetzwerk“
Ist das Internet ein „Windowsnetzwerk“?

Nein. Internet und Windows sind eine äußerst unselige Kombination. Und „das Internet“ läuft mehr auf Unix/Linux den auf Windows, aber in dem Sinne, daß auf Freigaben auch ‚über das Internet‘ zugegriffen werden kann, ist ‚das Internet‘ ein Windows-Netzwerk.

Gruß,

Sebastian