Das sollte nicht nur, das ist legal.
Schon da wäre ich sehr vorsichtig. Wenn man dir nachweist, dass du zielgerichtet nach solchen Dingen suchst, stehst du schon mit dem ersten Bein im Knast.
Auf im Internet
freigegebene Daten darfst du jederzeit zugreifen - selbst
dann, wenn du vernünftiger Weise annehmen musst, dass diese
Daten nur aufgrund der Dummheit der Besitzer freigegeben
wurden.
Nein, ganz sicher nicht. Ich habe ja nun inzwischen zunehmend Klienten im Bereich Internet-Strafrecht (wenn man mal alle Straftaten die unter Begehung von Internet-Techniken begangen wurden so unter einem Begriff zusammenfassen will) und kann dir nur sagen, dass du mit dieser Meinung zwar im Lager bestimmter Freigeister sicher hoch angesehen bist, damit aber vor keinem Richter in Deutschland Gnade finden wirst, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass du zielgerichtet private oder geschäftliche Daten so auch nur eingesehen hast, die ganz offensichtlich eben nicht für jedermanns Augen bestimmt waren.
Du darfst sogar, wenn die Laufwerke mit
Schreibberechtigung freigegeben wurden, Daten schreiben,
ändern und löschen.
Ups, jetzt kommst du in einen Bereich, wo ich eigentlich Lust bekäme das Team aufzufordern den Beitrag zu löschen, denn hiermit bringst du Leute tatsächlich in die große Gefahr strafrechtlicher Verfolgung. Denn wenn eine solche Aktion rauskommt ist eine straf- und zivilrechtliche Verurteilung garantiert. Das schon gebrachte Beispiel mit der Haustür passt da sehr gut, denn jeder der seine sieben Sinne beisammen hat und seinen Verstand gebraucht kann und muss erkennen, dass eine offene Haustür keine Einladung zur Selbstbedienung ist und sobald in einer zufällig offenen Freigabe auch nur eine Datei liegt, von der nicht ganz eindeutig klar ist, dass sie für jedermann gedacht ist, bist du sofort dran. Da macht sich kein Staatsanwalt und kein Richter irgendwelche großen theoretischen Gedanken, sondern dies ist tägliche praktische Realität unserer Gerichte. Und ich weiß nicht, wie befriedigend es dann ist, sich seiner Sache ganz sicher zu sein, dummerweise aber trotzdem einzusitzen.
Und auch das Fernseherbeispiel wird in der ein oder anderen Variante ständig vor Gericht geklärt und klar, jeder Richter zerreisst dir eine solch dumme Ausrede in der Luft und verdonnert dich gleich wegen Uneinsichtigkeit zu einer höheren Strafe, denn jeder kann ganz klar erkennen, dass ein für einen Moment auf der Straße abgestellter niegelnagelneuer Fernseher eben nicht herrenlos sein wird. Den müsste man sogar nach längerer Standzeit zum Fundbüro bringen, denn alles andere wäre dann Fundunterschlagung und wird ebenfalls bestraft.
Also bitte die eigenen Rechtsansichten als schöne Träumerei kennzeichnen und für die Realität sich bitte an die Praxis von Gerichten und Staatsanwälten halten. Spätestens wenn du eine fette Anklageschrift zugestellt bekommst sitzt auch du bei einem meiner Kollegen und wirst ganz schön kleinlaut sein und merken, dass die vom Staatsanwalt beatragte Strafe ganz schön real ist.
Gruß vom Wiz