Allerdings steht bei Wikipedia eine ganz andere Politik
dahinter wie bei einem privaten Rechner! bei Wikipedia ist es
ja ausrücklich erwünscht. Wenn man aber auf einem privaten
Rechner iregendeinen text ändern würde hätte man schon
(neben den oben angegebenen Paragraphen) eine
Urheberrechtsverletzung begangen!
Du übersiehst einen ganz wichtigen Aspekt: Du gehst davon aus,
dass es mir bewusst ist, bewusst sein muss, dass ich mich auf
einem privaten Rechner befinde und dessen Eigentümer
Änderungen oder Löschung von Daten nicht wünscht. Genau das
ist aber nicht der Fall, solange der Eigentümer keine
entsprechenden Massnahmen ergreift. Dein Beispiel mit der
Haustüre greift hier überhaupt nicht.
Also, die Paragrafen aus dem TDG und das Urheberrecht darf man nicht zusammenschmeissen und als eines ansehen. Unwissenheit schützt auch hier wie überall vor Strafe nicht.
Wenn ich mich auf Dich berufen darf, dann gleich mal den Netzwerkscanner der hier aufgeführt anwerfe und mir ein x beliebiges Dokument auf einer gefundenen Festplatte raussuche, ändere und wieder abspeichere und mich dann auf Dich berufe ist das ja gut *lol*
Das Beispiel mit der Haustüre gilt ja auch nur für das eintreten bzw. das „sehen“ der freigaben und Dokumente. Danach greift nun mal der andere Paragraph wieder. Aber wer mag darf das gerne mit irgendeinem Anwalt und Richter ausdikutieren. Ist nur meine unjuristische meinung.
Vergleichen kannst du es eher mit dem Sperrmüll. Wer so schlau
ist, bei Sperrmüll seinen eben gekauften Fernseher
(Umverpackung bereits im Geschäft entfernt) auf dem
Bürgersteig abzustellen, um zwischenzeitlich sein Auto 500 m.
entfernt einzuparken, braucht sich nicht zu wundern, wenn das
Gerät nachher weg ist. Selbstverständlich hat er Anspruch auf
Herausgabe an den neuen Besitzer, strafrechtliche Handhabe
gegen ihn hat er aber nicht.
Jep. Aber auf nen Fernseher z.B. Urheberrecht anzuwenden ist dann wieder ne andere Sache *lol*
Das ändern von Daten auf fremden Servern entspricht dem Wesen
des Internets. Mit diesem Posting ändere ich gerade Daten auf
den Servern von wer-weiss-was. Wer also Daten veränderbar,
ohne expliziten Schutz ins Internet stellt, gibt diese, ob er
das will oder nicht, der Allgemeinheit frei.
ja und nein. Er gibt Sie Preis zum lesen, aber nicht ohne Einwilligung diese zu ändern. Es gilt nach wie vor das Urheberrecht. Es sei denn ich erteile eben den benutzern das Recht dies zu verändern.
Hier ist es ein Forum. Aber nur Du allein kannst Deine eigenen Postings ändern. Andere können nur darauf antworten, aber nicht Deine Worte umstellen.
Wikipedia hat eben den einen nachteil, das wenn einer meint da was falsches reinzuschreiben, das das dann erstmal da steht.
Solange der Eigentümer dieser Daten mir nicht ausdrücklich zu
erkennen gibt, dass er diese nicht zur allgemeinen
Verfügbarkeit freigibt, darf ich diese Daten so behandeln, wie
es mir gefällt.
Bitte eindeutige Quellen aus dem Urheberrecht angeben. Danke.
Und die Gesetze die du zitierst, greifen in diesem Falle
allesamt nicht. Ich will es jetzt nicht im einzelnen
durchgehen, es reicht schon der Verweis auf 202a StGB: (1)
Wer unbefugt Daten, die nicht für ihn bestimmt und die
gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind , sich
oder einem anderen verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wie gesagt. Es gibt noch einige Sätze mehr dazu zu sagen, da ich kein Jurist bin werde ich dazu auch nix sagen könne. Aber so wie Du es hier darstellst ist es mit Sicherheit falsch! Es greift ausser dem Urheberrecht bestimmt noch einiges andere (ausspionieren von Daten, etc.), weil ich mich aktiv (nicht nur passiv) auf einen Rechner „breitmache“ Wenn Du also mir hiermit die Erlaubnis gibst in Deinem Namen scans und Änderungen vorzunehmen mach ich das gerne *lol*
Ansonsten würe ich das keinesfalls empfehlen zu tun (so kommts nämlich hier rüber)!
Gruß
h.