Wurde geblitzt - Anhörung im Bußgeldverfahren kam - Frontfoto ist unscharf - kein Kennzeichen auf Foto - lohnt es sich Einspruch zu erheben?
Danke für Eure Antworten
Wurde geblitzt - Anhörung im Bußgeldverfahren kam - Frontfoto
ist unscharf - kein Kennzeichen auf Foto - lohnt es sich
Einspruch zu erheben?
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Bin selbst erst kürzlich geblitzt worden und ebenfalls
Foto unscharf. Ich wurde vom Halter dieses Wagens als
Fahrer genannt, war Firmenwagen und hatte an diesem
Tage Dienst und bin gefahren, somit Tatvorwurf
bestätigt.
In Ihrem Falle, muß ich fragen, ist der Wagen mit dem
sie geblitzt wurden auf Ihren Namen zugelassen, wenn
ja, braucht das Kennzeichen nicht auf dem Anhörungs-
bogen zu ersehen sein. Allerdings muß etwas stimmen,
denn sonst hätten sie keinen Anhörungsbogen erhalten.
Sie müssen versuchen jetzt zu entkräften ob sie selbst
gefahren sind. Ist ein Verwandter von Ihnen gefahren,
können sie Aussage zum Fahrzeugführer verweigern,
bei Nichterkennen Ihrer Person am Foto. Nach der
Aussageverweigerung müssen Sie bei Einstellung des
Verfahrens mit der Auflage versehen werden, künftig ein
Fahrtenbuch zu führen und dieses ständig bei sich zu
führen, auch bei Polizei-u.Verkehrskontrolle.
Fahrtenbuchführung ist im Computer gespeichert.
Nein, das wird sich eher nicht lohnen, denn erstens ist das Foto, was der Beschuldigte im Ausdruck erhält immer relativ schlecht und zweitens hast du ja den Bußgeldbescheid erhaltem, also hat die Behörde auf jeden Fall das richtige Kennzeichen. So auf Verdacht einfach ein paar Bescheide verschicken und hoffen, dass der richtige schon bezahlt, wenn sie das Kennzeichen nicht richtig entziffern können, sowas machen die auch nicht.
Wurde geblitzt - Anhörung im Bußgeldverfahren kam - Frontfoto
ist unscharf - kein Kennzeichen auf Foto - lohnt es sich
Einspruch zu erheben?
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