Frontlampe

Hallo Experten!

Ich habe mir letztens aus Italien eine batteriebetriebene LED- Frontleuchte fürs Fahrrad mitgenommen. Sie funktioniert sehr gut, braucht sehr wenig Saft und ist sehr, sehr hell.
Nun meine Frage: Ein Freund erzählte mir, dass solche Lampen in Deutschland, bzw. im deutschen Strassenverkehr nach der StVo verboten sind. Ist das richtig?

Gruß,

betadex

hallo,

schau mal hier:

http://www.adfc.de/1325_1

guck dir abs.12 an

allerdigs weiss ich nicht ob die sonderregelung für mtbs schon in kraft getreten ist.
falls du aber ein rad besitzt welches nicht in die beiden kathegorien passt, so musst du eine dynamobetriebene lichtanlage installiert haben.

mfg wgn

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Hallo zusammen,

ich würd mal behaupten, dass wenn du von der Polizei angehalten wirst die ganz froh sind, dass du eine funktionierende Lampe hast. Die werden bestimmt nicht nachprüfen, ob es überhaupt für dein Fahrrad erlaubt ist, solch eine Lampe zu benutzen. (Und im zweifelsfall ist es sowieso definitionssache, ob dein Fahrrad nicht doch auch als Rennrad oder MTB bezeichnet werden kann :wink: )

Ich fahr schon seit vielen Jahren mit batteriebetriebenen Lampen herum und hab noch nie Probleme damit bekommen. Ein MTB, was mittlerweile ja erlaubt ist (s. Artikel vorher) aber das ist erst seit sehr kurzer Zeit der Fall.

Gruß Axel

Hallo betadex,

Nun meine Frage: Ein Freund erzählte mir, dass solche Lampen
in Deutschland, bzw. im deutschen Strassenverkehr nach der
StVo verboten sind. Ist das richtig?

neben den Anmerkungen der anderen beiden Experten gibt es auch noch folgendes zu bedenken: Was in Deutschland an Fahrrädern betrieben werden darf, muss auch in Deutschland zugelassen werden. Zu erkennen ist das an einem K~ (K mit Wellenlinie) und der entsprechenden Zulassungsnummer, die vom lichttechnischen Institut in Karlsruhe vergeben wird.

Ich nehme an, dass die italienische Lampe so etwas nicht hat, wenn es nicht gerade zufällig ein deutsches Produkt ist.

Was die Strafen für den Betrieb angeht, schließe ich mich meinen Vorschreibern an, dass die Polizei meistens froh drum ist, wenn Fahrradfahrer mit Licht fahren, statt sich und andere durch fehlende Beleuchtung zu gefährden. Das einzige, was hin und wieder gerne kontrolliert wird, ist die Frage, ob man Ersatzakkus/-batterien dabei hat und diese auch ggf. einlegen kann.

Gruß, Karin

Hallo zusammen,

hallöle,

ich würd mal behaupten, dass wenn du von der Polizei
angehalten wirst die ganz froh sind, dass du eine
funktionierende Lampe hast. Die werden bestimmt nicht
nachprüfen, ob es überhaupt für dein Fahrrad erlaubt ist,
solch eine Lampe zu benutzen.

für den normalen gebrauch des rades sehe ich das genauso - aber was ist wenn du unverschuldet in einen unfall verwickelt wirst. lass den gegnerischen anwalt maln paragraphenreiter sein - wenn du dann pech hast bekommst du eine teilschuld.

(Und im zweifelsfall ist es
sowieso definitionssache, ob dein Fahrrad nicht doch auch als
Rennrad oder MTB bezeichnet werden kann :wink: )

jain, das problem der meisten touren und sporträder dürfte das zu hohe gewicht sein - ist nähmlich garnicht so einfach unter 11 kg zu bleiben die bei einem rennrad gefordert werden (und von der rahmengeometrie düften dort die meisten räder angesiedelt sein) und bei mountainbikes (also alles was ein bisschen robuster aussieht) dürfte es fast noch schwieriger sein unter den geforderten 13 kg zu bleiben. meiner ansicht nach dürften bestenfalls 10% aller räder in den genuss der sonderregelungen kommen.

Ich fahr schon seit vielen Jahren mit batteriebetriebenen
Lampen herum und hab noch nie Probleme damit bekommen.

ist bei mir genauso - da aber die frage der zulässigkeit gestellt wurde, hab ich halt mal den paragraphenreiter gespielt -)

Ein
MTB, was mittlerweile ja erlaubt ist (s. Artikel vorher) aber
das ist erst seit sehr kurzer Zeit der Fall.

Gruß Axel

grüssecken wgn

Hallo
Um glaube ich geziel auf die Aussage deines Bekannten zukommen, gibt es Lampen die wegen ihrer Helligkeit nicht zulässig sind, da sei andere Teilnehmer im Starssenverkehr blenden würden. Die eignen sich aber super für Mountainbiker um Abends im Wald zufahren, da nimmt man ja nicht am Strassenverkehr teil.
Das mit der Prüfnummer K~, des Vorbeitrags ist natürlich auch zubeachten.

Gruß

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selbstgebaut!

Hallo

hallo auch dir,

Um glaube ich geziel auf die Aussage deines Bekannten
zukommen, gibt es Lampen die wegen ihrer Helligkeit nicht
zulässig sind, da sei andere Teilnehmer im Starssenverkehr
blenden würden. Die eignen sich aber super für Mountainbiker
um Abends im Wald zufahren, da nimmt man ja nicht am
Strassenverkehr teil.

genau, desshalb hab ich mir ne lampe selbstgebaut, bestehend aus 3x 20watt 35mm halogenlampen (2x spot für fernausleuchtung 1x medium für nahausleuchtung). der weg ist dadurch taghell erleuchtet - super, aber wer mir entgegenkommt sieht nix mehr (ist aber unwahrscheinlich auf einem downhilltrail). der akku ist allerdings nach etwa 1 std leer -(
desshalb muss ich mich auch immer beeilen, wenns bergab geht -)

Das mit der Prüfnummer K~, des Vorbeitrags ist natürlich auch
zubeachten.

Gruß

gruss wgn