Fronvogt bei Tell

Hallo ihr Wissenden!
Erstmal hoffe ich,daß ich im richtigen Brett gelandet bin.
Falls nicht-bitte verschieben.
Mein Sohn „darf“ sich in der Schule mit dem Tell beschäftigen.Das Lesen und einen Aufsatz drüber hat er schon hinter sich.Jetzt kam die Lehrerin auf die Idee die kids den Tell nachspielen zu lassen.Sie sollen sich aber nicht komplett kostümieren,sondern nur angedeutet.Meiner hat den Fronvogt abbekommen.
Meine Frage:was ist die Ausstattung eines Fronvogts,bzw.was sind seine „Zeichen der Macht“?
Google hat nicht wirklich was sinnmachendes ergeben.Der Fronvogt ist bei Tell eher eine Minirolle.
Ich sag schon mal danke
Gruß
Andrea

Hallo !

Die innere Einrichtung und das Verfahren der Femegerichte waren im wesentlichen dieselben wie bei allen übrigen altdeutschen Gerichten. Die Freistühle und die Gerichtstage waren allgemein bekannt, die Sitzungen fanden nur bei Tage statt, jeder freie Mann konnte neben den Schöffen dabei erscheinen; diese mit dem Freigrafen besetzten die Bank, vor ihnen stand ein Tisch, worauf ein Schwert und der weidengeflochtene Strick, hinter ihnen der Fronvogt. Nur wenn sich das offene Gericht in ein heimliches verwandelte, mußten sich alle Nichtwissenden entfernen; doch ließ die große Zahl der Freischöffen auch diese sogen. heimlichen Gerichte als öffentliche erscheinen. Das Verfahren war der alte deutsche Anklageprozeß. Als Kläger durfte nur ein Freischöffe auftreten. Zuerst ward untersucht, ob die Anklage eine Sache betreffe, die vor das Freigericht gehöre, »femvroge« sei. Dies waren
[Lexikon: Femgerichte, S. 4 ff.Digitale Bibliothek Band 100: Meyers Großes Konversations-Lexikon, S. 57780 (vgl. Meyer Bd. 6, S. 412 ff.)]

Gib ihm ein Richtschwert (oder Papas Axt) und einen Strick mit Henkerschlinge und einen roten Umhang mit, dann ist er der perfekte Fronvogt.

Gruß Max

Hallo !

Dann geh ich mal die Axt polieren,dasSeil aus dem Keller holen und das mit dem roten Umhang krieg ich auch noch hin.
Vielen Dank
Andrea

Die innere Einrichtung und das Verfahren der Femegerichte
waren im wesentlichen dieselben wie bei allen übrigen
altdeutschen Gerichten. Die Freistühle und die Gerichtstage
waren allgemein bekannt, die Sitzungen fanden nur bei Tage
statt, jeder freie Mann konnte neben den Schöffen dabei
erscheinen; diese mit dem Freigrafen besetzten die Bank, vor
ihnen stand ein Tisch, worauf ein Schwert und der
weidengeflochtene Strick, hinter ihnen der Fronvogt. Nur wenn
sich das offene Gericht in ein heimliches verwandelte, mußten
sich alle Nichtwissenden entfernen; doch ließ die große Zahl
der Freischöffen auch diese sogen. heimlichen Gerichte als
öffentliche erscheinen. Das Verfahren war der alte deutsche
Anklageprozeß. Als Kläger durfte nur ein Freischöffe
auftreten. Zuerst ward untersucht, ob die Anklage eine Sache
betreffe, die vor das Freigericht gehöre, »femvroge« sei. Dies
waren
[Lexikon: Femgerichte, S. 4 ff.Digitale Bibliothek Band 100:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, S. 57780 (vgl. Meyer Bd.
6, S. 412 ff.)]

Gib ihm ein Richtschwert (oder Papas Axt) und einen Strick mit
Henkerschlinge und einen roten Umhang mit, dann ist er der
perfekte Fronvogt.

Gruß Max

Gib ihm ein Richtschwert (oder Papas Axt) und einen Strick mit
Henkerschlinge und einen roten Umhang mit, dann ist er der
perfekte Fronvogt.

Hallo,

die Femegerichte waren eine Einrichtung, die ihren Ursprung und lokalen Schwerpunkt in Westfalen hatte, also reichlich weit von der heutigen Schweiz entfernt. Eine allmähliche (geheimbundartige) Ausdehnung über Westfalen hinaus (die übrigens schon im 15. Jahrhundert wieder rückläufig war) erfuhr das Institut der Feme erst im 14. Jahrhundert, also im wesentlichen erst nach den im ‚Tell‘ behandelten Ereignissen. Das Landfriedensbündnis der drei Urkantone datiert vom August 1291, der unhistorische ‚Rütlischwur‘ soll 1307 stattgefunden haben, das Attentat des Johann Parricida (mit dem der ‚Tell‘ endet) war 1308.

Für den im zitierten Lexikoneintrag genannten ‚Fronvogt‘ ist die Bezeichnung ‚Fronbote‘ sehr viel geläufiger. Der Fronbote (oder -vogt) war Gerichtsdiener und Vollstreckungsbeamter des aus Stuhlherr (bzw. dem von ihm beauftragten Freigraf) als Vorsitzendem und den Freischöffen bestehenden Gerichtes. Der Fronbote war nach dem Sachsenspiegel kein ‚schöffenbarer‘ Freier, sondern ein halbfreier ‚Pfleghafter‘ (Pächter). Diese merkwürdige Stellung erklärt sich dadurch, dass er bei Bedarf das anrüchige Amt des Henkers ausüben musste. Die dagegen den Freischöffen aufgetragene Vollstreckung der Acht, wenn der Beklagte versuchte, sich dem Gericht zu entziehen, war ehrbar.

Im schwäbisch-alemannischen Raum (und da spielt ja der ‚Tell‘) war ein ‚Fronvogt‘ allerdings kein Gerichtsbeamter, sondern ein Aufseher bei Fronarbeiten (Fischer/Hermann, Schwäbisches Wörterbuch). Der im ‚Tell‘ (1. Aufzug 3. Szene) auftretende Fronvogt hat offensichtlich nichts mit Gerichtsbarkeit (und schon gar nichts mit Blutgerichtsbarkeit) zu tun. Er überwacht als Sachwalter (lat. advocatus, mlat. vocatus, ahd. fogat, wörtlich „Herbeigerufener“) die Ausführung der Fronarbeiten; er ist also eine Art Baustellenleiter. In diesem Sinne wird der Ausdruck übrigens auch in Luthers Bibelübersetzung gebraucht (z.B. 1.Kön 4.6). In der modernen Elberfelder Übersetzung steht statt ‚Fronvogt‘ ‚Aufseher über die Zwangsarbeit‘, was allerdings etwas irreführend ist - Fronarbeit war im Mittelalter keine Strafe oder gar Sklavenarbeit, sondern eine (in der Regel dinglich, also an Grundbesitz gebundene) Dienstleistungspflicht; eine Art Steuer in einer vorwiegend auf Naturalwirtschaft beruhenden Gesellschaft.

Der Fronvogt im ‚Tell‘ ist mithin ein Ministeriale (landesherrlicher ‚Beamter‘); eventuell dem niederen Adel zugehörig wie sein Vorgesetzter, der Landvogt Gessler. Sicherlich aber ist er kein Henker, also Angehöriger eines ‚unehrlichen‘ Berufs (wie z.B. Spielleute, Abdecker oder Prostituierte).

Freundliche Grüße,
Ralf

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