ich habe eine Frage und bitte um kleine Hilfestellung.
Im Februar diesen Jahres (Mietvertrag wurde zum 01.03.) gekündigt, ist durch den Frost der Durchlauferhitzer geplatzt und Wasser ausgetreten. Es entstand ein Sachschaden durch den defekten Durchlauferhitzer, sowie für das Treppenhaus (Wasser) etc. Letzteres wird durch den Vermieter getragen.
Nun verhält es sich so, dass ich seit Mitte Januar nur noch 1x in der Woche dort anwesend war, da ich die neue Wohnung bereits teilweise bezogen hatte. Problem ist vor allem, dass die Heizung (Infrarot) irgendwie falsch eingestellt war, sodass die von mir eingegebene Zimmertemperatur nie erreicht werden konnte. Dieser Mängel wurde dem Vermieter kurz in einem Gespräch schon vor Silvester mitgeteilt. Ich sagte, dass mich die Kälte (zu der Zeit max. 12 Grad - selbst wenn die Heizung deutlich höher gestellt war) jedoch nicht stört, da ich eh kaum anwesend bin - der Vermieter tat nichts und nahm das so hin.
Nun ist offenbar - ich kann das nur erahnen - die Wohnungstemperatur unter 0 Grad gegangen, der Durchlauferhitzer eingefroren und kaputt gegangen. Diesen will der Vermieter nun ersetzt haben.
Ich sehe hier kein Verschulden meinerseits, da die Heizung (durch die Anzeige) in einer ausreichenden Temperatur stand, die aber durch die Heizkörper nicht erreicht wurde.
Denkt ihr, ich muss für den Schaden aufkommen, oder ist das Sache des Vermieters?
Du stehst im Streitfall in der Beweispflicht, dass deine Heizung wirklich auf 12° eingestellt war. Viele Mieter stellen die Heizungen komplett ab. Dann sind sie für diese Schäden haftbar.
Hallo,
ich sehe hier auch kein Verschulden Ihrerseits,
denn der Vermieter kannte das Problem und hatte Gelegenheit um für Abhilfe zu sorgen.
Gruß
Mike-Lohfelden
Ich habe nie behauptet, dass dies geschehen wäre. Ich sagte, dass gegen Silvester (da waren es draußen vll 0 Grad) in der Wohnung etwa 12 waren…später im Februar, wo es nachts bis zu -20 war, ist es offenbar eingefroren - aber auch das kann ich nur vermuten - Fakt ist, der Erhitzer war kaputt.
hallo,
der vermieter hat dafür zu sorgen, das die heizung funktioniert und da ihm mitgeteilt wurde, das sie das nicht tut und er nichts unternommen hat, ist er selbst schuld wenn dadurch schäden eintreten.wenn die heizung nachweislich im frostschutzprogramm eingestellt war sehe ich den vermieter in der pflicht.
gruß koni
es ist schon sehr unwahrscheinlich, daß in einer beheizten Wohnung während des Winters ein Durchlauferhitzer durch einen Frostschaden zerstört wird. Du schreibst ja selbst, daß du oft nicht in deiner Wohnung warst - vielleicht hast du mal versehentlich den Thermostat auf Null gedreht. Selbst wenn die Infrarotheizung falsch eingestellt war, wäre es deine Pflicht gewesen, den Vermieter darüber zu verständigen. Ich kann dir nur raten, einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu konsultieren.
Sehr geehrte Fragerin, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Sie wollten Heizkosten sparen und haben es übertrieben. Da Ihnen die „Unzulänglichkeiten“ bekannt waren, hätten Sie an kalten Tagen eine andere Einstellung wählen müssen. Ich empfehle Ihnen den Besuch einer Verbraucherzentrale. Sie werden dort kompetent zu Ihrem konkreten Fall beraten. Mit freundlichen Grüßen.
ich habe Dir auch nur meine Meinung zu den von Dir übermittelten „Fakten“ mitgeteilt. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Fragen gestellt würden, die auf Tatsachen beruhen.
tut mir leid, eine schriftliche Mängelangabe wegen
der Heizung wäre sicher sinnvoll gewesen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Je nach finanzieller Forderung des Vermieters wäre eine Beratung durch RA ev. sinnvoll.
zu allerst bist du dafür verantwortlich, dass die Wohung wärend deiner Nutzung nicht einfriert. Der Vermiter kann herzlich wenig dafür, dass Du nicht mehr anwesend warst um dies zu gewährleisten.
Nach eigener Aussage hast du dem Vermiter Probleme mir Heizugn mitgeteilt, nicht das diese gar nicht mehr funktioniert. Du hast ihm auch signalisiert, dass dies Problem warten kann.
Die Frage ist also: währe der Durchlauferhizer auch eingefrohren wenn du noch in der Wohung gewohnt hast? Du kannst auch bei deiner Haftpflichversicherung anfragen, was sie dazu denkt?
Wenn es auf einen Rechtstreitigkeit hinausläuft wirds um unzählige Nachweise gehen. Warst du einmal die Woche anwesend? Wie, wann und was hast du dem Vermieter angezeigt?
Ich empfehle den Weg der Diplomatie. Dein Ex-Vermieter übernimmt bereits den Schaden im Treppenhaus? Warum? Viell kannst Dich mit ihm auch wegen der Therme gütlich einigen?
Alles entscheidend in diesem Falle ist wohl die Frage der Nachweisbarkeit .
Ihrerseits, daß der Mangel dem Vermieter angezeigt wurde - dann wäre die Sache erledigt.
Vermieterseits, daß die Wohnung tatsächlich - trotz eingestellter Heizung - unter 0°C auskühlte.
So recht vorstellbar ist die Angelegenheit für mich nicht, da ich z.B. eine „Infrarotheizung“ nicht kenne.
Hallo,
das ist Sache des Vermieters, Du hast ja rechtzeitig auf den Mangel hingewiesen. Wenn Dein Vermieter sich quer stellt geh zum Mieterschutzbund, die können Dir helfen.
Lieber Ratsuchender,
Sie wussten bereits vor Silvester, dass die Heizung eine höhere Temperatur anzeigte als in der Wohnung tatsächlich erreicht wurde.
Bis zum Ablauf des Mietvertrages haben Sie als Mieter eine Art Fürsorgepflicht für die Wohnung, d.h. für die Überwachung der richtigen Temperaturen oder Vermeidung von Schäden generell sind Sie verantwortlich. Wenn Sie das wegen häufiger Abwesenheit nicht kontrollieren können, müssen Sie eine Ersatzperson beauftragen, oder dem Vermieter den Schlüssel überlassen. Das Gespräch, das Sie vor Silvester mit ihm hatten, reicht meines Erachtens nicht aus und kann außerdem von ihm abgestritten werden.
Trotzdem viel Glück!