Frostschaden in der Mietwohnung

Hallo an alle,

ich habe eine Frage und bitte um kleine Hilfestellung.

Im Februar diesen Jahres (Mietvertrag wurde zum 01.03.) gekündigt, ist durch den Frost der Durchlauferhitzer geplatzt und Wasser ausgetreten. Es entstand ein Sachschaden durch den defekten Durchlauferhitzer, sowie für das Treppenhaus (Wasser) etc. Letzteres wird durch den Vermieter getragen.

Nun verhält es sich so, dass der Mieter seit Mitte Januar nur noch 1x in der Woche dort anwesend war, da die neue Wohnung bereits teilweise bezogen war. Problem ist vor allem, dass die Heizung (Infrarot) irgendwie falsch eingestellt war, sodass die eingegebene Zimmertemperatur nie erreicht werden konnte. Dieser Mängel wurde dem Vermieter kurz in einem Gespräch schon vor Silvester mitgeteilt. Der Mieter sagte, dass ihn die Kälte (zu der Zeit max. 12 Grad - selbst wenn die Heizung deutlich höher gestellt war) jedoch nicht stört, da er eh kaum anwesend sei - der Vermieter tat nichts und nahm das so hin.

Nun ist offenbar - man kann das nur erahnen - die Wohnungstemperatur unter 0 Grad gegangen, der Durchlauferhitzer eingefroren und kaputt gegangen. Diesen will der Vermieter nun ersetzt haben.

Ich sehe hier kein Verschulden des Mieters, da die Heizung (durch die Anzeige) in einer ausreichenden Temperatur stand, die aber durch die Heizkörper nicht erreicht wurde.

Denkt ihr, der Mieter müsse für den Schaden aufkommen, oder ist das Sache des Vermieters?

Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort.

MfG
brancha

Auch und gerade bei Abwesenheit ist der Mieter verpflichtet, bei erwartbar niederigen Außemtemparaturen Wasserleitungen vor Frost zu schützen.

Die Ungeeignetheit des aufgestellten IR-Heizkörpers entbindet den Mieter nicht von der Schadensersatzpflicht des zweifellos durch sein Verschulden herbeigeführten Frostschadens.

G imager761

Hallo !

Grundsätzlich schon,aber wenn die Heizung defekt ist und es dem Vermieter gemeldet wurde,es also bekannt war,dann muss der auch mit den möglichen Folgen rechnen.

Oder soll und muss der Mieter selbst elektrische Heizgeräte beschaffen um ein Einfrieren zu verhindern ?
Oder bei Gas/Ölheizung selbst einen Handwerker besorgen,der sie wieder in Gang setzt ?

Er muss den Schaden für den Vermieter mindern/verhindern,obwohl der ihn mitverursacht hat durch Untätigkeit und Unterlassen (der Instandsetzung) ?

MfG
duck313

(zu der Zeit max. 12 Grad - selbst wenn die Heizung deutlich höher gestellt war)

Der UP sagt zum Thema „defekte Heizung“ aber etwas anderes.

vnA